Hallo,
ich war bis 31.10.2008 arbeitslos und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 01.11.2008 bin ich selbständig, war dann zuerst nicht krankenversichert und ab dem 01.02.2009 habe ich eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse.
Die GKV, bei der ich bis Ende Oktober 2008 versichert war, verlangt nun von mir, daß ich mich bei ihr rückwirkend für die Zeit vom 01.11.2008 bis zum 31.01.2009 freiwillig versichere. Dieses wird mit der Krankenkassenpflicht ab dem 01.04.2007 begründet.
Soweit ich das aber mitbekommen habe, besteht für Selbständige erst ab dem 01. Januar 2009 eine Versicherungspflicht. Daher meine Frage: kann meine ehemalige gesetzliche Krankenkasse wirklich die 3 Monatsbeiträge nachfordern?
Für eine Information wäre ich sehr dankbar, vielen Dank im Voraus!
Beitragsnachforderung der GKV trotz Selbständigkeit?
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Re: Beitragsnachforderung der GKV trotz Selbständigkeit?
Hallo Christoph B.,
ich sag es nicht gern aber die Kasse ist im Recht.
Es gibt 2 Fristen , einmal der Personenkreis welcher der GKV zuzuordnen ist , für diese besteht ab 1.4.07 Versicherungspflicht.
Das zweite Datum ist der 1.1.09 Versicherungspflicht für Personen welche der PKV zuzuordnen sind.
Das hat allerdings nichts mit Selbsständig zu tun, sondern damit wo man vorher versichert war.
Gruß
ich sag es nicht gern aber die Kasse ist im Recht.
Es gibt 2 Fristen , einmal der Personenkreis welcher der GKV zuzuordnen ist , für diese besteht ab 1.4.07 Versicherungspflicht.
Das zweite Datum ist der 1.1.09 Versicherungspflicht für Personen welche der PKV zuzuordnen sind.
Das hat allerdings nichts mit Selbsständig zu tun, sondern damit wo man vorher versichert war.
Gruß
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