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- 11.02.2023, 17:57
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
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Re: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
Eine Verdopplung des Beitrages über 15 Jahre entspricht einer jährlich durchschnittlichen Preissteigerung von 4,73%. Die Inflationsrate über den Referenz-Zeitraum dürfte, je nachdem, welcher gefälschten Statistik man traut, irgendwo zwischen 2-3% gelegen haben. Wir lassen mal gestiegene Lebenserwart...
- 11.02.2023, 10:37
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- Thema: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
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Re: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
Nochmal: die Allianz Krankenversicherung AG ist das nicht. Dividendenzahlungen der Allianz Krankenversicherung AG hatten keinen Einfluss auf die Beitragsentwicklung der Vergangenheit. Hauptursache war die Übernahme unzureichend kalkulierter Bestände der Vereinten Krankenversicherung in 1996.
- 10.02.2023, 23:14
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- Thema: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
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Re: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
Die Gewinne der Allianz Krankenversicherung AG würde ich aber gern mal sehen...Allianz ist sicher ein anspruchsvoller Fall, weil die Alt-Tarife der Vereinten ja auch keine Wechseloptionen bieten. Fühlt sich irgendwie so an, als wären hier einige Dinge ein wenig durcheinander.....
- 10.02.2023, 21:35
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- Thema: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
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Re: Erfahrung mit Anwalt wegen Beitragserhöhung
Es dürfte bei einer (als ungerecht und zu hoch empfundenen) Beitragserhöhung effektiver sein, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen, als anwaltlich etwas aufhalten zu wollen, was durch erhöhte Krankheitskosten zumindest mittelfristig unvermeidbar ist. Tarifwechseloptionen prüfen oder Wechsel des ...
- 29.01.2023, 11:05
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- Thema: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Hallo am Sonntag, diese Antwort spielt meinen Meinungen exakt in die Karten: Ich bekomme seit (vielen vielen vielen) Jahren höchst unterschiedliche Ergebnisse auf gleichlautende Risiko-Voranfragen. Und natürlich ist die Entwicklung eines Risikozuschlages (wenn er denn auf einer eher "chronische...
- 28.01.2023, 11:58
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- Thema: Nachmeldung Gesundheitsfragen PKV
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Re: Nachmeldung Gesundheitsfragen PKV
Definitiv nachmelden. Wenn der Behandler vorher schriftlich bescheinigt, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und keine Kontrolluntersuchungen erforderlich sind (was ich stark bezweifle!), könnte das Ganze sogar ohne nachträglich rückwirkend erhobenen Risikozuschlag abgehen. Welcher Krankenversich...
- 28.01.2023, 10:07
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- Thema: Nachmeldung Gesundheitsfragen PKV
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Re: Nachmeldung Gesundheitsfragen PKV
Guten Tag, ich nehme mal an, dass " mal angenommen...." faktisch auch bedeutet, dass die Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Eine pauschale Antwort á la "auf jeden Fall nachmelden" wäre eine schnelle und auf keinen Fall eine fals...
- 27.01.2023, 20:38
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- Thema: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
und da grätsche ich mutig dazwischen! Es macht einzig unter dem Aspekt Sinn, temporär Geld in Form von Beiträgen zu sparen. Es gibt durchaus Versicherer (die gute alte Universa fällt mir spontan ein), die alternativ noch 50% -Tarife anbieten...und damit eine höhere Alterungsrückstellung produzieren ...
- 27.01.2023, 18:52
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- Thema: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Der 30%-Tarif wird bei allen Gesellschaften mit der aktuellen Lebenserwartung kalkuliert. Der 20%-Tarif wird mit Endalter 67 kalkuliert (enthält also geringere kalkulierte Alterungsrückstellungen), da in der Regel nach allen Beihilfe-Regelungen mit Eintritt ins Pensionsalter der Beihilfeanspruch auf...
- 27.01.2023, 16:25
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- Thema: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Na gut. Bzgl. Leistung befinden sich beide Tarife im gleichen (höchsten) Leistungsspektrum. Das Angebot der R+V ist dabei leicht leistungsstärker einzuschätzen. Bei der Qualität beider Versicherungsunternehmen nach Bilanzkennzahlen ist die R+V ebenfalls stärker einzuschätzen. Hinsichtlich zukünftige...
- 27.01.2023, 12:18
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Die deutlich beitragsgünstigere Variante der Versicherungskammer Bayern mit Selbstbeteiligung ist dabei ausdiskutiert und kein Thema?
- 27.01.2023, 11:56
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
...dürfte sich somit noch in etwa verdoppeln und führt bei Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer zu einer Einsparung des monatlichen Beitrages im sehr flachen einstelligen €-Bereich.
- 27.01.2023, 11:02
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Die Mitteilung der angesammelten Übertragungswerte erfolgt bei der Versicherungskammer Bayern immer Mitte Februar. Auf dieser Fragenebene ist also in ca. 2 Wochen Klarheit gegeben. Für die bisher angesammelten Werte muss es ja ein Schreiben von Mitte Februar 2022 geben....
- 26.01.2023, 20:45
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Im ersten Beitrag steht: Bundesland Bayern und 50% Beihilfeanspruch. Welcher Sinn steckt dann hinter der Angabe 70% ein paar Ausführungen später - 2. Kind in Planung?????
- 26.01.2023, 14:42
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- Thema: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept
Als "doofer Beihilfe-Onkel" mal kurz ff. Anmerkungen: Leistungsvergleiche wie hier geschrieben sind sicher für eine Entscheidung relevant. Wenn aber mit Erstattungen oberhalb des Höchstsatzes von GOÄ bzw. GOZ geworben wird, bitte ich vorsichtig zu bedenken, dass die VERBLEIBENDEN 50% der K...