KVdR - Abmeldung und Rückkehr möglich ?

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KVdR - Abmeldung und Rückkehr möglich ?

Beitragvon Anfrage » 23.02.2009, 11:16

Hallo und guten Tag.

Im Bezug der Rente wird der Wohnsitz in der BRD abgemeldet und nach China verzogen. Frage bitte;

a. kann ich mich sodann von der KVdR - abmelden ?
b. Rückkehr in die BRD nach ca. 2- 3 Jahren, muss mich die oder eine x y gesetzliche Krankenkasse wieder aufnehmen ?

Vielen Dank

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Beitragvon Rossi » 23.02.2009, 15:35

Hast Du dich denn mal erkundigt, ob die Rente nach China exportiert werden kann?

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Beitragvon Rossi » 23.02.2009, 15:46

Also, die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) sagt, dass hier wohl die KvdR mit der Wohnsitzverlagerung nach China endet. Begündung hierfür; Du hast keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr im Geltungsbereich des Gesetzes. Unter Geltungsbereich des Gesetzes gehören allerdings die EU/EWR oder sonstige Staaten, mit denen ein SV-Abkommen geschlossen wurde dazu, allerdings China nicht!

Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/Merkblaetter_Rentner/Merkblatt_Rentner_Druck.pdf

Ansonsten mal telefonieren mit der DVKA, es sind Auslandspezi´s

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Beitragvon Anfrage » 23.02.2009, 16:12

Dank an Rossi. Werde mal eine Anfrage an DVKA starten. Komme heute tel. bei denen nicht durch,,,ahoi,und alaaf,,vermute ich mal :P Was nun die Rente nach China betr. es genügt mir wenn meine Rente auf mein deutsches Konto überwiesen wird, derweil es auch in China Bankautomaten gibt.

PS: das ich raus kann aus der KVdR ist mir nach der Wohnsitzverlegung nach China schon fast klar - aber ob ich im Falle eines Falles wieder reinkomme ??? muss ich, sofern es hier nicht beantwortet werden kann, anderweitig abklären.

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Beitragvon Rossi » 23.02.2009, 16:30

Also, ich weiss jetzt ehrlich gesagt nicht, ob Du überhaupt Anspruch auf diese Rente hast, wenn Du in China lebst. Das hat mit nen Geldautomaten in China nix zu tun.

Nehmen wir mal an, der Anspruch auf die deutsche Rente ruht, während des Auslandsaufenthaltes in China. Dann besteht natürlich keine KvdR, da nur Rentenbezieher versicherungspflichtig sind.

Würde dann aber im Umkehrschluss bedeuten, wenn Du nach Deutschland zurückkommst, bist Du wieder Rentenbezieher und somit wieder versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V.

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Beitragvon Anfrage » 23.02.2009, 16:59

:D also das ist Fakt. Meine Rente ( Regelaltersrente ) erhalte ich immer,,,,selbst wenn ich am Amazonas in einer Bambushütte wohnen würde. Auswirkungen auf den Rentenanspruch gibt es nur bei,,,,,,

Die Vorschriften über die Rentenzahlung in das Ausland sehen Einschränkungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor. Dabei handelt es sich um Renten wegen Berufs- oder Erwerbsfähigkeit, Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau, die Altersrenten für Schwerbehinderte, Berufsunfähige, die große Witwen-/Witwerrente sowie die große Geschiedenen-Hinterbliebenenrente,,,,,,

Wobei mich bei Letzterem / Witwen / Witwenrente - einmal ein Urteil der einschl. Gerichte interessieren würde, wenn man hier eine Klage gegen eventuelle Kürzungen einreicht. Letztlich wurde der Rentenanspruch von mir Selbst erworben - und sollte für mein Rechtsverständis auch in sodann entsprechen der Höhe nach der Gesetzeslage f. d. BRD - an eine im Ausland lebende Witwe gezahlt werden. Im übrigen gibt es schon eine solche Entscheidung, das Witwenrenten ins nicht europäische Ausland nicht mehr prozentual gekürzt werden dürfen.

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Beitragvon Rossi » 23.02.2009, 20:28

Okay, wenn Du dir da sicher bist (Rente teilweise nach China exportieren), dann scheint es wohl - zumindest lt. Infos der DVKA - dass die KvdR mit Wohnsitzaufgabe in Deutschland beendet wird.

Nimmst Du dann - nach 3 Jahren - den Wohnsitz wieder in Deutschland, dann wird die KvdR wieder ausgelöst, da Du dich ja im Geltungsbereich des SGB V wieder aufhälst.


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