Hallo!
Habe da ein kleines Problem, aber selbst die KV kann mir nicht wirklich Auskünfte geben.
Bin momentan freiwillig in einer gesetzl. KK versichert, da ich selbständig bin. Meine Einkünfte waren aber letztes Jahr nicht sonderlich hoch. Mein eigentliches Problem ist aber, das ich voraussichtlich ab April Elterngeld beziehen werde. Da ich momentan über 300,00 € mtl. KV zahle und dann wahrscheinlich nicht mehr als 300,00 - 400,00 € Elterngeld beziehen werde, kann es passieren das mein komplettes Elterngeld nur für die KV drauf geht. Deshalb dachte ich (verheiratet) ob wohl eine Familienversicherung bei meinem Mann möglich wäre? Leider konnte (wollte) mir seine Krankenkasse keine Auskunft darüber geben. Nun habe ich es endlich geschafft das sie uns wenigstens erstmal einen Antrag geschickt haben. Nun meine Frage. Ist es denn überhaupt möglich mit der Familienversicherung oder muß ich dafür meine Selbständigkeit aufgeben um in den Genuß zukommen? In dem Antag gibt es zwar ein Feld für selbständige Tätigkeit, aber da muß man gleich angeben bis wann diese selbständige Tätigkeit geht.
Danke schonmal für eure Hilfe und Antworten!
Nicki
freiwillig versichert - möchte aber Familienversicherung????
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Re: freiwillig versichert - möchte aber Familienversicherung
Hallo nicki70,
Durch Aufgabe Ihres Gewerbes und keinerlei Einkünfte (es gibt Freigrenzen) haben Sie Anspruch auf Familienversicherung.
Möchten Sie Ihr Gewerbe behalten und haben jedoch kein Einkommen sollten Sie mit Ihrer Kasse reden es gibt Möglichkeiten.
Sie dürfen aber keine versicherungspflichtige Angestellten haben.
Gruß
Durch Aufgabe Ihres Gewerbes und keinerlei Einkünfte (es gibt Freigrenzen) haben Sie Anspruch auf Familienversicherung.
Möchten Sie Ihr Gewerbe behalten und haben jedoch kein Einkommen sollten Sie mit Ihrer Kasse reden es gibt Möglichkeiten.
Sie dürfen aber keine versicherungspflichtige Angestellten haben.
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hi nicki70
Die Familienversicherung ist geregelt im SGB V § 10
dort heißt es auszugsweise:
1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind [size=24][color=blue]und[/color][/size]
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Ich würde den Antrag stellen und abwarten was passiert
Gruß
Die Familienversicherung ist geregelt im SGB V § 10
dort heißt es auszugsweise:
1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind [size=24][color=blue]und[/color][/size]
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Ich würde den Antrag stellen und abwarten was passiert

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