Halbweise zahlt 30% KK Beitrag - kann das sein?

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Ingrid_B
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Halbweise zahlt 30% KK Beitrag - kann das sein?

Beitragvon Ingrid_B » 14.05.2009, 11:02

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank, dass es dieses Forum gibt.

Ich hoffe sehr auf Eure Hilfe, da ich sehr verzweifelt bin.

Mein Sohn (12) ist seit 8 Jahren Halbweise. Er bezieht Halbweisenrente in Höhe von ca. 500 Euro.
Dadurch fällt er wohl aus meiner Familienversicherung raus.
Jetzt soll ich Ihn freiwillig gesetzlich versichern (Mindestbeitrag 141 Euro).

Mir war das bisher nicht klar!

Meine Fragen:

1. Kann die gesetzliche Versicherung den Beitrag nachfordern - und wenn ja für welchen Zeitraum.

2. Würden Unterhaltszahlungen vom Vater auch unter "Einkommen" gezählt - würde ich meinen Sohn dann auch freiw. gesetzl. versichern?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

LG
Ingrid

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.05.2009, 22:27

Holla; 500,00 Euro Halbwaisenrente ist schon ne Hausnummer.

Mit den 500,00 Euro fällt man grundsätzlich aus der kostenlosen Familienversicherung heraus. Jenes ist mehr als eindeutig; denn die Grenze für die kostenlose Famlienversicherung beträgt nur 360,00 Euro monatlich.

Aber was mich wundert, warum ist das Kind nicht im Rahmen der KvdR selber durch die Rente pflichtversichert?

Erfahrungsgemäß werden hier sehr viele Fehler von den Krankenkassen gemacht!

Also beantworte zunächst mal nachfolgende Fragen:

Wird die Rente von der DRV (geseztliche Rentenversicherung) gewährt?

Wie war das Kind bislang verischert (GKV oder PKV)

Wie war der Hinterbliebene bislang versichert

Die KvdR ist ein Buch mit sieben Siegeln!
Zuletzt geändert von Rossi am 15.05.2009, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.

Ingrid_B
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Beitragvon Ingrid_B » 15.05.2009, 07:43

Hallo Rossi,


zunächst mal danke für Deine Antwort.

Hier kommen - so gut es geht - die Antworten auf Deine Fragen:

Wird die Rente von der DRV (geseztliche Rentenversicherung) gewährt?
Die Rente wird vom Bundeseisenbahnvermögen gezahlt.

Wie war das Kind bislang verischert (GKV oder PKV)
Bisher war mein Sohn bei mir Familien versichert. Ich bin selbstständig und somit freiwillig gesetzliche versichert.

Wie war der Hinterbliebene bislang versichert

Die KvdR ist ein Buch mit sieben Siegeln!
Oh ja allerdings.

Ich hoffe, dass Du mir weitere Tips geben kannst.

Viele Grüße
Ingrid

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.05.2009, 20:06

Also, in die KvdR bekommt der Sohnemann nicht. Dieses gilt nur für gesetzliche Altesrenten von der DRV.

Die Rente von der Bundesbahn zählt hierzu nicht. Also können wir das knicken.

Aber es könnte sein, dass der Sohnemann ein Anspruch auf Krankenversorgung gegenüber der Bundesbahn hat.

Hier ist die sog. KVB (Krankenversicherung der Bundesbahner) zuständig. Die KVB ist eine Art Sozialeinrichtung für Bundesbahnbedienstete.

Ich würde Dir empfehlen, bei der KVB ein wenig nachzubohren. In der Regel gibt es auch regional sog. Vertrauensleute für die Bundesbahner. Die kennen sich relativ gut aus.

Ansonsten sei froh, dass die GKV den Sohnemann nicht rückwirkend aus der Familienversicherung katapultiert. Dann käme nämlich noch ein riesen Rattenschwanz hinterher.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.05.2009, 20:07

Ach ja, der Beitrag für die freiw. Krankenversicherung in der GKV in Höhe von 140,00 Euro ist in Ordnung. Es gibt dort einen Mindestbeitrag, egal wie hoch das Einkommen ist.

Ingrid_B
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Beitragvon Ingrid_B » 16.05.2009, 18:08

Hallo Rossi,

vielen vielen Dank für Deinen Tip!


Ob die GKV noch im Nachhinein etwas fordert oder Ihn rausschmeißt steht leider nicht offen - ich hoffe das Beste!

Viele Grüße und danke danke danke
Ingrid

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.05.2009, 23:31

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