ich würde gerne mal eine Frage hier in die Runde werfen

Ich, d.h. meine Freundin hat sich im Internet (Communities, Social Networks) Selbstständig gemacht. Eigentlich bin ich derjenige, der diese Projekte erstellt und ich möchte auch das Gewerbe bald übernehmen.
Zur Zeit bekomme ich keinerlei Bezüge, d.h. kein Harzt IV, kein Arbeitslosengeld. Nun zu meiner Frage:
Da der Krankenkassenbeitrag für mich und am Anfang der Selbstständigkeit zu hoch wäre, hat meine Freundin (Beschäftigt und das Internet-Gewerbe als Nebengewerbe) das Gewerbe auf Ihren Namen angemeldet. Kann ich, wenn ich nun das Gewerbe übernehme möchte, mich vorher bei der Arbeitsagentur anmelden und einen gewissen Zuschuß für die KV bekommen? Ich habe da mal etwas von 6 Monaten gehört? Würde denn die Arge das bei einer Neuanmeldung akzeptieren? Zur Zeit bezahle ich den Krankenkassen-Mindestbeitrag von knappen 147 Euro!
Wie hoch wäre denn am Ende der Zuschuss der Arge!?
Grüße
Tom