Hallo,
ich habe eine Frage:
Meine Bekannte ist als Rentnerin in der GKV pflichtersichert. Seit einiger Zeit ist sie verwitwet und bezieht eine ziemlich hohe Beamtenpension.
Diese wird ihr brutto ausgezahlt ohne jegliche Abzüge.
Ist sie verpflichtet hiervon Krankenversicherungsbeiträge an ihre GKV zu zahlen? Oder bleibt die Beamtenpension hiervon verschont?
Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Chipsy
Beitragspflicht als Renterin und Pensionärin
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jawoll, sehe ich auch wie Czauderna.
Sie zahlt von der Pension 15,5 % für die Kv und 1,95 % für die Pv.
Dabei hat sie noch nicht einmal die Chance aus der Solidargemeinschaft der GKV zu flüchten.
Sie hätte damals, als der Rentenantrag gestellt wurde, innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit gehabt, sich von der KvdR befreien zu lassen.
Hat sie natürlich nicht gemacht, denn damals sah es vermutlich anders aus.
Aber jetzt ist der Zug (ICE) leider abgefahren. Sie bleibt in der GKV!!!
Ich wundere mich immer wieder, welche Fallkonstellationes es doch gibt!!
Sie zahlt von der Pension 15,5 % für die Kv und 1,95 % für die Pv.
Dabei hat sie noch nicht einmal die Chance aus der Solidargemeinschaft der GKV zu flüchten.
Sie hätte damals, als der Rentenantrag gestellt wurde, innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit gehabt, sich von der KvdR befreien zu lassen.
Hat sie natürlich nicht gemacht, denn damals sah es vermutlich anders aus.
Aber jetzt ist der Zug (ICE) leider abgefahren. Sie bleibt in der GKV!!!
Ich wundere mich immer wieder, welche Fallkonstellationes es doch gibt!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste