Datum des Versichrungsbeginns bei Rückkehr in die GKV

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Penny
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Datum des Versichrungsbeginns bei Rückkehr in die GKV

Beitragvon Penny » 07.03.2009, 21:11

Halli-hallo,

ich habe ein Problem mit dem Versicherungsbeginn und hoffe, Ihr könnt mir mit Informationen weiterhelfen:

Ich bin seit ca. 10 Jahren privat versichert gewesen und zwar weil ich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Nun bin ich zur Zeit in der Elternzeit und habe zum 01.12.08 eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen. Mir war klar, dass ich mich in der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen kann und zwar innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit § 8 Abs. 2 SGB V. Nun habe ich also etwas länger gebraucht, um mich dann doch zur Rückkehr zur GKV zu entschließen und wollte jetzt zum 1. März in die GKV zurück. Leider sagen die mir nun, das geht nicht, sie müßten mich von Gesetz wegen ab dem 01.12.08 versichern. Das Problem daran ist, dass ich nun die ganze Zeit in ärzlicher Behandlung war und immer schön als Privatpatientin aufgetreten bin, weil ich nichts von der Rückwirkung wußte und es auch real die Möglichkeit gab, dass ich mich hätte befreien lassen können und mich einfach noch nicht entschieden hatte.

Da ich nun auf einem Haufen Kosten (die Ärzte wollen nach wie vor den erhöhten Faktor abrechnen) sitzenbleibe, frage ich mich:

1. Hätte mich nicht irgendjemand darüber informieren müssen, dass ich nur rückwirkend aufgenommen werde und mich mit der Entscheidung beeilen muß?

2. Ist es nicht ungerecht, dass ich zwar drei Monate Zeit habe mich befreien zu lassen, aber in Wirklichkeit habe ich gar keine Zeit, denn sonst bleibt man auf den Kosten sitzen?

3. Ich überlege, ob ich Widerspruch einlege. Obwohl ich es natürlich ein bisschen blöd finde, meine neue Mitgliedschaft mit einer Klage zu beginnen. Aber ich denke, dass die Gesetze nicht richtig angewendet wurden, denn wenn man drei Monate Zeit hat, sich befreien zu lassen, müßte man doch auch den Zeitpunkt wählen können, ab dem man in die gesetzliche geht, um genau solche Situationen zu vermeiden in der ich jetzt bin, nämlich das ein großer Schaden entsteht.

Vielen Dank für alle Antworten im voraus

Liebe Grüße
Penny -nö- -nö-

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.03.2009, 21:42

hi Penny
zu 1 Nein
zu 2 Ja
zu 3 Sinnlos
zu 4 in der PKV bleiben.
Gruß

GS
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Re: Datum des Versichrungsbeginns bei Rückkehr in die GKV

Beitragvon GS » 07.03.2009, 21:51

Penny hat geschrieben:... Das Problem daran ist, dass ich nun die ganze Zeit in ärzlicher Behandlung war und immer schön als Privatpatientin aufgetreten bin, weil ich nichts von der Rückwirkung wußte und es auch real die Möglichkeit gab, dass ich mich hätte befreien lassen können und mich einfach noch nicht entschieden hatte.
Hallo Penny,sieh es doch einmal so, wie es wirklich war: Du hattest Dich doch schon entschieden, indem Du während der Beschäftigung, obwohl eigentlich schon pflichtversichert, weiterhin private Behandlung in Anspruch genommen hast. Das Problem lieg eher darin, dass Du Dich dann vor Ablauf der Befreiungsfrist wieder anders entschieden hast -leider. Warum eigentlich?

Da ich nun auf einem Haufen Kosten (die Ärzte wollen nach wie vor den erhöhten Faktor abrechnen) sitzenbleibe, frage ich mich:

1. Hätte mich nicht irgendjemand darüber informieren müssen, dass ich nur rückwirkend aufgenommen werde und mich mit der Entscheidung beeilen muß?
Z. B. Derjenige, der Dir geraten hat, dich nicht befreien zu lassen. Der hätte Dich auch ungefragt darauf hinweisen müssen, dass in diesem Fall die Versicherungspflicht rückwirkend am 01.12.08 greift.

