GKV als Rentnerin

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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mco
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GKV als Rentnerin

Beitragvon mco » 01.04.2009, 15:43

Hallo Forengemeinde,


meine Interessentin ist selbstständig und zur Zeit freiwillig gesetzlich versichert. Sie hat aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf ca. 200€ Altersrente. Sie ist/war 9/10 der zweiten Lebenshälfte gesetzlich versichert.

Was passiert wenn Sie in Rente geht? Zahlt Sie dann für die Krankenversicherung 15,5% des Mindestsatzes, KvdR oder bemisst sich der Beitrag anhand der Altersrente/Einkünfte im Rentenalter?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße
mco

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Beitragvon Czauderna » 01.04.2009, 17:23

Hallo,
ist sie weiterhin hauptberuflich selbständig kann sie nicht in die Krankenversicherung der Rentner, zahlt also für Gesamteinkommen
den entsprechenden Beitrag, im anderen Fall kommt es zur Krankenversicherung der Rentner und da zählt nur die Rente und ggf. ein Versorgungsbezug (Betriebsrente oder Direktversicherung).
Gruß
Czauderna

mco
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Beitragvon mco » 01.04.2009, 17:29

ah ja!

Da sie im Rentenalter nicht mehr selbstständig ist, kann sie also in die KvdR. Beitragsberechnung über die Rente usw.

Sie ist nun 51 Jahre alt und überlegt in die PKV zu wechseln. (Zahlt zur Zeit Höchstbeitrag) Ist es dann überhaupt ratsam? Rein Beitragsbezogen im Hinblick auf das Rentenalter???

liebe grüße
mco

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Beitragvon Rossi » 01.04.2009, 18:01

Sie ist nun 51 Jahre alt und überlegt in die PKV zu wechseln. (Zahlt zur Zeit Höchstbeitrag) Ist es dann überhaupt ratsam? Rein Beitragsbezogen im Hinblick auf das Rentenalter???


Nun denn, dann machen wir es mal an Zahlen deutlich, was besser ist.

Wie Du postest bekommt sie voraussichtlich eine Rente von 200,00 Euro. Die Voraussetzungen für die KvdR liegen vor.

200,00 Euro Rente

1,80 Euro 0,9 % Kv (sog. versteckter Zusatzbeitrag)
14,60 Euro 7,3 % (allgem. Beitragssatz 15,5 - 0,9 / 2)
3,90 Euro 1,95 % für die PV, wenn Kinder vorhanden

Mithin ist sie für schlappe 20,30 Euro in der Solidargemeinschaft versichert. Hat sie noch Einnahmen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder eine sog. Direktversicherung, so sind diese Einnahmen auch beitragspflichtig.

Hat sie bpsw. Mieteinnahmen aus 50 Wohnungen oder Gewinnanteile aus Bananendampfer, spielen diese überhaupt keine Rolle.

Also Du solltest merken, die KvdR ist ein Bonbon für langjährig Versicherte.

Ob es Dir gelingt, dieses durch einen Wechsel in die Private zu refinanzieren, bezweifele ich jetzt schon!!

Jenes ist natürlich der heutige Stand der gesetzlichen Bestimmungen.

Aber die Lobby der Krankenkassen hat im Jahre 1993 schon mal versucht den freiwillig Versicherten im Bereich der KvdR ein Strick draus zu drehen. Sie wollte nämlich nicht, dass die Zeiten einer freiw. Kv. in die KvdR einbezogen wird. Aber dann marschierte ein freiw. Versicherte zum BVerg und hat genörgelt, dass es wohl nicht sein kann. Sein nörgeln war erfolgreich, im Jahre 2000 hat man den Versuch der Krankenkassen als verfassungswidrig erklärt. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden erst jetzt im Rahmen des GKV-WSG auf den aktuellen Stand gebracht, solange (1993 - 2007) gab es im SGB V eine Bestimmung, die verfassungswidrig war.

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Beitragvon mco » 02.04.2009, 11:25

super vielen Dank euch für die Infos.

Das hilft mir sehr weiter! Schön wie schnell das hier geht!

Viele Grüße


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