Keine Krankenversicherung mehr oder doch irgendwie?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Robert12
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Keine Krankenversicherung mehr oder doch irgendwie?

Beitragvon Robert12 » 03.05.2009, 06:30

Hallo,

mein Arbeitslosengeld ist am 30.04. abgelaufen, einen Weiterbewilligunsantrag werde ich nicht stellen, somit bin ich nicht mehr krankenversichert.

Ich lebe mit meinen Partnerin seit ca. 4 Jahren zusammen, wir sind nicht verheiratet, sie ist im Angestelltenverhältnis, kann ich mich bei ihr mitversichern lassen, wenn ja welche Voraussetzung muss erfüllt sein zb.:(Lebenspartnerschaftseintrag, wird Sie in eine andere Steuerklasse eingestuft bzw. andere Kostenenstehung) ?


Ein Danke im Voraus für eure Zeit ;)

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Re: Keine Krankenversicherung mehr oder doch irgendwie?

Beitragvon Christa43 » 03.05.2009, 08:23

Robert12 hat geschrieben:Ich lebe mit meinen Partnerin seit ca. 4 Jahren zusammen, wir sind nicht verheiratet, sie ist im Angestelltenverhältnis, kann ich mich bei ihr mitversichern lassen, wenn ja welche Voraussetzung muss erfüllt sein zb.:(Lebenspartnerschaftseintrag, wird Sie in eine andere Steuerklasse eingestuft bzw. andere Kostenenstehung) ?


Hallo Robert,
"Lebenspartnerschaft" gibt es nur bei gleichgeschlechtlichen Personen.
Bei nicht gleichgeschlechtlichen Personen nennt sich das "Heirat".

Eine Familienversicherung kommt also nicht in Frage.

Unbedingt mit der Krankenkasse wegen einer freiwilligen Versicherung in Verbindung setzen.

Christa

Robert12
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Beitragvon Robert12 » 03.05.2009, 11:27

Wie ist das dann zu verstehen?

Mitversicherung in der Krankenversicherung

Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen können bei Fehlen eines eigenen Krankenversicherungsschutzes als Angehörige in der Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.
Seit 1. August 2006 ist die Voraussetzung dafür, dass sie seit mindestens zehn Monaten mit dem Versicherten oder der Versicherten in einer Hausgemeinschaft leben und ihm oder ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen

dij
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Beitragvon dij » 03.05.2009, 11:33

Tja, scheint in Österreich so zu sein (Google-Ergebnis nach dem Zitat). Ich weiß aber nicht, ob sich hier Leute finden, die Ahnung von österreichischem Recht haben.

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Beitragvon Robert12 » 03.05.2009, 11:38

da hast du Recht es ist eine Seite aus Austria, das habe ich übersehen.

Hier aber ein Link von der AOK aus D.:

http://www.aok.de/rh/rd/163435.php

Familienversicherung

Bei der AOK ist die ganze Familie zu einem Beitrag versichert. Denn auch Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Kinder sind unter bestimmten Umständen – abhängig von Alters- und Einkommensgrenzen – beitragsfrei mitversichert.

dij
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Beitragvon dij » 03.05.2009, 11:56

Wie Christa schon schrieb, „Lebenspartner“ sind solche im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – also zwei Frauen oder zwei Männer, die geheiratet haben (was aber nicht so heißt).

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Beitragvon Robert12 » 03.05.2009, 12:09

hmmm, schade.

und mit welchen Beitrag pro Monat muss ich bei der freiwilligen Versicherung rechnen wenn ich gar kein Einkommen habe?

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Beitragvon Rossi » 03.05.2009, 13:15

Ca. 140,00 Euro monaltich!

Du hast keine Chance! Wenn Du den Beitritt für die freiw. Kv nicht anzeigst, dann bist Du kraft Gesetzes versicherungspflichtig.

Jeder soll in einem modernen Sozialstaat versichert sein!

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Beitragvon Robert12 » 03.05.2009, 14:51

Wie ist es bei dem Fall wenn sich der jenige Mensch die ca. 140€ nicht leisten kann?

Gibt es außer der Krankenversicherung beim Arbeitslosengeld noch eine andere Möglichkeit für mich sich durch den Staat kostenfrei versichern zulassen?

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Beitragvon Rossi » 03.05.2009, 16:01

Nee, noch kostengünstiger geht es leider nicht!

Es sei denn, die besuchst die Abendrealschule bzw. Abendgymnasium und bist hierdurch gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V pflichtversichert. Dort kostet es nur ca. 60,00 Euro.

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Beitragvon Christa43 » 03.05.2009, 16:13

Robert12 hat geschrieben:Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen können bei Fehlen eines eigenen Krankenversicherungsschutzes als Angehörige in der Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.
Seit 1. August 2006 ist die Voraussetzung dafür, dass sie seit mindestens zehn Monaten mit dem Versicherten oder der Versicherten in einer Hausgemeinschaft leben und ihm oder ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen


Das Zitat ist aber unvollständig. Da kommen noch anderen "Hürden" hinzu. Also auch in Österreich gibt es nichts umsonst.

Christa

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Beitragvon dccorp » 13.06.2009, 13:26

Wie ich aus den Einträgen lese geht das also mit der
Familienversicherung nicht.

Mein Fall ist wie der vom Robert. Heute den Brief der KV erhalten. Mein Arbeitslosengeld ist abgelaufen. Zur Arge kann ich nicht gehen, wegen Vermögen, daher kommt wohl nur die freiwillige Versicherung.

Gibt es da zwischen den vielen KV auch unterschiede ??

und wie wird der Betrag errechnet ?? muss ich wohl die letzte Steuererklärung abgeben.

Wäre über eine Antwort von euch dankbar
gruß
dc


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