
Ich stöbere schon seit gestern auf dem Forum, doch ähnlichen Fall habe bisher nicht gefunden. Ich wäre den Spezialisten hier dankbar für eine Klarstellung meiner Situation, da ich sonst keine Ahnung habe wo ich noch nachfragen könnte...
Folgende Situation:
1. Ich lebe in DE seit 14 Jahren und war bisher nur in den GKV Pflicht- und seit meiner Selbständigkeit 2006 -Freiwillig versichert.
2. Im Januar 2007 bin ich zum Schluss gekommen, dass ich eigentlich gar keine KV brauche (bis auf eventuell Unfall-/ Schwerkrankheiten/ oder Berufsvers.), da ich nie zum Arzt gehe (kein Vertrauen, bin auch nie krank und Erkältung kann ich selbst bewältigen). Nur auf den Zahnarzt kann ich nicht verzichten, aber denn kann ich dann 1-2 Mal im Jahr selbst bezahlen.
- Also die freiwillige KV habe ich zum 31.07.2007 gekündigt.
3. Ende 2007 war mein Geschäft pleite und ich bekam AGII natürlich mit GKV bewilligt, die ich eigentlich gar nicht wollte.
4. Seit 2008 bin ich wieder selbständig, diesmal erfolgreich, also endete mein AGII und die GKV zum 31.10.2008. Seither bin ich glücklich unversichert!
5. Im Februar 2009 war Ende mit dem Glück, denn da hat sich zum ersten Mal die letzte GKV (wo ich über AGII gemeldet wurde) und bietet um Auskunft. Ich habe es ignoriert und blauäugig gedacht, dass sie mich irgendwann vergessen und in Ruhe lassen werden.
6. Im März kam zweites Anschreiben mit der selben Biete, was mich nachdenklich gamacht hat. Da sagte meine Bekannte Sie hat gleiches Problem mit der selben GKV, sie wäre aber schon weiter: bei der hat die GKV bereits die Nachzahlung nach den höchsten Bemessungsgrenzen schön ausgerechnet!
Dann bekam ich richtig ANGST...
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich die letzte GKV extra kündigen, obwohl bereits der AGII dies für mich getan hat???
2. Erste Variante:
Was wäre, wenn ich mich jetzt ab Januar 2009 bei einer PKV anmelden würde? Müsste ich die zwei Monate (Nov und Dez) nachzahlen, wenn ja wie viel? Ich habe, wie gesagt keine Leistungen in Anspruch genommen...
3. Zweite Variante:
Wird mir eine polnische KV (aus EU-Ausland) für PL und DE als polnische Staatangehörige in Deutschland anerkannt?
Tipp: Wohnsitz in PL und DE, Einkommen nur in DE.
Weiss jemand dazu einen Rat?

Bin für jegliche Antworten schon im Voraus sehr dankbar...