Wie Versichern ab 23 Jahre + verheiratet + kurze Zeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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RoterWoop
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Wie Versichern ab 23 Jahre + verheiratet + kurze Zeit

Beitragvon RoterWoop » 11.04.2009, 12:52

Hallo.

So erstmal die wichtigsten Fakten:

- Ich werde am Dienstag (14.04) 23 Jahre alt und scheide somit aus der Familienversicherung meiner Eltern aus.
- Meine Frau ist noch über ihre Eltern familienversichert ein paar Jahre.
- Ab Mittwoch (15.05) werden wir ALG2 beantragen (eigene Wohnung).
- und im September werden wir für 9 Monate ins Ausland gehen. (mit eigener Auslands-KV)

1. Wie läuft das jetzt mit der Versicherung, muss ich mir eine suchen, das im ALG2-Antrag angeben, oder bekomme ich eine Versicherung dann einfach zugewiesen? (erledigt, siehe Quelle vom edit, unten)
2. Kann meine Frau bei ihren Eltern krankenversichert bleiben? (ging ja bisher auch, trotz heirat, nur waren wir beide jeweils über unsere Eltern versichert)
3. Gibt es überhaupt gesetzliche KV bei denen man nach ca. 4 Monaten wieder kündigen kann?
4. Habt ihr eine Empfehlung einer KV den Umständen entsprechend?

Gruß, Thomas

edit:
Habe diese Sätze auf der Seite der Arbeitsagentur gefunden:
Sie können Ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse jeweils zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. An die von Ihnen gewählte Krankenkasse sind Sie mindestens 18 Monate gebunden.
Quelle

Wie sind der erste und der letzte Satz miteinander vereinbar? (definition von "gebunden"?)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.04.2009, 22:49

Nun denn,

2. Kann meine Frau bei ihren Eltern krankenversichert bleiben? (ging ja bisher auch, trotz heirat, nur waren wir beide jeweils über unsere Eltern versichert)


Ja, die Mitglieder haben hier ein Wahlrecht, wo die Familienangehörigen familienversichert werden sollen. D.h., die Eltern (Mitglied) haben für das Kind und Du (Mitglied) als Ehemann könnt wählen, in welche Versicherung das Kind bzw. die Gattin gepackt wird. Was will man mehr, man hat sogar ein Wahlrecht!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.04.2009, 22:50

Aber für die Zeit vom 14.04. - 14.05.2009 wirst Du dich wohl selber versichern und löhnen müssen!!

RoterWoop
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Beitragvon RoterWoop » 13.04.2009, 23:30

Rossi hat geschrieben:Aber für die Zeit vom 14.04. - 14.05.2009 wirst Du dich wohl selber versichern und löhnen müssen!!


oh entschuldigung, hatte mich verschrieben...meine den 15.04, nicht 15.05! Also einen Tag später

d.h. ich wäre morgen (14.04.) unversichert. :-)

Das mit dem Wahlrecht is ja gut!


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