Ich möchte in ein unbezahltes Sabbatical gehen, um den Kopf freizubekommen und mich beruflich komplett umzuorientieren (autodidaktisch Weiterbilden etc.).
Ich war zuletzt pflichtversichert in der GKV und würde mich dort freiwillig weiter versichern wollen. Es gibt diesen Mindestbetrag (ca. 130 EUR) für "Sonstige freiwillige Mitglieder". Es werden dort Mindesteinnahmen von 840 € unterstellt, die ich nicht habe (vernachlässigbare Zinseinnahmen), sondern ich finanziere mich komplett durch die Geldentnahme vom Erspartem. Es kann aber sein, dass ich in dieser Zeit einen Honorarvertrag (ca. 24 Stunden verteilt auf drei Monate) bekomme, ohne mich damit gleich selbstständig machen zu wollen.
Was bin ich dann genau laut Krankenversicherung? (nach wie vor ohne Einkommen? Nebenberuflich selbstständig? Hauptberuflich selbstständig?)
Gibt es im Fall, dass sich die Honorartätigkeiten häufen eine Grenze zur Einstufung in a) nebenberufliche b) hauptberufliche Selbstständigkeit auch wenn der Aufwand kleiner als 15 Stunden die Woche ist? Oder bis zu welcher Einkommensgrenze ist man "sonstig freiwillig versichert". Ich habe das trotz Forumssuche noch nicht herausbekommen, weil es meist um das Verhältnis Angestellt/Selbstständig geht.
Sollte diese Grenze früh einsetzen würde ich ja eher auf die Honorartätigkeit verzichten, weil das Ersparte dann nicht ausreicht, um einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Das Sabbatical dient nicht dazu, mit diesen Tätigkeiten selbstständig zu werden, sondern das Ziel ist es anschließend wieder eine Angestelltentätigkeit aufzunehmen.
Schon mal ein Dankeschön für Antworten vorwegschickend
Rhyan
Sabbatical, geringes Einkommen und freiwillig in der GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
also, wenn man ein solches Jahr durchführen will und sich von Ersparten unterhält dann sollte das Ersparte aber so hoch sein dass mtl. ca. 146,00 € für die Kranken- und Pflegeversicherung auch drinne sind, ansonsten macht das keinen Sinn.
will heissen, wer nur von Erspartem also sein Vermögen verbraucht, der wird grundsätzlichvon der Krankenkasse mit 0,00 € Einkommen eingestuft, zahlt aber Beiträge nach der fiktiven einnahme von 840,00 € mtl. was eben diesen 146,00 € entsprich.
Einkünfte aus einem drei-Monatigen Honorarvertrag begründen m.E., sicherlich keine hauptberufliche Selbständigkeit - muss aber trotzdem abschliessend durch die Krankenkasse geprüft werden.
Gruß
Czauderna
also, wenn man ein solches Jahr durchführen will und sich von Ersparten unterhält dann sollte das Ersparte aber so hoch sein dass mtl. ca. 146,00 € für die Kranken- und Pflegeversicherung auch drinne sind, ansonsten macht das keinen Sinn.
will heissen, wer nur von Erspartem also sein Vermögen verbraucht, der wird grundsätzlichvon der Krankenkasse mit 0,00 € Einkommen eingestuft, zahlt aber Beiträge nach der fiktiven einnahme von 840,00 € mtl. was eben diesen 146,00 € entsprich.
Einkünfte aus einem drei-Monatigen Honorarvertrag begründen m.E., sicherlich keine hauptberufliche Selbständigkeit - muss aber trotzdem abschliessend durch die Krankenkasse geprüft werden.
Gruß
Czauderna
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