Beitragsbemessung / GKV Spitzenverband

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Herbert72
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Beitragsbemessung / GKV Spitzenverband

Beitragvon Herbert72 » 24.03.2009, 18:04

GKV Spitzenverband hat geschrieben:Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen.



SGB V §10 Abs. (3) hat geschrieben:(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.



Kann das jemand genauer erklären ?

Ausgangslage:
Beamter (priv. KV), verh., Ehefrau z.Z. Arbeitslos, 2 Kinder, freiw. ges. KK
--> Abzugsbetrag wird nicht berücksichtigt lt. KK

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Beitragvon Rossi » 24.03.2009, 18:31

Also, ich habe es doch jetzt richtig verstanden, die Holde ist freiwillig versichert und die Kinder sind in der kostenlosen Familienversicherung der Mutter, richtig?

Dann ist nämlich die Entscheidung der KV, den Abzugsbetrag von 840,00 Euro nicht zu gewähren in Ordnung.

Den Abzugsbetrag bekommst Du nur, wenn die Kinder nicht in die Familienversicherung der Ehefrau kommen und sich selber freiwillig versichert haben.

Also, wenn Dein Gesamteinkommen oberhalb von 4.050,00 Euro monatlich liegt (Weihnachts- und Urlaubsgeld mit eingerechnet abzgl. Werbungskostenfreibetrag) liegt, dann sind die Kinder nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung. Dann würdest Du den Freibetrag von 840,00 Euro für die Kinder bekommen.

Liegt das Gesamteinkommen hingegen unterhalb von 4.050,00 Euro monatlich, kommen die Kinder in die kostenlose Familienversicherung. In dieser Konstellation bekommst Du den Freibetrag in Höhe von 840,00 Euro jedoch nicht!!

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Beitragvon Herbert72 » 24.03.2009, 18:40

Liegt das Gesamteinkommen hingegen unterhalb von 4.050,00 Euro monatlich, kommen die Kinder in die kostenlose Familienversicherung. In dieser Konstellation bekommst Du den Freibetrag in Höhe von 840,00 Euro jedoch nicht!!


Ja, unterhalb.

Wäre also nur noch möglich, die Kinder in die PKV zu nehmen, um bei der Frau den Freibetrag zu bekommen, oder ? Also ein Rechenexempel....

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Beitragvon Rossi » 24.03.2009, 20:13

Nein, dat geht nicht, bzw. bringt nichts.

Du musst nämlich die Bestimmungen des Spitzbubenverbandes wörtlich nehmen.

Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht,ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen.

Da Dein Gesamteinkommen unterhalb von 4.050,00 Euro liegt, fliegen die Kinder eben nicht gem. § 10 Abs. 3 SGB V aus der Familienversicherung. Daher bekommst Du diesen Freibetrag in Höhe von 840,00 Euro nicht, auch wenn Du die Kinder in der priv. Kv. versicherst.

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Beitragvon Herbert72 » 27.03.2009, 17:48

D.h. als "besserverdienender" Beamter könnte ich die Kinder in die PKV nehmen und bei der Frau den zweifachen Freibetrag berücksichtigen ?

Als "geringverdienender" Beamter geht das nicht ?

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Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 18:07

Jawoll, so isses!

Einige Kvén haben bis zum 31.12.2008 den Freibetrag für Kinder immer berücksichtigt, andere hingegen nur, wenn die JAEG überschritten wurde.

Damit ist leider seit dem 01.01.2009 Feierabend. Es wird nunmehr einheitlich in Deutschland durch den Spitzbubenverband geregelt. Nu iss es gleich!

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Beitragvon Herbert72 » 27.03.2009, 20:31

Gerecht ist das ja so nicht.....

Gerade Geringverdiener mit Kindern (die es ja auch im Beamtentum gibt), sind stark betroffen. Ist eine absolute Sauerei...

