gerade 23 Jahre geworden und jetzt nicht mehr familienvers.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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mars0605
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gerade 23 Jahre geworden und jetzt nicht mehr familienvers.

Beitragvon mars0605 » 05.04.2009, 16:50

Hallo Leute.

meine Freundin (23 Jahre im Feb. 09 geworden) hat erst jetzt 8 Wochen nach ihrem 23. Geburtstag die Mitteilung der BKK bekommen, dass sie nicht mehr familienversichert ist, und zwar zum 10.02.2009 ( und auf dem Briefkopf steht der 3. April 2009) naja was solls, sie hat dort angerufen und man bat ihr eine freiwillige Mitgliedschaft in Höhe von ca 130 € an, Sie hat bis mitte 08 studiert und hält sich bis jetzt mit minijobs (bis 400 €) über Wasser, ALG II wurde abgelehnt da Bedarfsgemeinschaft mit mir. In dem jetzigen Minijob den Sie am 1.1.2009 angefangen hat, ist Sie als familienversichert geführt. wir haben den neuen Sachverhalt aber bei der firma schon angezeigt.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann die BKK einfach 8 Wochen rückwirkend Bescheid geben das sie nicht mehr versichert ist?


2. Muss die Firma in der Sie jetzt als Praktikantin mit 400 € monatlich arbeitet pflichtversichern?

3. wer über nimmt eventuelle Kosten vom 10.02.2009- bis zur neuen Versicherung.

Es wäre echt super wenn Ihr so schnell wie möglich antworten könntet, da wir echt verzweifelt sind.

lg aus Cottbus

mars

Dipling
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Beitragvon Dipling » 05.04.2009, 19:19

zu 1: Ja

2: Welchen Status hat die Freundin? 400 EUR-Job oder Praktikantin?

Bei einem 400 EUR-Job führt die Firma nur Pauschalbeiträge an die Krankenkasse ab. Diese führen aber nicht zur Pflichtversicherung; d.h. es sind relativ hohe Beiträge für die freiwillige Versicherung fällig (ca. 140 EUR mtl.) Besser wäre deshalb ein Job ab 401 EUR. Der Beitrag wird dann nur aus dem niedrigen Arbeitsentgelt berechnet.

Andererseits: Praktikanten unterliegen der Versicherungspflicht, unabhängig vom Gehalt.

3: Im Falle eines 400-EUR-Jobs: Die Freundin selbst

dij
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Beitragvon dij » 05.04.2009, 20:27

Dipling hat geschrieben:Andererseits: Praktikanten unterliegen der Versicherungspflicht, unabhängig vom Gehalt.


Aber nur, wenn das Praktikum innerhalb einer geregelten Ausbildung stattfindet. Wenn es hier so ein Zwischenpraktikum nach abgeschlossenem Studium ist, dürfte das nicht versicherungspflichtig sein.

Dipling hat geschrieben:3: Im Falle eines 400-EUR-Jobs: Die Freundin selbst


Nein, denn die Versicherung läuft in jedem Fall weiter, solange sich der Status nicht ändert. Allenfalls könnte die Krankenkasse ein Ruhen anordnen, müßte dann aber immer noch Notfälle übernehmen.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 05.04.2009, 20:50

Ich meinte, dass die Freundin die Beiträge selbst trägt. Die Weiterversicherung im Anschluß an die Familienversicherung nach 5(1) Nr. 13 SGB V ist schon klar.


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