Freiwillige Versicherung in der GKV - Mindestbeitrag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Christa43
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Freiwillige Versicherung in der GKV - Mindestbeitrag

Beitragvon Christa43 » 09.03.2009, 10:58

Hallo,

ein Altersrentner hat die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht (9/10-Regelung) nicht erfüllt und ist deshalb in der GKV freiwillig versichert. Die Rente wurde als Einkommen der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
Weitere Einnahmen sind auch nicht vorhanden.

Nun wird die Ehefrau ab 1.5.2009 ebenfalls Altersrentenbezieherin. Auch sie erfüllt die 9/10-Regelung nicht und wird sich freiwillig versichern müssen. Die Altersrente wird rd. 750 Euro betragen.

Ihre Krankenkasse hat ihr in einem Gespräch mitgeteilt, dass ihre Beiträge nicht aus der Mindestberechnungsgrundlage von 840 Euro sondern aus einem Einkommen von 910 Euro berechnet werden (müssen). Zu den Rentenbezügen hat man 160 Euro dazu gerechnet. Dies sei nach der "Düsseldorfer Tabelle" ihr fiktiver Unterhaltansspruch gegenüber ihrem Ehegatten.

Kann denn dies sein? Für die 160 Euro werden doch schon Beiträge gezahlt?

Wenn dies rechtens ist, kann dann der Ehemann eine Minderung seines Beitrages verlangen?


Vielen Dank

Christa43

Czauderna
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Re: Freiwillige Versicherung in der GKV - Mindestbeitrag

Beitragvon Czauderna » 09.03.2009, 22:13

Christa43 hat geschrieben:Hallo,

ein Altersrentner hat die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht (9/10-Regelung) nicht erfüllt und ist deshalb in der GKV freiwillig versichert. Die Rente wurde als Einkommen der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
Weitere Einnahmen sind auch nicht vorhanden.

Nun wird die Ehefrau ab 1.5.2009 ebenfalls Altersrentenbezieherin. Auch sie erfüllt die 9/10-Regelung nicht und wird sich freiwillig versichern müssen. Die Altersrente wird rd. 750 Euro betragen.

Ihre Krankenkasse hat ihr in einem Gespräch mitgeteilt, dass ihre Beiträge nicht aus der Mindestberechnungsgrundlage von 840 Euro sondern aus einem Einkommen von 910 Euro berechnet werden (müssen). Zu den Rentenbezügen hat man 160 Euro dazu gerechnet. Dies sei nach der "Düsseldorfer Tabelle" ihr fiktiver Unterhaltansspruch gegenüber ihrem Ehegatten.

Kann denn dies sein? Für die 160 Euro werden doch schon Beiträge gezahlt?

Wenn dies rechtens ist, kann dann der Ehemann eine Minderung seines Beitrages verlangen?


Vielen Dank

Christa43


Hallo,
es gibt ja nichts was es nicht gibt, aber dieses Vorgehen habe ich ganz bestimmt noch nicht gehört. Mit welchem "Recht" geht die Kasse hin und rechnet der Ehefrau ein fiktives Einkommen zu ??
Für die Ehefrau kommt bei der freiwilligen Versicherung allenfalls die Mindesbeitragsbemessungsgrenze in Frage.
Natürlich werde ich morgen sofort die neuen Berechnungsgrundsätze ab 01.01.2009 mal durchforsten - aber das kann ich einfach nicht glauben.
Gruß
Czauderna

Christa43
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Re: Freiwillige Versicherung in der GKV - Mindestbeitrag

Beitragvon Christa43 » 10.03.2009, 09:01

Czauderna hat geschrieben:es gibt ja nichts was es nicht gibt, aber dieses Vorgehen habe ich ganz bestimmt noch nicht gehört.


Zunächst mal vielen Dank.
Ich habe hiervon bisher auch noch nichts gehört.

Meine Recherchen haben ergeben, dass bei Feststellung des Gesamteinkommens zu Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V Unterhaltsansprüche nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (Spitzenverbände vom 24.10.2008, Punkt 2.1.4.2)
Allerdings wird in diesem Runschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "andere Einkommensbegriffe in der Kranken- und Pflegeversicherung (z. B. Einnahmen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds im Sinne des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V bestimmen), von diesem Rundschreiben nicht erfasst werden.

Ein Rundschreiben zu § 240 SGB V des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die einheitliche Beitragsbemessung habe ich leider nicht gefunden.

Aber wie gesagt, es war nur eine mündliche Auskunft. Ggf. muss man die schriftliche Mitteilung und eine Begründung abwarten.

Christa43

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Beitragvon Rossi » 10.03.2009, 23:05

Upsela, sehr creativ der Gedankengang der Krankenkasse.

Aber deckt sich - meines Erachtens - defintiv nicht mit den neuen einschlägigen Bestimmungen des Spitzbubenverbandes zur Beitragsberechnung für die freiwillige Krankenversicherung.

Leider findet man diese Werk - warum auch immer - derzeit nicht mehr auf der Internetseite des Spitzenverbandes.

Ich habe mir aber damals schon ne Kopie heruntergeschlabbert.

Hier heisst es denn:



(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.

Also, nur dann wenn der andere Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist, zählt das Einkommen. So einen Fall haben wir hier aber nicht.

Ferner widerläuft es den allgemeinen Grundsätzen der Beitragsbemessung; die stehen nämlich auch schön in diesem Rundschreiben drinne.

(1) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds bemessen.

Und jenes ist doch wohl nur die eigene Rente, mehr nicht.

Last und least gibt es so einen Grundsatz, der heisst nämlich doppelt gemoppelt hält immer besser, muss aber nicht immer sein.

D. h., die volle Rente des Ehegattens fliesst in die eigene Beitragsberechnung für die frewillige Kv. ein; hier bekommt die Kv also schon die Kohle. Und dann packt man noch einen druff und zählt die Teile der Rente, wovon schon Beiträge gezahlt werden, noch einmal bei der Ehefrau druff.

Herzlichen Glückwunsch für den Mitarbeiter der Krankenkasse. Er sollte für diesen Ideenansatz einen Nobelpreis erhalten.

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Beitragvon Christa43 » 11.03.2009, 07:28

Vielen Dank,
dies beruhigt mich (bzw. meine Nachbarn).
Der Ehemann ist bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Die Namen auch der gesetzlichen Krankenversicherung - besonders bei BKK'en - wechseln ja immer mal wieder. Vielleicht hat die Dame bei ihrer Auskunftserteilung geglaubt, es handele sich um eine private Krankenversicherung.
Dies wäre ja zumindest eine Erklärung.

Nochmals vielen Dank

Christa43


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