ich habe ein Problem mit dem Versicherungsbeginn und hoffe, Ihr könnt mir mit Informationen weiterhelfen:
Ich bin seit ca. 10 Jahren privat versichert gewesen und zwar weil ich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Nun bin ich zur Zeit in der Elternzeit und habe zum 01.12.08 eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen. Mir war klar, dass ich mich in der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen kann und zwar innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit § 8 Abs. 2 SGB V. Nun habe ich also etwas länger gebraucht, um mich dann doch zur Rückkehr zur GKV zu entschließen und wollte jetzt zum 1. März in die GKV zurück. Leider sagen die mir nun, das geht nicht, sie müßten mich von Gesetz wegen ab dem 01.12.08 versichern. Das Problem daran ist, dass ich nun die ganze Zeit in ärzlicher Behandlung war und immer schön als Privatpatientin aufgetreten bin, weil ich nichts von der Rückwirkung wußte und es auch real die Möglichkeit gab, dass ich mich hätte befreien lassen können und mich einfach noch nicht entschieden hatte.
Da ich nun auf einem Haufen Kosten (die Ärzte wollen nach wie vor den erhöhten Faktor abrechnen) sitzenbleibe, frage ich mich:
1. Hätte mich nicht irgendjemand darüber informieren müssen, dass ich nur rückwirkend aufgenommen werde und mich mit der Entscheidung beeilen muß?
2. Ist es nicht ungerecht, dass ich zwar drei Monate Zeit habe mich befreien zu lassen, aber in Wirklichkeit habe ich gar keine Zeit, denn sonst bleibt man auf den Kosten sitzen?
3. Ich überlege, ob ich Widerspruch einlege. Obwohl ich es natürlich ein bisschen blöd finde, meine neue Mitgliedschaft mit einer Klage zu beginnen. Aber ich denke, dass die Gesetze nicht richtig angewendet wurden, denn wenn man drei Monate Zeit hat, sich befreien zu lassen, müßte man doch auch den Zeitpunkt wählen können, ab dem man in die gesetzliche geht, um genau solche Situationen zu vermeiden in der ich jetzt bin, nämlich das ein großer Schaden entsteht.
Vielen Dank für alle Antworten im voraus
Liebe Grüße
Penny

