Gekickt wg. Arbeitslosigkeit

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Keymann
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Gekickt wg. Arbeitslosigkeit

Beitragvon Keymann » 31.05.2009, 09:46

Hallo,

meine Freundin ist noch über ihre Eltern versichert, da sie arbeitslos und noch unter 25 ist. Die Krankenkasse drohte schon eine ganze Weile damit sie aus der Versicherung zu schmeissen und macht ihre Drohung wohl nächsten Monat wahr (meine Freundin wird dann 23 sein).
Meine Fragen dazu:

1. Dürfen die das einfach so? Meine Freundin bemüht sich schon länger auf eine Kunstschule zu kommen, leider bisher vergeblich. Es ist also nicht so, als würde sie sich nicht um eine Ausbildung bemühen.

2. Wie hoch ist normalerweise der Zusatzbeitrag, wenn die Eltern meine Freundin "seperat" versichern? Sie behaupten 500 Euro pro Monat. Ist das nicht viel zu viel?

3. Meine Freundin leidet an akuten Blutmangel und einen daraus resultierten Tinitus (ein Grund übrigens der sie bei der Ausbildungssuche hemmt) und bekommt deswegen regelmäßig Eisen vom Arzt gespritzt. Sollte sie jetzt wegen der ganzen Sache eine Weile ohne Versicherung sein, muss sie in dieser Zeit dann mit der Behandlung aussetzen?

Grüße,

Keymann

Czauderna
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Re: Gekickt wg. Arbeitslosigkeit

Beitragvon Czauderna » 31.05.2009, 13:59

Keymann hat geschrieben:Hallo,

meine Freundin ist noch über ihre Eltern versichert, da sie arbeitslos und noch unter 25 ist. Die Krankenkasse drohte schon eine ganze Weile damit sie aus der Versicherung zu schmeissen und macht ihre Drohung wohl nächsten Monat wahr (meine Freundin wird dann 23 sein).
Meine Fragen dazu:

1. Dürfen die das einfach so? Meine Freundin bemüht sich schon länger auf eine Kunstschule zu kommen, leider bisher vergeblich. Es ist also nicht so, als würde sie sich nicht um eine Ausbildung bemühen.

2. Wie hoch ist normalerweise der Zusatzbeitrag, wenn die Eltern meine Freundin "seperat" versichern? Sie behaupten 500 Euro pro Monat. Ist das nicht viel zu viel?

3. Meine Freundin leidet an akuten Blutmangel und einen daraus resultierten Tinitus (ein Grund übrigens der sie bei der Ausbildungssuche hemmt) und bekommt deswegen regelmäßig Eisen vom Arzt gespritzt. Sollte sie jetzt wegen der ganzen Sache eine Weile ohne Versicherung sein, muss sie in dieser Zeit dann mit der Behandlung aussetzen?

Grüße,

Keymann


Hallo,

der Anspruch auf Familienversicherung in der GKV. endet bei arbeitlosen Jugendlichen mit Vollendung des 23. Lebensjahres -der Anspruch verlängert sich wenn der Betreffende sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium an einer staatlich anerkannten Fachhoch- oder Hochschule befindet auf das 25. Lebensjahr.
Ob die Schule die hier besucht wird zu einer für die Verlängerung Anerlenntnis zählt kann ich nicht sagen - die Kasse aber schon.
Wenn also der Anspruch mit 23. endet hat die Betreffende ein beitrittsrecht zur bisherigen Krankenkasse - bei einem eigenen Eikommen von 0 - 840,00 € mtl.beträgt der Beitrag mtl.
ca. 146,00 € incl. Pflegeversicherung.
Leistungsanspruch besteht ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft - eine
Ablehnung der Mitgliedschaft durch die Kasse darf nicht erfolgen.
Gruß

Czauderna

ratte1
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Re: Gekickt wg. Arbeitslosigkeit

Beitragvon ratte1 » 31.05.2009, 20:50

Hallo Keymann,

von einer Drohung kann gar nicht die Rede sein, es handelt sich vielmehr um den rechtlichen Hinweis auf das Ende der Familienversicherung.
Czauderna hat geschrieben:Wenn also der Anspruch mit 23. endet hat die Betreffende ein beitrittsrecht zur bisherigen Krankenkasse .

nur als Anmerkung: es muss nicht die bisherige KK sein, es kann auch jede andere gesetzliche KK sein.. Die Höhe des Beitrages ist jedoch der gleiche.

Durch die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung hat die Freundin auch nicht die Möglichkeit, auf eine Versicherung zu verzichten (§ 5 Abs.1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch 5)

Evt. kann mit Aufnahme in der Kunstschule wieder ein Familienversicherungsschutz bestehen.

Freundliche Grüße

ratte1

Keymann
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Beitragvon Keymann » 05.06.2009, 07:44

Danke an euch beide! Das hilft uns weiter :)

Wenn ich also nur 840 Euro oder weniger verdienen würde, würde ich trotzdem 146 Euro bezahlen müssen, sprich mehr als die sonst üblichen 14 Komma nochwas Prozent? Was eine Abzocke...

Durch die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung hat die Freundin auch nicht die Möglichkeit, auf eine Versicherung zu verzichten (§ 5 Abs.1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch 5)


Die übliche Schutzgelderpressung des Staates halt... .-.


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