GKV trotz Selbständigkeit

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GD360
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GKV trotz Selbständigkeit

Beitragvon GD360 » 20.04.2009, 16:38

Hallo alle zusammen,

ich bin 18Jahre alt und gehe noch zur Schule (K12) und würde mir nebenher gerne selbstständig was dazuverdienen, ich rede hier wirklich von kleinen beträgen also so max 300 Euro im Monat , tendenziell eher unter 100 !

Nun wollte ich mich mal informieren ob es möglich ist in der GKV zu bleiben (Ich bin bei meinem Dad mitversichert) , und wenn ja welche kriterien dafür erfüllt sein müssten!

Schonmal Danke im Vorraus, hoffe das ihr mir helfen könnt,

MfG
GD360°

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 20.04.2009, 18:30

Die EInkommensgrenze in der Familienversicherung ist 1/7 der Bezugsgröße, bedeutet bis 360 € kannst Du mitversichert bleiben.

GD360
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Beitragvon GD360 » 20.04.2009, 19:18

Danke für die schnelle Antwort!

3 evtl. blöde Fragen:

- im durchschnitt 360€ oder wirklich jeden Monat unter 360?

- ist der umsatz auch relevant ?

- steigen die Beiträge für die GKV dann evtl. ?

EDIT: is das auch so wenn ich die schule verlasse bzw. über ein gewisses alter komme???

Cya
GD360°

GD360
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Beitragvon GD360 » 26.04.2009, 20:00

Thema - aufwärm??? hatt keiner ein paar antworten 4 mich ?

dij
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Beitragvon dij » 26.04.2009, 22:39

1. Das Gesamteinkommen darf „regelmäßig im Monat“ den Betrag nicht überschreiten. Da ist also Interpretationsspielraum für den einen oder anderen Ausreißer, zu oft darf das aber nicht passieren.

2. Bei selbständiger Tätigkeit geht es um den Gewinn, d.h. Umsatz (eigentlich Betriebseinnahmen) minus Betriebsausgaben.

3. Solange die Familienversicherung besteht, kostet sie nichts zusätzlich. Bei Überschreitung der Grenzen, oder wenn die Selbständigkeit hauptberuflich wird, wird eine eigene Versicherung fällig, die dann Geld kostet (mindestens rund 150 Euro, bei hohem Einkommen mehr).

4. Kommt drauf an, was nach der Schule kommt. Bei betrieblicher oder schulischer Ausbildung oder Studium geht die Familienversicherung bis 25. Sonst endet sie früher (entweder direkt nach der Schule oder spätestens mit 23, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.04.2009, 23:00

Nun denn, völlig klar dij,

1. Das Gesamteinkommen darf „regelmäßig im Monat“ den Betrag nicht überschreiten. Da ist also Interpretationsspielraum für den einen oder anderen Ausreißer, zu oft darf das aber nicht passieren.


Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben hierzu ne Aussage getroffen. Regelmässig bedeutet, mehr als 2 Monate. Ist also ein Sparvariante der Auslegung.


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