Frage zur "freiwillig (gezwungenen) Krankenversicherung

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SusyQ
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Frage zur "freiwillig (gezwungenen) Krankenversicherung

Beitragvon SusyQ » 28.02.2007, 17:41

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage zu meiner Krankenversicherung.

Ich war Zeit meines Lebens bei der TKK familien-, später pflichtversichert.

Dann fing ich ein Fernstudium an um mein Abitur zu machen. Meine Mutter hatte mit der BfA gesprochen und mir wurde Halbwaisenrente zugesagt. Das war im November 2005. Jetzt überlegte sich die BfA auf einmal, dass ein Fernstudium aber keine Grundlage für Bezüge ist und schrieb mir ich möchte doch die 3000 Euro bitte zurück zahlen. Den Abiturlehrgang mußte ich jetzt aus finanziellen Gründen (weil ich gar kein Einkommen mehr habe) abbrechen.

Nachdem die erste Panik überwunden wurde stellte sich mir die Frage ob ich noch krankenversichert bin. Ich fragte also im Januar bei der TKK an und siehe da, nein wenn ich die Halbwaisenbeträge zurück zahlen muß, dann bin ich seit November 2005 auch nicht mehr versichert.

Jetzt wurde mir gesagt ich solle mich freiwillig versichern und doch noch mal eben so die letzten xx Monate zurückzahlen, also noch mal 3000 Euro aus dem Ärmel schütteln (habe also von einem Tag auf den anderen 6000 Schulden und ich habe damit nicht einmal ein Auto finanziert, haha).

Ich wollte bisher darum herum ALG zu beantragen, nur muß ich demnächst meine Niere verkaufen wenn nicht ein Wunder passiert und so ging ich eben zum Amt um mir die Formulare zu besorgen. Also wenn/ falls/ ob ich ALG bekomme bin ich doch wieder pflichtversichert, oder? Ich war in der zwischenzeit November 2005 bis heute auch nicht beim Arzt, also eigentlich kann mir die TKK nichts in Rechnung stellen, oder?

Nun mit diesem Anliegen rief ich eben bei der TKK an und wurde ganz schön runtergeputzt. Wieso ich mich nicht seit November 2005 gemeldet hätte und sonstswas. Manchmal liebe ich solche überaus freundlichen Call Center Idioten. Ich war diejenige die im Januar mich bei der TKK meldete mit der Bitte mich dort frewillig zu versichern. Während sie dem nachgekommen und hätten nicht bis März (gut 28.02.) auf sich warten lassen hätten sie auch schon zwei monatliche Beiträge von mir erhalten. So habe ich jedoch den Wisch noch nicht unterschrieben der heute per Post kam, weil ich mir nicht mehr sicher bin ob es sinnig ist.

Da konnte ich mir auch nicht die Frage verkneifen warum ich mich dann nicht bei der AOK pflichtversichern lasse, worauf er auf 18 Monate Verpflichtung TKK pochte. Stimmt das so? Ich denke freiwillig heißt frewillig? Also soll heißen dann war ich halt nicht versichert seit November 2005, wen kümmert es, ist ja nichts passiert. Warum soll ich dann nicht jetzt in die AOK wechseln dürfen und pflichtversichert durch ALG sein?

Nun weiß ich aber, dass angeblich ab dem 01.04. die Pflicht besteht mich zu versichern?

Also ich bin total verwirrt und hoffe ich kann wenigstens die 3000 für nichts sparen.

Hoffe auf Antworten und Danke im Voraus.

Susy

Noch mal kurz.

Fragen:

1. Ist es zwingend notwenig eine "frewillige" Versicherung zwischen November 2005 und Januar 2007 (-> Datum ALG Anspruch) abzuschließen um rückwirkend 3000 Euro los zu werden?

2. Muß die TKK mich nicht ohnehin ab ALG wieder versichern?

3. Muß ich ab dem 01.04. nicht sowieso pflichtversichert werden?

4. Kann ich in eine andere Krankenversicherung wechseln und dort pflichtversichert sein?

5. Kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln (schätze nein, weil ich unter der Einkommensgrenze liege mit ALG?)

6. Kann ich mich eventuell bei einer anderen krankenkasse frewillig versichern um von der TKK los zu kommen?

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Re: Frage zur "freiwillig (gezwungenen) Krankenversiche

Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2007, 19:47

Hallo Susy48 :-)

[quote]1. Ist es zwingend notwenig eine "frewillige" Versicherung zwischen November 2005 und Januar 2007 (-> Datum ALG Anspruch) abzuschließen um rückwirkend 3000 Euro los zu werden? [/quote]

Nein

[quote]2. Muß die TKK mich nicht ohnehin ab ALG wieder versichern? [/quote]

Ja

[quote]3. Muß ich ab dem 01.04. nicht sowieso pflichtversichert werden?[/quote]

Bei Harz v nicht notwendig

4[quote]. Kann ich in eine andere Krankenversicherung wechseln und dort pflichtversichert sein? [/quote]

Nur wenn bei der TK 18 Monate voll sind

[quote]5. Kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln (schätze nein, weil ich unter der Einkommensgrenze liege mit ALG?)[/quote]

Nein
[quote]6. Kann ich mich eventuell bei einer anderen krankenkasse frewillig versichern um von der TKK los zu kommen?[/quote][/quote]

Freiwillig ja aber warum ? wenn Harz v bewilligt wird)

Gruß

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Beitragvon SusyQ » 28.02.2007, 20:40

Stelle "nur" einen ALG Antrag, weiß aber nicht wirklich wo der Unterschied zu Hart liegt.

Danke für die Antworten, dachte mir schon fast, dass nicht alles stimmte was mir gesagt wurde. Dann bin ich ja bald versichert und nicht ganz so arm wie befürchtet, juchu ;)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2007, 21:23

[quote="SusyQ"]Stelle "nur" einen ALG Antrag, weiß aber nicht wirklich wo der Unterschied zu Hart liegt.

Danke für die Antworten, dachte mir schon fast, dass nicht alles stimmte was mir gesagt wurde. Dann bin ich ja bald versichert und nicht ganz so arm wie befürchtet, juchu ;)[/quote]

Voraussetzung ist jedoch der Leistungsbezug von ALG 1 oder ALG2
Gruß

wenn es keins von beiden gibt keine Pflichtversicherung.
Gruß

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Beitragvon SusyQ » 28.02.2007, 21:51

Danke erstmal für die Antworten. Eine kurze Frage habe ich noch. Du erwähnst 18 Monate die "rum" sein müssen um eine Krankenkasse zu wechseln.

Wenn ich nur bis 01.11.2005 über TK pflichtversichert war könnte ich erst am 01.06. 2007 in eine andere Versicherung? Oder heißt es ab Datum Kündigung?

Ich werde vermutlich bei der TK bleiben, nur rein Interesse halber.


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