Meine Frau ist seit dem Monat Februar 2007 in Deutschland gemeldet. Ursprünglich kommt sie aus Rumänien. Sie war ab März 2007 selbständig tätig. Eine Krankenversicherung hatte und hat sie nicht. Wir haben am 22.12.2008 geheiratet. Im Februar 2009 hat sie ihre selbständige Tätigkeit eingestellt. Ein weiteres Einkommen hat sie nicht. Sie hat eine Sozialversicherungsnummer und eine Arbeitsgenehmigung (falls es relevant sein sollte). Ab Einstellung der selbständigen Tätigkeit haben wir einen Antrag auf Familienversicherung gestellt. Ich bin normaler Angestellter und somit in der gesetzlichen Krankenversicherung (mhplus) versichert. Nach telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin ist die Aufnahme in der Familienversicherung nur möglich, wenn wir ab dem 01.04.2007 die Beiträge rückwirkend begleichen, welche angefallen wären, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen wäre. Dies wären lt. Auskunft rund 6.500 EUR. Weiter wurde mir mitgeteilt, dass ab dem 01.04.2007 eine gesetzliche Pflicht besteht sich krankenzuversichern und dies, falls nicht gemacht, mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR belegt wird.
6.500 EUR haben wir nicht.
Ich bin völlig ratlos, was wir machen können.



Weiter stellt sich mir die Frage, da sie momentan eine Aussicht auf eine Festanstellung hat, wie es dann laufen würde. Würde eine gestzliche Versicherung sie versichern?
Wie ist EURE Meinung dazu?
Hat jemand einen Hinweis für mich?
Ich möchte mich bei allen, welche sich die Mühe machen, sich meinen Beitrag durchzulesen und versuchen zu beantworten, im Voraus recht herzlich bedanken.


Liebe Grüsse