Wechsel in andere Kasse / Kündigunsfrist

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gelumpe
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Wechsel in andere Kasse / Kündigunsfrist

Beitragvon gelumpe » 08.05.2009, 14:05

Hallo erstmal.

Mein Problem ist folgendes:

Meine Frau und ich sind bisher bei zwei vershiedenen Kassen versichert.
Nun läuft bei ihr gegen Ende des nächsten Monats das Elterngeld aus. Da sie unsere kleine zuhause erzieht, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt daher keine Leistungen. Nun würde ich sie und meine Tochter erstmal über mich versichern. Wie sieht das jetzt mit der Kündigungsfrist usw aus, denn:

am 22. des nächsten Monats endet das Elterngeld
wenn wir jetzt ihre Versicherung kündigen, würde das ja erst zum ende des darauf folgenden Monats wirksam (haben die Kündigungsfrist verschlafen ](*,) )

Muss meine Frau dann für einen Monat und ein paar Tage die Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen oder kann sie einfach so wechseln ? Wir haben dadurch, das sie nicht arbeiten gehen kann, auch nicht unbedingt über 150 € im Monat über, um die Versicherung weiter zu bezahlen. Gibt es da irgendwelche Regelungen ? Oder muss ich auf Kulanz der Kasse meiner Frau hoffen ? (zumal wir, sobald möglich, ohnehin wieder in IHRE Kasse wechseln wollen.)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.05.2009, 15:54

Man muss jetzt aufpassen.

Wie und wodurch war die Holde vor dem Elterngeldbezug bzw. Mutterschaftsgeldbezuges versichert?

Hat Sie ALG I erhalten, oder ist sie gar noch beim Arbeitgeber beschäftigt und nimmt noch evtl. die Elternzeit?

Wenn sie noch beim Arbeitgeber beschäftigt ist, dann kann sie max. 3 Jahre Elternzeit nehmen und bleibt betragsfrei für die restliche Zeit in der bisherigen Kv versichert. Wenn sie schon gekündigt hat, dann geht es natürlich nicht!

Hat sie hingegen ALG I erhalten, endet die Mitgliedschaft kraft Gesetzes mit dem letzten Tag des Elterngeldbezuges. Sie braucht dann nicht zu kündigen und kann problemlos in die kostenlose Familienversicherung bei der anderen Kasse wechseln.

Beide Varianten sind also kostenlos!!

gelumpe
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Beitragvon gelumpe » 08.05.2009, 18:55

Sie war/ist gesetzlich versichert. Darf ich die Kasse hier nennen ?
Bis zum 22. Juni bekommt sie noch as Elterngeld. Ihr Arbeitsvertrag ist quasi mit der Geburt vor einem Jahr ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sie ist beim Arbeitsamt als "nicht zur Verfügung stehend" gemeldet, da wir keinen Kitaplatz haben (und auch erst wollen, wenn die kleine 3 ist) Bis dahin leben wir von meinem Gehalt. Alg1 steht ihr zu, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also wenn wir einen Betreuungsplatz haben. Hat sie daher noch nicht bekommen.

Lohn -Mutterschutz - Geburt - Ende des Arbeitsvertrags - Elterngeld

Das ist so, kurz gesagt, die Reihenfolge

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.05.2009, 00:19

Okay, dann endet hier die Mitgliedschaft mit dem Ende des Elterngeldbezuges. Du brauchst nicht zu kündigen.

Einfach nur den Meldebogen zur Familienversicherung ausfüllen und dann sollte es ohne mullen und knullen laufen.


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