Person A, männlich, 26 Jahre alt, gesund, war bis zum 31.12.2006 gesetzlich krankenversichert.
Ab dem 01.01.2007 bis heute ist er selbständig, aber hat sich
nicht krankenversichert, da er zu wenig verdient hat und alles in sein Geschäft investiert hat. Jetzt will er sich Arbeitslos melden und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 , da er eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hatte. Die Selbständigkeit wurde Ihm 2007 vom Arbeitsamt per Gründungszuschuss gefördert. Alle Arztbesuche wurden aus der eigenen Tasche bezahlt. Einfach beim Arzt gesagt, ich bin privat versichert und die Rechnung wurde nach Hause geschickt und einfach überwiesen.
Durch die Arbeitslosigkeit muss er wieder gesetzlich versichert werden.
Muss er zu seiner alten gesetlichen Krankenkasse und alle Beiträge
rückwirkend nachzahlen? Oder kann er sich eine andere GKV auswählen?
Kann man irgendwie legal oder durch Schlupflöcher diesen Nachzahlungen
entgehen?
Beiträge rückwirkend seit dem 01.04.07 zurück bezahlen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beiträge rückwirkend seit dem 01.04.07 zurück bezahlen?
Soll es nicht heißen.
bladex hat geschrieben:Muss er zu seiner alten gesetlichen Krankenkasse und alle Beiträge
rückwirkend nachzahlen?
Er war jetzt bei seiner letzten gesetzlichen KV. Der Mitarbeiter meinte, es ist nicht zwingend notwendig, dass man nachzahlen muss. Er hat auch gefragt ob in der Zeit ohne KV etwas passiert sei und ob die Person im Krankenhaus oder beim Arzt war. Person war bei Ärzten, aber hat die Rechnungen immer selbst aus eigener Tasche bezahlt. Deswegen meinte er, bleibt die Zeit unversichert und man muss nichts nachzahlen. Er wird quasi wieder Mitglied und das Arbeitsamt zahlt ab nun die Beiträge.
so der Stand erstmal....
so der Stand erstmal....
Also, da muss ich dann auch mal ein ganz grosses Lob an die GKV aussprechen.
Hätte ich jetzt im Ansatz nicht gedacht.
Wenn ich es mit den Prinzipien der Solidargemeinschaft vergleiche, dann wäre eine Beitragsreduzierung auf den sog. Anwartschaftsbeitrag gem. § 240 Abs. 4 a SGB V (ca. 40,00 Euro monatlich) rückwirkend völlig in Ordnung gewesen. Für die Zukunft natürlich den vollen Beitrag. Jetzt überhaupt nichts nachzuzahlen ist mehr als großzügig und hat meines Erachtens leider kein rechtliches Fundament.

Hätte ich jetzt im Ansatz nicht gedacht.
Wenn ich es mit den Prinzipien der Solidargemeinschaft vergleiche, dann wäre eine Beitragsreduzierung auf den sog. Anwartschaftsbeitrag gem. § 240 Abs. 4 a SGB V (ca. 40,00 Euro monatlich) rückwirkend völlig in Ordnung gewesen. Für die Zukunft natürlich den vollen Beitrag. Jetzt überhaupt nichts nachzuzahlen ist mehr als großzügig und hat meines Erachtens leider kein rechtliches Fundament.
noch ist es nicht bestätigt, also noch nichts schriftlich da, aber wenn ihr wollt, kann ich euch auf dem laufenden halten.... aber den vollen beitrag ca. 300 euro pro monat rückwirkend, hätte die person sowieso auf keinen fall zahlen können. das wären bei 24 monaten 7.200 Euro....
das wäre der minimal Beitrag, meinte der Berater....
das wäre der minimal Beitrag, meinte der Berater....

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