Hallo,
Also ich habe ab 01.04 meinen Zivildienst abgeschlossen und arbeite auch schon seit Jahren mit meinem Gewerbeschein für Firmen auf steuerfreier 400 Euro Basis.
Meine Frage ist nun, wie es mit der Krankenversicherung abzuwickeln ist, wenn ich aus dem Zivildienst raus bin.
Studieren werde ich erst zum Wintersemester, habe also gute sechs Monate frei wo ich lediglich auf niedrigem Niveau mit meinem Gewerbe Geld verdienen möchte.
Muss ich mich in diesem Zeitraum also selbst versichern, selbst wenn ich mit dem Gewerbe nur ca 400 Euro je Monat verdienen werde?
Ich habe hierfür von ca 120-150 Euro gehört, was ich mir nicht leisten kann/will.
Oder muss ich mich als arbeitslos melden (was ich eher vermeiden möchte) um die Krankenversicherung zu bekommen? Wie wäre das in diesem Fall mit dem Zuverdienst von ~ 400 Euro?
Herzlichen Dank im Voraus
(Ich war vor meinem Zivildienst bei meinen Eltern privat versichert, aber die Versicherung übernimmt die Versicherungsphase erst wieder zum Studienbeginn)
Krankenversicherung in der Selbstständigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenversicherung in der Selbstständigkeit
BastiB hat geschrieben:(Ich war vor meinem Zivildienst bei meinen Eltern privat versichert, aber die Versicherung übernimmt die Versicherungsphase erst wieder zum Studienbeginn)
Wer hat denn das verzapft?
Sind die Eltern Beamte, selbständig, Arbeitnehmer mit Verdienst über der JAEG oder warum sonst privat versichert? Für die PKV besteht eine Anwartschaftsversicherung?
Re: Krankenversicherung in der Selbstständigkeit
dij hat geschrieben:Sind die Eltern Beamte, selbständig, Arbeitnehmer mit Verdienst über der JAEG oder warum sonst privat versichert? Für die PKV besteht eine Anwartschaftsversicherung?
Beide Elternteile sind privatversichert. Ich bin bei meiner Mutter mitversichert, die im Beamtenverhältnis arbeitet. 50% Privatkasse 50% Beihilfe. Dort war ich bisher relativ günstig mitversichert. Die PKV hat auch die Versicherung über diese 6 Monate zugesagt, aber die Beihilfe leider nicht.
OK ... Die prozentuale Aufteilung möchte ich allerdings anzweifeln, es müßte 80% Beihilfe zu 20% PKV gewesen sein.
Eine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, besteht vermutlich nicht, wenn es nicht vor dem Zivildienst eine längere Zeit als Arbeitnehmer gegeben hat. Auch eine Arbeitslosmeldung hilft sonst nicht, da ohne Vorversicherungszeit auch kein Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Die einzige Möglichkeit für eine gesetzliche Versicherung wäre dann, eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Lohn von mehr als 400 Euro im Monat aufzunehmen.
Wenn keine GKV in Betracht kommt, bleibt nur die Weiterversicherung in der Privaten, und zwar vorerst zu 100% in einem Nicht-Beihilfe-Tarif (also zum grob Fünffachen des bisherigen Beitrags).
Eine Möglichkeit, in die GKV zu kommen, öffnet sich erst mit Beginn des Studiums wieder – eventuell zum letzten Mal, falls das mit der Selbständigkeit weitergehen soll. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht sollte dann sehr genau überlegt werden.
Eine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, besteht vermutlich nicht, wenn es nicht vor dem Zivildienst eine längere Zeit als Arbeitnehmer gegeben hat. Auch eine Arbeitslosmeldung hilft sonst nicht, da ohne Vorversicherungszeit auch kein Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Die einzige Möglichkeit für eine gesetzliche Versicherung wäre dann, eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Lohn von mehr als 400 Euro im Monat aufzunehmen.
Wenn keine GKV in Betracht kommt, bleibt nur die Weiterversicherung in der Privaten, und zwar vorerst zu 100% in einem Nicht-Beihilfe-Tarif (also zum grob Fünffachen des bisherigen Beitrags).
Eine Möglichkeit, in die GKV zu kommen, öffnet sich erst mit Beginn des Studiums wieder – eventuell zum letzten Mal, falls das mit der Selbständigkeit weitergehen soll. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht sollte dann sehr genau überlegt werden.
Nun denn, wenn BastiB mindestens 12 Monate den Zivildienst gemacht hat, zählt diese Zeit im Bereich der Arbeitslosenversicherung als sog. Beitragszeit.
D. h., er bekommt ALG I nur aufgrund eines 12-monatigen Zivildienstes. Durch das ALG I wird eine Pflichtversicherung in der GKV ausgelöst und schwups ist BastiB in der Solidargemeinschaft. Die Beitragszahlung übernimmt natürlich die Agentur für Arbeit!!!
