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von Cassiesmann
03.01.2013, 18:14
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Kosten der PKV im Alter
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Nun Cassiesmann, ich habe aber auch einen Kunden im SGB XII Leistungsbezug. Dort beträgt der Beitrag im Basistarif unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen mtl. 480,00 €, durch die Halbierung dann nur noch 240,00 €. Hier sind die Altersrückstellungen somit nicht verpufft. Naja, der TE wird w...
von Cassiesmann
03.01.2013, 08:48
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Kosten der PKV im Alter
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Vorteil beim STN dürfte sein, dass es bei Ehegatten, die beide im STN verischert sind ggf. eine Beschränkung auf 150 % des GKV-Höchstbeitrages zum Tragen kommt. Vorteil beim STN ist, dass die Alterungsrückstellungen voll angerechnet werden und nicht wie beim Basistarif faktisch verpuffen. Kritisch ...
von Cassiesmann
02.01.2013, 23:04
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Kosten der PKV im Alter
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Hallo Mir ist der Unterschied zwischen Standardtarif und Basistarif noch nicht klar. Hier werde ich mich mal Schau machen. Danke Vereinfacht dargestellt ein Tarif auf GKV-Niveau in dem Sie aber Ihre erworbenen Alterungsrückstellungen einbringen können. Ihr bisheriger Tarif sollte deutlich mehr Alter...
von Cassiesmann
02.01.2013, 22:30
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Kosten der PKV im Alter
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Hallo Rossi, vielen Dank für die schnelle Antwort. Also SPD oder die Grünen wählen, die haben es im Wahlprogramm. Gruß A.K. Abwarten was davon über bleibt, ich bin mehr sehr sicher, die Bürgerversicherung wie sie derzeit in den Parteiprogrammen steht wird so nicht kommen. Nebenbei sind es einige Le...
von Cassiesmann
02.01.2013, 22:28
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Kosten der PKV im Alter
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Rossi hat geschrieben:Mittlerweile waren beide im Basistarif für jeweils 650,00 Euro monatlich, also insgesamt 1.300,00 Glocken.


Hat er sich nach dem 01.01.2009 versichert bzw. die PKV gewechselt und fehlen die Zeiten, dass er nicht in den Standardtarif gehen konnte?
von Cassiesmann
02.01.2013, 22:24
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Kosten der PKV im Alter
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Re: Kosten der PKV im Alter

Hallo, Beispiel: Rente 1300€ Rentner in GKV 1300€ -15% Krankenversicherung + 7,5% Zuschuss = 1202,50€ ausgezahlte Rente Rentner in PKV 1300€ - 610€ Krankenversicherung + 97,5€Zuschuss = 787,50€ ausgezahlte Rente Ich kann es nur Gebtesmühlenartig wiederholen, zur Not in den Standardtarif der PKV wec...
von Cassiesmann
31.12.2012, 09:38
Forum: Kassenleistungen
Thema: CMD
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Hallo,

evtl. hilft dieser ähnlich gelagerte Fall Ihnen weiter:

http://www.zwp-online.info/de/zwpnews/w ... -auf-kasse

Es wird schwer eine GKV zu finden die CMD bezahlt.

Grüße
CM
von Cassiesmann
31.12.2012, 09:28
Forum: Kassenleistungen
Thema: CMD
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Ein Thread genügt.
von Cassiesmann
29.12.2012, 12:51
Forum: Sonstiges
Thema: Wird eine Schnarchschiene übernommen?
Antworten: 13
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Glückwunsch an Euch beide!
von Cassiesmann
28.12.2012, 20:59
Forum: Allgemeines PKV
Thema: kündigung
Antworten: 2
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Hallo,

eine Abmeldung des deutschen Wohnsitz ausgestellt vom Einwohnermeldeamt + Kündigungsschreiben an die PKV

Es macht ggf. Sinn die PKV ruhen zu lassen und die Pflegeversicherung aktiv weiterzuführen. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
von Cassiesmann
28.12.2012, 11:51
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
Antworten: 49
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Helen hat geschrieben:@ Cassiesmann
Standardtarifanfrage läuft bereits.


Dann berichten Sie mal, damit unsere Sozialromantiker mit Bürgergeld und Co. hier wieder ruhig sind ;-)
von Cassiesmann
23.12.2012, 20:07
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
Antworten: 49
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Der Hinweis der Beitragsstabilität der PKV im Alter aufgrund von Rückstellungen ist gutgemeint, scheint aber nach allem was ich in unserem Umfeld höre in der Praxis nicht, bzw. zumindest nicht ausreichend zuzutreffen. Ich erwähne hier nun noch mal den Standardtarif, den auch Ihre PKV anbieten kann!
von Cassiesmann
23.12.2012, 12:08
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
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ratte1 hat geschrieben:
Helen hat geschrieben:Betr. Vorversicherungszeit - über die Eltern, Dinge gibt es, da kann kein Laie drauf kommen. Tatsächlich leben meine GKV versicherten Schwiegereltern noch.
Damit wäre m.E. schon die Vorausetzung "Eltern in GKV" nicht erfüllt.


Für den Ehegatten schon :-)
von Cassiesmann
21.12.2012, 10:39
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
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Hallo, es gibt ja nichts was es nicht gibt - von daher sehe ich den Hinweis auf das was nach der Wahl 2013 passiert nicht als "trollfähig". Hi, das trollige an Bernd ist, dass er chronisch seine Anti-PKV Propaganda unter Beiträge klatscht. Von daher passt das bei ihm schon ganz gut. Grüße...

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