Hallo,
im Sommer 2006 habe ich mich selbständig gemacht und seither größtenteils im Ausland gearbeitet. Damals habe ich von meiner Krankenkasse ein Formular bekommen zum Beitritt in die freiwillige Gesetzliche Krankenkasse. Das habe ich ausgefüllt und immer schön gezahlt. Für meine Auslandsaufenthalte hatte ich eine extra Versicherung abgeschlossen, welche ich in den vergangenen Jahren auch genutzt hatte.
Nun habe ich aufgrund von Gesundheits bedingten Umständen meine selbständige Tätigkeit eingestellt und fange Ende diesen Monats bei einer britischen Firma auf einem Schiff an zu arbeiten.
Nun war ich nach ewig langer Zeit mal wieder bei meinem Hausarzt und legte meine Versicherungskarte vor. Diese konnte jedoch nicht eingelesen werden. Ein Anruf bei "meiner" Krankenkasse ergab dann das ich seit Juli 2006 gar nicht mehr bei Denen versichert bin ...
Wo das ganze Geld nun geblieben ist versucht man nun zu klären, fakt ist jedoch das ich nicht mehr Kranken versichert bin und meine "alte" Versicherung auch in keinem Maße Verantwortung dafür zeigt ...
Was kann ich nun tun und wie bekomme ich schnellstmöglich wieder eine Kranken Versicherung ?
Viele Grüße freestyle
3 1/2 Jahre nicht Versichert, was nun ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bestand während der letzten Jahre, bei der Arbeit im Ausland (welches?), immer noch ein Wohnsitz in Deutschland? Falls ja, besteht zumindest seit April 2007 wieder eine Pflichtversicherung bei der alten Krankenkasse. Davon muß die dann nur noch überzeugt werden ...
Ging das Geld auf ein Konto der Krankenkasse, oder wurde es sogar eingezogen? Dann sollte man eigentlich erwarten, daß die das in irgendeiner Weise verbucht haben, die sich auch zügig nachvollziehen läßt.
Ging das Geld auf ein Konto der Krankenkasse, oder wurde es sogar eingezogen? Dann sollte man eigentlich erwarten, daß die das in irgendeiner Weise verbucht haben, die sich auch zügig nachvollziehen läßt.
Öhm, wenn Du bezahlt hast, dann hast Du doch definitiv auch einen Beitragsbescheid bekommen. Oder hat die Kv. damals nur bei Dir angerufen und die Beitragshöhe fernmündlich mitgeteilt. Komisch die Geschichte!
Ansonsten, da Du den Wohnsitz in Deutschland gehabt hast unterliegst Du ab dem 01.04.2007 der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Ansonsten, da Du den Wohnsitz in Deutschland gehabt hast unterliegst Du ab dem 01.04.2007 der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
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