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- 25.06.2007, 13:00
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
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Tja, sowie es aussieht gilt für Dich die sog. Bindungsfrist. Gesetzlich ist dieses in § 175 Abs. 2 SGB V geregelt. Erhöht Deine Krankenkasse allerdings den Beitrag dann hast Du ein abweichendes Kündigungsrecht. Dieses ist in § 175 Abs. 4 SGB V gereglt. Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Ges...
- 25.06.2007, 12:52
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Minijob + Krankenversicherung = völlig verwirrt
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Ähm, wie ich es derzeit lese, ändert dieses nichts an der Beitragshöhe.
Du wirst vermutlich weiterhin den sog. Mindesbeitrag zahlen müssen. Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 240 und 249 b SGB V zu finden.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm
Du wirst vermutlich weiterhin den sog. Mindesbeitrag zahlen müssen. Die Rechtsgrundlagen sind in den §§ 240 und 249 b SGB V zu finden.
Guckst Du hier: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/gesetze.htm
- 25.06.2007, 00:19
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Nach BW-Zeit in PKV?
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- 24.06.2007, 18:00
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Nach BW-Zeit in PKV?
- Antworten: 6
- Zugriffe: 8809
Nun denn, wir dürften hier 2 Beschäftigungsverhältnisse haben, die versicherungsrechtlich getrennt zu beurteilen sind. Zunächst die Beschäftigung als SAZ, wobei die Zeit des sog. BFD (Übergangsgebührnisse) auch dazu zählt. Aus dieser Beschäftigung bist du gem. § 6 Abs. 2 SGB V versicherungsfrei. Hie...
- 24.06.2007, 17:48
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: BU-Rente und Krankenversicherung
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Na ja, durch den Bezug der sog. BU-Rente dürfte eine Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V enstehen, vorausgesetzt Du bist in der 2. Hälfte des Erwerbsleben mindestens 9/10 versichert gewesen. Hast Du in der 2. Hälfte des Erwerbsleben ne Lücke (keine Versicherung oder eine private KV), da...
- 24.06.2007, 01:29
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
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Ach ja, nun noch zu Deinen Fragen: Sollte ich mich für eine private Kasse entscheiden, kann ich dann, wenn ich einen versicherungspflichtigen Angesteltenjob gefunden habe problemlos in eine GKV zurück? Ja, solange Du noch keine 55 Jahre alt bist, kann es funktionieren. Für diese Fallkonstellationen ...
- 24.06.2007, 00:56
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
- Antworten: 26
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Tja Petra, vielleicht hast Du den Schritt der Selbständigkeit nicht richtig geplant bzw. vorher überlegt. Ansonsten kannst Du natürlich jetzt auch hingehen und ALG I beantragen (gehe mal davon aus, dass Du min. 12 Monate gearbeitet hast). Du wirst vermutlich eine 12-wöchige Sperre bekommen, aber ab ...
- 22.06.2007, 17:08
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
- Antworten: 26
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Na ja, moderner Sozialstaat hin oder her. Das System einer Krankenversicherung gibt es ja schon seit fast 100 Jahren. Man nennt es auch die sog. Solidargemeinschaft. Sorry, wenn ich das jetzt schreiben muss, aber unser lieber Gesetzgeber hat genau für die Personen die Versicherungspflicht eingeführt...
- 21.06.2007, 22:39
- Forum: Beihilfe
- Thema: Was soll uch machen, wer kann mir helfen?
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- 21.06.2007, 22:36
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Selbst krankenversichern ohne Arbeit
- Antworten: 26
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Klar kannst Du auf das ALG II verzichten (Ausführungen siehe oben). Aus den Einkünften des Mini-Job´s zahlst Du dann den Beitrag für die freiwillige KV/PV selber. Der Beitrag dürfte dann bei ca. 125,00 Euro liegen. Im Bereich der Rentenversicherung sprichst Du gegenüber dem Arbeitgeber dann die sog....
- 21.06.2007, 22:29
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
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Mal ehrlich Petra, unser lieber Gesetzgeber hat diese Versicherungspflicht nicht umsonst zum 01.04.2007 beschlossen. Wenn Du dir mal Begründung des Gesetzentwurfes durchliest, dann weisst Du warum. Die Zahl der Nichtversicherten in den letzten Jahren hat sich fast verdoppelt. In einem sog. modernen ...
- 21.06.2007, 19:36
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Total verzweifelt-Pfichtversicherung-selbstsändig
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Nun denn, du bist also bis zum 30.04.2007 gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (gegen Arbeitsentgelt) pflichtversichert gewesen. Einen nachgehenden Versicherungsanspruch geniesst Du bis zum 31.05.2007 nicht, da Du ja wieder erwerbstätig bist. Ergo bist Du ab dem 01.05.2007 nicht mehr versichert. Die Versiche...
- 21.06.2007, 00:01
- Forum: Beihilfe
- Thema: Was soll uch machen, wer kann mir helfen?
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- 20.06.2007, 23:57
- Forum: Beihilfe
- Thema: Was soll uch machen, wer kann mir helfen?
- Antworten: 9
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Öhm, habe ich da jetzt vielleicht etwas falsch verstanden? Da manthom ja noch als Soldat (während des BFD) von der Versicherungspflicht befreit ist, gilt diese Befreiung ebenfalls für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. D. h. er kann jetzt wählen, ob er eine private Krankenversicherung f...
- 19.06.2007, 17:20
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: pflichtversicherrung bei Ausbildungssuchenden und über 23J
- Antworten: 1
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Nun denn, für die freiw. Krankenversicherung zahlst Du nur den sog. Mindestbeitrag, mehr nicht. Es gibt andere Versicherte, die zahlen mehr!!! Wenn Du die freiwillige Krankenversicherung nicht beantragst und keinen ausreichenden Krankenversicherungschutz (bspw. private Versicherung) hast, dann bist ...