Ständigen Wohnsitz im nicht EU-Ausland Beitragspflicht??

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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joker12020
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Ständigen Wohnsitz im nicht EU-Ausland Beitragspflicht??

Beitragvon joker12020 » 24.03.2009, 09:49

Hallo Zusammen,
ich habe vor früher oder später meinen ständigen Wohnsitz in Ausland zu verlegen. Muss aber in Deutschland gemeldet bleiben wegen Konto.
Später werde ich dort auch meine Altersrente beziehen (deshalb das Konto).
Meine Frage ist folgende- muß ich nach dem neuen Gesetz, was mich zwingt krankenversichert zu sein, weiter in Deutschland Beiträge zahlen?
Oder kann ich mich mit dem gegründeten neuen Wohnsitz bei der Kasse abmelden?

Danke für Eure Antworten

Christa43
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Re: Ständigen Wohnsitz im nicht EU-Ausland Beitragspflicht??

Beitragvon Christa43 » 24.03.2009, 10:23

joker12020 hat geschrieben: ich habe vor früher oder später meinen ständigen Wohnsitz in Ausland zu verlegen. Muss aber in Deutschland gemeldet bleiben wegen Konto.
Später werde ich dort auch meine Altersrente beziehen (deshalb das Konto).


Sie brauchen nicht in Deutschland gemeldet bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihre Rente in jedes Land der Welt. Ein deutsches Konto brauchen Sie nicht.

Christa43

joker12020
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Beitragvon joker12020 » 24.03.2009, 10:30

Sorry, aber das waren nicht meine Fragen.
Muss ich in Deutschland weiter Krankenversichert sein und Beiträge zahlen??
Muss ich nachzahlen, falls ich wieder zurückkomme??

Christa43
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Beitragvon Christa43 » 24.03.2009, 17:21

joker12020 hat geschrieben:Sorry, aber das waren nicht meine Fragen.
Muss ich in Deutschland weiter Krankenversichert sein und Beiträge zahlen??
Muss ich nachzahlen, falls ich wieder zurückkomme??


Wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, brauchen Sie auch keine Krankenkassenbeiträge mehr zu zahlen.
Ach wenn Sie zurückkommen können Beiträge erst wieder ab Wohnsitzaufnahme fällig werden, wenn Sie dann einer gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung angehören.

Christa43

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 24.03.2009, 17:41

SGB I § 30 Geltungsbereich.... und hiermit ist Deutschland gemeint.

Es gibt einige Ausnahmen, in denen bei Leistungsinanspruchnahme auch das Ausland gilt (SGB XII) Sozialhilfe.


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