Aufnahme in die GKV ohne Vorversicherung

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Axel F
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Aufnahme in die GKV ohne Vorversicherung

Beitragvon Axel F » 15.04.2009, 21:04

Guten Tag!

Meine Frau ist seit dem Monat Februar 2007 in Deutschland gemeldet. Ursprünglich kommt sie aus Rumänien. Sie war ab März 2007 selbständig tätig. Eine Krankenversicherung hatte und hat sie nicht. Wir haben am 22.12.2008 geheiratet. Im Februar 2009 hat sie ihre selbständige Tätigkeit eingestellt. Ein weiteres Einkommen hat sie nicht. Sie hat eine Sozialversicherungsnummer und eine Arbeitsgenehmigung (falls es relevant sein sollte). Ab Einstellung der selbständigen Tätigkeit haben wir einen Antrag auf Familienversicherung gestellt. Ich bin normaler Angestellter und somit in der gesetzlichen Krankenversicherung (mhplus) versichert. Nach telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin ist die Aufnahme in der Familienversicherung nur möglich, wenn wir ab dem 01.04.2007 die Beiträge rückwirkend begleichen, welche angefallen wären, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen wäre. Dies wären lt. Auskunft rund 6.500 EUR. Weiter wurde mir mitgeteilt, dass ab dem 01.04.2007 eine gesetzliche Pflicht besteht sich krankenzuversichern und dies, falls nicht gemacht, mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR belegt wird.

6.500 EUR haben wir nicht.
Ich bin völlig ratlos, was wir machen können. :cry: :cry: :cry:

Weiter stellt sich mir die Frage, da sie momentan eine Aussicht auf eine Festanstellung hat, wie es dann laufen würde. Würde eine gestzliche Versicherung sie versichern?

Wie ist EURE Meinung dazu?
Hat jemand einen Hinweis für mich?

Ich möchte mich bei allen, welche sich die Mühe machen, sich meinen Beitrag durchzulesen und versuchen zu beantworten, im Voraus recht herzlich bedanken. .-. [-o<

Liebe Grüsse

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.04.2009, 22:00

Oh weia, jenes sind ja schon Hardcoremethoden.



Nach telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin ist die Aufnahme in der Familienversicherung nur möglich, wenn wir ab dem 01.04.2007 die Beiträge rückwirkend begleichen, welche angefallen wären, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen wäre.


6.500,00 Euro aufgrund einer fernmündlichen Auskunft zu löhnen um in eine kostenlose Familienversicherung zu kommen, ist schon heftig. Wo gibt es so etwas in einem demokratischen Sozialstaat?

Also, das mir vorliegende SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) gibt so eine Vorgehensweise nicht her.

Die Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Und die Voraussetzungen für die Familienversicherung liegen de facto ab dem Zeitpunkt wo die Holde die selbständige Tätigkeit eingestellt hat (Febr. 2009), unweigerlich vor. Die Familienversicherung ist defintiv nicht von einer vorherigen Nachzahlung der Beiträge für den Zeitraum vom 01.04.2007 - Febr. 2009 abhängig. Davon träumt die GKV vielleicht und versucht Druck auszuüben.

Aber vielleicht kann man sogar rückwirkend ab der Einreise die Familienversicherung herbeizaubern. Sie ist nämlich auch als Selbständige möglich, wenn das monatliche Einkommen (Einnahme abzgl. Ausgaben vor Steuer) unterhalb von 2007 345,00 Euro, 2008 350,00 Euro und 2009 355,00 Euro liegt. Wie hoch war denn der Gewinn?

Ansonsten, wenn die Holde schon in Rumänien selbständig war und dort in dem privaten System versichert war, dann teile dieses doch einfach der GKV mit. Damit wäre sie nämlich nicht in der GKV seit dem 01.04.2007 versicherungspflichtig. Ferner teilst Du der GKV mit, dass die Holde definitiv nicht die Anzeige zur Versicherungspflicht gem. § 186 Abs. 11 SGB V einreichen wird, weil sie sich nicht für die Zeit der selbständigen Tätigkeit der GKV zugehörig fühlt.

Gleichzeitig forderst Du die GKV auf, ab der Abmeldung des Gewerbes die Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung unverzüglich durchzuführen. Andernfalls bittest Du um umgehende schriftliche Bescheidung, warum eine Familienversicherung nicht möglich ist. Eine einstweilige Anordnung gem. § 86 b Abs. 2 SGG zur Feststellung der Familienversicherung behälst du Dir ausdrücklich vor, wenn innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung von der Krankenkasse erfolgt.

Axel F
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Beitragvon Axel F » 15.04.2009, 22:39

Hallo Herr Rossi,

vielen vielen Dank für diese Meinung! Dies lässt echt hoffen!!!