D. h., er bekommt ALG I nur aufgrund eines 12-monatigen Zivildienstes. Durch das ALG I wird eine Pflichtversicherung in der GKV ausgelöst und schwups ist BastiB in der Solidargemeinschaft. Die Beitragszahlung übernimmt natürlich die Agentur für Arbeit!!!
ja, der Zivildienst dauert 9 Monate an. Zuvor war ich Schüler und hatte keine Beitragszahlungen vorgenommen.
Wenn ich mich nun aber arbeitssuchend melde würde ich die GKV ja auch gratis erhalten, obwohl ich nie eingezahlt habe oder?
Hierbei bleibt natürlich das Risiko unliebsame Jobs annehmen zu müssen und der fade Beigeschmack der Schmarotzerei sowieso.
Ansonsten muss ich eben irgendwie ca 130 Euro auftreiben um die GKV selbst zu finanzieren.
Naja ich werde aber auch nochmal mit der PKV sprechen, vielleicht bieten sie aus Kulanz zur Überbrückung wenigstens einen ermäßigten Basistarif auf GKV-Niveau an.
Wenn ich mich nun aber arbeitssuchend melde würde ich die GKV ja auch gratis erhalten, obwohl ich nie eingezahlt habe oder?
Hierbei bleibt natürlich das Risiko unliebsame Jobs annehmen zu müssen und der fade Beigeschmack der Schmarotzerei sowieso.
Ansonsten muss ich eben irgendwie ca 130 Euro auftreiben um die GKV selbst zu finanzieren.
Naja ich werde aber auch nochmal mit der PKV sprechen, vielleicht bieten sie aus Kulanz zur Überbrückung wenigstens einen ermäßigten Basistarif auf GKV-Niveau an.
BastiB hat geschrieben:Wenn ich mich nun aber arbeitssuchend melde würde ich die GKV ja auch gratis erhalten, obwohl ich nie eingezahlt habe oder?
Nein. Versicherungspflichtig wird nur, wer Arbeitslosengeld bekommt oder in bestimmten Konstellationen bekommen würde. Deswegen hacken wir so auf den 12 Monaten herum.
BastiB hat geschrieben:Ansonsten muss ich eben irgendwie ca 130 Euro auftreiben um die GKV selbst zu finanzieren.
Auch die Voraussetzungen für eine freiwillige gesetzliche Versicherung sind nicht gegeben. Dafür braucht man eine Vorversicherungszeit in der GKV.
BastiB hat geschrieben:Naja ich werde aber auch nochmal mit der PKV sprechen, vielleicht bieten sie aus Kulanz zur Überbrückung wenigstens einen ermäßigten Basistarif auf GKV-Niveau an.
Der Basistarif ist das Teuerste, das es gibt im PKV-Bereich. Eher interessant wäre ein Ausbildungstarif (ohne Bildung von Alterungsrückstellungen). – Mit GKV-Niveau und ähnlichen Leistungskürzungen wäre ich vorsichtig. Ohne einen entsprechenden Optionstarif ist man ganz schnell in dem reduzierten Tarif „eingesperrt“.
Versicherungstechnisch am billigsten wäre ein Job als Arbeitnehmer mit mindestens 400,01 Euro Monatslohn.
Rossi hat geschrieben:Hm, im Bereich des gesetzlichen Wehrdienstes kann man nach 9 Monaten anschliessend noch freiwillig weitermachen. Wenn dann die 12 Monate erreicht werden, besteht ein Anspruch auf ALG I. Gretchenfrage ist, ob dieses auch beim Zivildienst möglich ist. Würde sich dann unter Umständen rechnen.
Ist prinzipiell möglich, aber meine Dienststelle hat das leider abgelehnt.
Ich habe jetzt direkt bei der PKV nachgefragt.
wenn ich mich über sie zu 100% versichern lasse kostet das 267 Euro (196 bei anschließender Gesundheitsprüfung wenn ich als Student wieder in den selben Tarif möchte). Ich bin ein "normal" gesunder junger Mensch, ist es daher empfehlenswert die Gesundheitsprüfung zu machen, oder kann das nur schlecht ausgehn?
Die PKV meinte nun aber dass sie mich wie als Schüler auch, zu 20% versichern würde, falls die Beihilfe die restlichen 80% übernimmt. Muss ich nochmal abklären, aber ich bezweifle es
Nun, zum Kindergeld kann ich auch ein paar Takte posten.
Wenn Du noch keine 23 Jahre alt bist und Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest (ALG I spielt hier keine Rolle), kannst Du Kindergeld erhalten.
Wenn Du 23 aber noch keine 25 Jahre alt bist, kannst Du Kindergeld erhalten, wenn Du dich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender meldest!
Wenn Du noch keine 23 Jahre alt bist und Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest (ALG I spielt hier keine Rolle), kannst Du Kindergeld erhalten.
Wenn Du 23 aber noch keine 25 Jahre alt bist, kannst Du Kindergeld erhalten, wenn Du dich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender meldest!
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