Zuordnung pflicht/freiwilliges Mitglied der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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schreiber2
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Zuordnung pflicht/freiwilliges Mitglied der GKV

Beitragvon schreiber2 » 03.05.2007, 10:29

Ich suche nach Gesetzestexten zur Versicherungsreform der Krankenkasse zum 01.04.2007

meine Eltern sind beide im Ruhestand und waren bislang nicht krankenversichert. Mein Vater war Internist und noch nie in einer Krankenversicherung und ist demzufolge voraussichtlich der PKV zuzuordnen. Meine Mutter hat als ehemaliges Mitglied bei der KKH einen Aufnahmeantrag bei dieser Krankenkasse gestellt und erhalten.

Es muss doch irgendwo gesetzlich geregelt sein wie sich der Beitrag meiner Mutter berechnet. Sie selbst erhält nur eine sehr kleine Rente, hat allerdings noch Zinseinnahmen. Mein Vater erhält eine relativ hohe Rente und hat zusätzlich Zinseinnahmen.
Muss meine Mutter (falls sie unter die Kategorie Pflichtversicherte fällt) nur über ihre Rente KV-Beiträge zahlen.
Wenn sie ein "freiwilliges" Mitglied (was die KKH unterstellt) wäre müssten dann auch über die Zinseinnahmen Beiträge abgeführt werden und mit welchem Anteil (bzw. überhaupt) werden die Renten-/Zinseinkünfte meines Vaters bei der Rentenberechnung meiner Mutter berücksichtigt?

Irgendwo muss doch die Berechnungsgrundlage geregelt sein, es kann doch nicht jede Krankenkasse machen was sie will.

Irgendwo habe ich auch etwas über den Mindestbeitrag bei freiwillig Versicherten gelesen, was bedeutet das denn?


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Re: Zuordnung pflicht/freiwilliges Mitglied der GKV

Beitragvon DKV-Service-Center » 03.05.2007, 13:30

Hallo schreiber2

[quote]meine Eltern sind beide im Ruhestand und waren bislang nicht krankenversichert. [/quote]


Jetzt möchten Sie eine Krankenversicherun?

[quote]Es muss doch irgendwo gesetzlich geregelt sein wie sich der Beitrag meiner Mutter berechnet. Sie selbst erhält nur eine sehr kleine Rente, hat allerdings noch Zinseinnahmen. [/quote]

jede Kasse hat Ihren eigenen Beitragssatz, wenn Ihre Mutter als freiwilligversicherte eingestuft wird zahlt Sie diesen für die Rente und alle anderen Einkünfte.Der Beitrag dürfte zwischen Mindest,- und Höchstbeitrag liegen.
[quote]Mein Vater erhält eine relativ hohe Rente und hat zusätzlich Zinseinnahmen. [/quote]

Zuordnung zur PKV ab 1.7 Standardtarif ca. 500 Euro

[quote]Muss meine Mutter (falls sie unter die Kategorie Pflichtversicherte fällt) nur über ihre Rente KV-Beiträge zahlen.[/quote]
glaube ich nicht
[quote]Wenn sie ein "freiwilliges" Mitglied (was die KKH unterstellt) wäre müssten dann auch über die Zinseinnahmen Beiträge abgeführt werden [/quote]

Ja

[quote]und mit welchem Anteil (bzw. überhaupt) werden die Renten-/Zinseinkünfte meines Vaters bei der Rentenberechnung meiner Mutter berücksichtigt?[/quote]

sollte dieses geschehen was ich nicht vermute da Sie ja selber Einkünfte hat gilt eine 50 % Regelung

[quote]Irgendwo muss doch die Berechnungsgrundlage geregelt sein, es kann doch nicht jede Krankenkasse machen was sie will.[/quote]

bis 1.1.2009 hat jede Kasse das Recht Ihre eigenen Statuten oder Richtlinien zu erstellen.
[quote]Irgendwo habe ich auch etwas über den Mindestbeitrag bei freiwillig Versicherten gelesen, was bedeutet das denn?[/quote]

Das ist der Beitreig welche Freiwillig versicherte mindestens zahlen müssen und ist bei jeder Kasse unterschiedlich abhängig vom Beitragssatz

Gruß

grishadi
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Beitragvon grishadi » 07.04.2009, 00:22

Hallo Expert24,
Leider kann ich nicht diese linken eroffnen...Slots Spielen
Zuletzt geändert von grishadi am 25.05.2009, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Experte_24 » 07.04.2009, 09:22

Ich kann sie öffnen, komisch.


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