Freiberuflich und Angestellt wie entscheidet die GKV

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Hanniball76
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Freiberuflich und Angestellt wie entscheidet die GKV

Beitragvon Hanniball76 » 10.06.2009, 09:36

Hallo
habe folgendes Problem ich bin Selbstständig und aber auch Angestellter seit kurzem bis jetzt war ich in der PKV, wie ist die Entscheidungsgrundlage der GKV ob sie mich aufnehmen oder nicht gibt es da irgend eine Passage im SBG in der ich nachlesen kann was ausschlaggebend ist was überwiegt?? Oder kann mir jemand sagen ob das an den Arbeitsstunden oder an dem Gehalt festgelegt wird und ob beide Gehälter zusammen gezählt werden müssen oder nicht??
Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 10.06.2009, 14:14

Hallo,
aus welchen Grund soll denn ein Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt möglich sein ??

Wenn bisher eine PKV-Versicherung vorhanden ist, dann entweder weil der
Status "Selbständig" ist oder weil als Angestellter sowieso nicht krankenvrsicherungspflichtig.

Wenn das so wäre gibt es keine Wechselmöglichkeit in die GKV, egal ob als Selbständiger oder als Angestellter.

Gruß

Czauderna

Hanniball76
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Beitragvon Hanniball76 » 10.06.2009, 14:32

na ja weil nun der Status des Angestellten dazugekommen ist welcher auch als Hauptarbeitsplatz defeniert werden kann und ich, wenn man nur das Angestelltengehalt sieht, unter die Grenze komme.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 10.06.2009, 18:44

Hanniball76 hat geschrieben:na ja weil nun der Status des Angestellten dazugekommen ist welcher auch als Hauptarbeitsplatz defeniert werden kann und ich, wenn man nur das Angestelltengehalt sieht, unter die Grenze komme.


Hallo,
aha, das hört sich dann schon etwas genauer an.
Über den Status ob hauptberuflich Selbständig oder Arbeitnehmer entscheidet die Krankenkasse, d.h. Du musst dich entweder bei deiner letzten eigenen GKV-Kasse oder bei irgend einer frei gewählten unter Vorlage deiner Unterlagen (Einkommensteuerbescheid und ggf. Arbeitsvertrag) melden und deinen Status feststellen lassen.
Faustregel ist wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit von wirtschaftlicher Bedeutung für Dich ist und/oder Du mehr als 18 Wochenstunden selbständig tätig bist dann bist Du selbständig.
Ungeachtet aller anderen Voraussetzungen bist du immer Selbständig wenn du als Geschäftsführer einer Gmbh. mehr als 50 % Stimmanteile hast oder eine Sperrminorität oder wenn Du als Inhaber einer GBR.
sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt hast.
Das wäre so eine grobe Richtschnur - genau auf dich zugeschnitten sagt dir mehrn und verbindlich deine Krankenkasse.

Gruß
Czauderna


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