Sie schreiben, dass sogar rückwirkend eine Familienversicherung beantragt werden kann, obwohl wir erst seit dem 22.12.2008 verheiratet sind?
Die Einahmen meiner Frau lagen ca bei 1000 EUR pro Monat. Somit sind die Voraussetzungen für die rückwirkende Familienversicherung wohl nicht gegeben?

Meine Frau (Holde :mrgreen: ) war auch in Rumänien nicht krankenverischert, da ihre Eltern gut verdient haben (für rumänische Verhältnisse). Somit kann ich keine Vorversicherung meiner Frau nachweisen. Kann ich der GKV trotzdem mitteilen, dass sich meine Frau für die Zeit der selbständigen Tätigkeit der GKV nicht zugehörig fühlte und nicht die Anzeige zur Versicherungspflicht gem. § 186 Abs. 11 SGB V einreichen wird und gleichzeitig die GKV aufforden, die Familienversicherung unverzüglich festzustellen mit dem Vorbehalt der einstweiligen Anordnung?

Wenn ich es richtig verstanden habe, bestünde ab dem Zeitpunkt der Aufgabe des Gewerbes, egal ob eine Vorversicherung besteht, die Vorraussetzung für eine kostenlose Familienverischerung?

Wie würde es weiter laufen, wenn sie in ein Angestellten/Arbeitsverhältnis gehen würde?

Aufgrund der Vorkommnisse mit der gesetzl.KV, will ich die KV wechseln. Ich war nie krank etc. und habe keine Kosten etc. bei der KV verursacht und fühle momentan sehr von ihr im Stich gelassen. Welche KV würden Sie mir empfehlen?

NOCHMALS VIELEN DANK FÜR IHRE MÜHE!!! .-. .-. .-.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.04.2009, 23:01

Ah, Axel F., nach der nunmehr erfolgten Sachverhaltsschilderung ist die GKV völlig auf dem Holzweg. Die Holde ist nicht in der GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig. Die Voraussetzungen hierfür sind nämlich explitzit nicht erfüllt.

Aber ob das die Krankenkasse sofort schnallen wird, bezweifelt der Rossi jetzt schon. Die GKV wird vermutlich weiterhin Druck machen.

Also gehe jetzt erst einmal hin und teile der GKV nachfolgendes mit:



1. Die Holde ist seit März 2007 - ganz wichtig, sie muss vor dem 01.04.2007 - in Deutschland gewesen sein und gleichzeitig ab März 2007 hauptberuflich selbständig.

2. Sie war vor dem Zuzug nach Deutschland in Rumänien nicht geseztlich versichert.

3. Sie gehört aufgrund der EU-Richtlinien defintiv nicht zum Personenkreis im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V, da sie weder in Deutschland noch in Rumänien (EU-Staat) zuletzt gesetzlich versichert war.

4. Sie gehört allenfalls zum Personenkreis im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 b (bislang noch nie gesetzlich oder privat versichert), scheidet aber hier aus, da sie zum Zeitpunkt des GKV-WSG zum 01.04.2007 hauptberuflich selbständig ist.



Danach sollte es gut sein.

Die Einahmen meiner Frau lagen ca bei 1000 EUR pro Monat. Somit sind die Voraussetzungen für die rückwirkende Familienversicherung wohl nicht gegeben?


Richtig, dat geht nicht!

Wenn ich es richtig verstanden habe, bestünde ab dem Zeitpunkt der Aufgabe des Gewerbes, egal ob eine Vorversicherung besteht, die Vorraussetzung für eine kostenlose Familienverischerung?


Genau, so sieht es aus. Es ist immer wieder abenteuerlich mit welchen Methoden die GKVén es versuchen!

Wie würde es weiter laufen, wenn sie in ein Angestellten/Arbeitsverhältnis gehen würde?


Die dann zuständige Krankenkasse würde es vermutlich genauso versuchen!!!

Axel F
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Beitragvon Axel F » 15.04.2009, 23:12

Herr Rossi,

nochmals Danke und ich werde es so machen, wie von Ihnen gesagt.

Mal sehen wie es aussgeht!

Nochmals Danke, Danke, Danke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.04.2009, 23:52

Dann mal viel Spass!

Axel F
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Beitragvon Axel F » 24.04.2009, 11:28

Hallo Herr Rossi,

es hat geklappt. Die Holde ist in die Familienversicherung aufgenommen!!! -fr-

Vielen Dank nochmals und Grüsse

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.04.2009, 20:42

Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf!

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 25.04.2009, 22:26

Wenn ich einen Hut auf dem Kopf hätte, würde ich ihn vor dir ziehen...
meinen allergrößten Respekt, Rossi !

GS
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Schließe mich gern ...

Beitragvon GS » 26.04.2009, 11:10

JarvisCocker hat geschrieben:Wenn ich einen Hut auf dem Kopf hätte, würde ich ihn vor dir ziehen...
meinen allergrößten Respekt, Rossi !

... der Laudatio an: Hut ab vor Rossi.

Gruß von
Gerhard


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