2. Ist es nicht ungerecht, dass ich zwar drei Monate Zeit habe mich befreien zu lassen, aber in Wirklichkeit habe ich gar keine Zeit, denn sonst bleibt man auf den Kosten sitzen?
Wenn man die Fristen kennt, kann man auch damit umgehen - und notfalls die Konsequenzen ziehen, falls in dieser Zeit eine Behandlung notwendig wird. Andere Sachen schiebt man dann eben auf, bis klar ist, wohin die Reise geht. Das gehört natürlich auch zur Beratung rund um die Befreiungsfrage. Da ist keine Sache von 20 Minuten, brauch ich jetzt nicht mehr zu erklären, wo der Hase im Pfeffer liegt.

3. Ich überlege, ob ich Widerspruch einlegen. Obwohl ich es natürlich ein bisschen blöd finde, meine neue Mitgliedschaft mit einer Klage zu beginnen. Aber ich denke, dass die Gesetze nicht richtig angewendet wurden, denn wenn man drei Monate Zeit hat, sich befreien zu lassen, müßte man doch auch den Zeitpunkt wählen können, ab dem man in die gesetzliche geht, um genau solche Situationen zu vermeiden in der ich jetzt bin, nämlich das ein großer Schaden entsteht.
Diesen Widerspruch kannst Du einlegen, solltest Dir aber nicht viel davon versprechen. Die Beratungs- und Dokumentationspflicht bei den Kassen ist nicht so streng reglementiert wie bei der PKV. Man wäscht sich eben die Hände in Umschuld nach dem Motto "Wer hat Sie denn gezwungen, in die PKV zu gehen" usw. wenn auch etwas subtiler ausgedrückt natürlich.

Noch eines: Die Frist zur rückwirkenden Kündigung Deiner PKV zum 30.11.08 ist ohnehin abgelaufen. Du kannst jetzt kündigen zum 31.3. mit Hinweis auf die bestehende Versicherungspflicht seit 1.12.08 - Kassenbescheid beifügen. Und wenn Du schon den Beitrag zahltst, rechnest Du natürlich auch ab. Du bist ja schließlich bis zum 31.3. dort versichert, wenn auch "doppelt", egal wer den Doppeldecker verbrochen hat.

Gruß von
Gerhard

Meiner langen Schreibe kurzer Sinn:
Siehe den Vorgänger - er hat später angefangen, war schneller fertig und bis auf "1." stimmen wir überein.
@Rüdiger -ae-

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.03.2009, 23:19

toll, ich möchte aber 100 % tige Übereinstimmung,
also auch zu 1. Wer hätte Sie aufklären müssen ?
abgesehen von dem Ding mit der Biene und der Blume :-)
Gruß

GS
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Beitragvon GS » 07.03.2009, 23:52

Na, der Typ, der ihr die Befreiung madig gemacht hat. Wobei Du das Wort "müssen" auch durch das schwächere "sollen" ersetzen kannst. Was natürlich, wenn es hart auf hart käme, der entscheidende Unterschied ist.

Wenn Penny von alleine den Schwenk vollzogen hat, braucht sie auch keinen Schuldigen zu suchen. Melden wird sie sich hier ohnehin nicht mehr.

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Beitragvon Penny » 08.03.2009, 11:49

Hm, also vielen Dank für die Antworten!

Obwohl ich mit zu 1) nicht übereinstimme: ich mußte mich einfach erst umfassend informieren und hatte mich nicht schon innerlich für die PKV entschieden, sondern das war einfach der status qou den ich zu diesem Zeitpunkt innehatte und den ich unwissend auch weiter genutzt habe. ich kannte nur die drei monatsfrist, wußte aber nichts von rückwirkung oder so. es erscheint mir auch absolut plausibel, dass man wenn man den pkv status wechseln kann, diesen ab frei bestimmten fristen wechselt und nicht aufeinmal dazu verdonnert ist, rückwirkend zu wechseln. aber ihr seid euch sicher, dass die gkv da recht hat????

insofern hätte mich vielleicht mein arbeitgeber informieren müssen oder aber man hat die gesetze zu kennen.

liebe grüße
penny


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