Selbstständige mit geringerem Verdienst als die JAEG sind davon auch betroffen. Das kan doch eigentlich nicht Absicht gewesen sein ? Höhere %-Sätze sieht man ja noch ein, aber die Freibeträge abzuschaffen ?

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Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 23:07

Also, Herbert, dann lass uns doch mal rechnen, was Du als geringverdienender Beamter max. für die Ehefrau und natürlich deren kostenlosen Familienversicherung der Kinder löhnst.

Es wird max. die Hälfte Deines Einkommens bis zur BBG berücksichtigt.

Will heissen:

BBG derzeit 3.675,00 Euro / 2 = 1.837,50 Euro beitragspflichtige Einnahme (natürlich nur max; vielleicht ist Dein Einkommen ja darunter)

* 14,9 % = 273,79 Euro für die KV
* 1,95 % = 35,83 Euro für die PV


Will heissen für 309,62 Euro hast Du die Holde und 2 Kinder - ergo 3 Personen versichert.

Wenn Du noch weiterhin meckern möchtest, dann kannst Du selbstverständlich alle 3 Personen in der PKV unterbringen. Vielleicht wird es ja billiger. Du hast die Qual der Wahl, kannst es also aussuchen; wo ist das Problem?

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Beitragvon Herbert72 » 28.03.2009, 08:34

Verdienst liegt weit darunter :(

Es geht darum, dass die Kinder unterhalb der Bemessungsgrenze nicht berücksichtigt werden, über der JAEG schon. :evil:

Außerdem können Ehefrau und Kinder nicht Familienversichert werden. Das wäre eine Ersprnis von 220 € im Monat !!! die die gesetzlich versicherten aber haben. Dazu kommt noch die PKV für den Beamten von 170€....

Wäre der Bruttoverdienst an die freie Wirtschaft angepasst, kein Problem, so ist es eine ungleiche Belastung!

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Beitragvon Rossi » 28.03.2009, 11:03

Außerdem können Ehefrau und Kinder nicht Familienversichert werden.


Verstehe ich jetzt nicht; klaro, die Ehefrau kann nicht familienversichert werden, sie hat allenfalls einen Beihilfeanpruch. Da sie aber freiwillig versichert ist, kommen die Kinder in die kostenlose Familienversicherung.

Der Unterschied ist für mich relativ einfach. Du bekommst den Freibetrag von 840,00 Euro nur dann, wenn Du auch für die Kinder selber ein Krankenversicherung abschliessen und bezahlen musst. Jenes ist hier nicht der Fall. Oder anders, warum einen Freibetrag, wenn Du keine finanzielle Mehrbelastung für die Kinder hast.

Aber Du kannst selbstverständlich gegen diesen Freibetrag klagen. Aber gehe mal davon aus, dass Du mit Sicherheit bis zum Bundessozialgericht marschieren musst.

Wäre der Bruttoverdienst an die freie Wirtschaft angepasst, kein Problem, so ist es eine ungleiche Belastung!


Oh weia, die Diskussion führe ich mehrmals mit meinen beamteten Kollegen im Monat. Wir haben es schon mehrfach verglichen, ein Angestellter im öffentlichen Dienst vergleichbar mit einem Beamten. Der Beamte hatte bei der gleichen Besoldungsgruppe auch unter Berücksichtigung der Kv-Beiträge mehr in der Tasche, als der Angestellte.

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Beitragvon Herbert72 » 28.03.2009, 16:23

Du bekommst den Freibetrag von 840,00 Euro nur dann, wenn Du auch für die Kinder selber ein Krankenversicherung abschliessen und bezahlen musst.


Also die Kinder doch in die PKV und bei der Frau den zweifachen Freibetrag ansetzen ? Wie ich schon schrieb, ein Rechenexempel....

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Beitragvon Rossi » 28.03.2009, 16:55

Nee, sorry, nur wenn Du für die Kinder eine eigene Versicherung abschliessen musst, sonst nicht. Und genau diese Verpflichtung hast Du nicht!


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