Hallo,
ein Ersatzprodukt gibt es nicht, ist aber auch nicht nötig da der AG einen Ausgleichsanspruch auch für nicht gesetzlich Krankenversicherte hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/index.html
Freundliche Grüße
ratte1
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Hallo, mit dem Ende der Frist für die Stellung des Reha-Antrages endet das Krankengeld und damit die Mitgliedschaft § 51 SGB V ( http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html ). Mit Stellung des Reha-Antrages lebt der Anspruch auf Krankengeld, nicht aber die Mitgliedschaft wieder auf. Ich gehe daher d...