Hallo liebe Community!
Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Person A (w/47) ist seit 2 Jahren selbständig mit einem Kleingewerbe, verdient damit in etwa 800-900 Euro monatlich. Sie wohnt mit ihrem Lebensgefährten seit 11 Jahren zusammen, dieser verdient 1.800 Euro netto. Dieses Gehalt geht jedoch komplett für Strom, Wasser und Miete drauf.
Person A hat eine 23-jährige Tochter, die bei ihr zu Hause wohnt und Bafög bezieht.
Person A ist seit 4 Jahren nicht mehr krankenversichert, da sie vor ihrem Kleingewerbe nur auf 400-Euro-Basis gearbeitet hat.
Kann sich Person A noch irgendwo krankenversichern und wenn ja, wo? GKV oder Privat?
Ist es nicht so, dass Person A seit April 2007 sowieso bei ihrer alten GKV pflichtversichert ist? Könnte sie nicht dort wieder reinkommen, wenn sie mit der Krankenkasse eine Ratenzahlungsvereinbarung über die Rückstände treffen und ihre laufenden Beiträge zahlen würde? Oder muss die Krankenversicherung sie nicht mehr aufnehmen, da sie einerseits selbständig und andererseits ja schon lange nicht mehr versichert ist?
Sie müsste sich ja freiwillig gesetzlich versichern, allerdings besteht doch da die Frist, dass sie sich innerhalb von drei Monaten nachdem sie sich selbständig gemacht hat, versichern muss, oder?
An wen kann sich Person A noch wenden um solche grundlegenden Fragen zu klären? Bei ihrer Krankenversicherung kann sie ja schlecht anrufen?!
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße
Creola
Wie wieder versichern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
sie ist nicht automatisch seit dem 01.04.2007 bei ihrer alten GKV-Kasse pflichtversichert sondern Sie hat eine Pflicht zur Versicherung seit dem 01.04.2007 bei dieser alten GKV-Kasse. Das heißt für sie, sich schnellstens dort melden und dann ggf. eine Moderate Ratenzahlungsvereinbarung für den Rückstand ab 01.04.2007 vereinbaren.
Als Selbständige gibt es keinen anderen Weg, ausgenommen die normale PKV-Versicherung wenn sie denn dort genommen würde.
Gruß
Czauderna
sie ist nicht automatisch seit dem 01.04.2007 bei ihrer alten GKV-Kasse pflichtversichert sondern Sie hat eine Pflicht zur Versicherung seit dem 01.04.2007 bei dieser alten GKV-Kasse. Das heißt für sie, sich schnellstens dort melden und dann ggf. eine Moderate Ratenzahlungsvereinbarung für den Rückstand ab 01.04.2007 vereinbaren.
Als Selbständige gibt es keinen anderen Weg, ausgenommen die normale PKV-Versicherung wenn sie denn dort genommen würde.
Gruß
Czauderna
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