Hallo,
ich lebe momentan ausschließlich von Wohngeld, Ersparnissen und ein paar Zinserträgen. ALG oder sonstige Leistungen werden nicht beantragt. Jetzt habe ich evtl. die Möglichkeit zu einer freiberuflichen Tätigkeit.
Momentan zahlen ich als „sonstiger freiwilliger Versicherter“ ca. 150 Euro Krankenversicherung (incl. Pflegeversicherung)
Nach welcher Tabelle würde mein neuer Beitrag ermittelt werden wenn ich jetzt durch das freiberufliche Einkommen auf ein Gesamteinkommen (ich weiß, das Wohngeld würde teilweise oder ganz wegfallen) von 840 Euro (gesetzl. Mindestgrenze) bzw. darüber (z.B. 1000 Euro) kommen würde. Wäre ich weiterhin ein „sonstiger freiwilliger Versicherter“ (und die KV würde prozentual mit ca. 15% berechnet werden, also ca. gesamt 180 Euro) oder wäre ich ein Selbstständiger mit monatlich 281,61+36,86 was diese Arbeit dann natürlich finanziell uninteressant machen würde. Ein Bekannter von mir ist in einer ähnlichen Situation und ist trotz gelegentlicher Tätigkeiten als Freiberufler weiterhin in der niedrigeren Klasse. Er macht das aber nicht regelmäßig.
Wie erfolgt den die Einstufung?Gibt’s dazu einen § im SGB?
Herzlichen Dank
für Eure Mühe
Harald
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