Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich möchte für 2 Wochen ins Ausland. Ich bin in dieser Zeit arbeitslos aber werde mich für die Reise natürlich abmelden müssen, weil ich nur in einem Zeitraum von insgesamt 3 Monaten arbeitslos (bis Studiumsbeginn) bin und man deswegen ja keinen Urlaub nehmen darf, was auch verständlich ist.
Muss ich mich für diese zwei Wochen auch in Deutschland selbst versichern lassen obwohl ich nicht mal im Land sein werde?
Und wenn ja, muss ich mich dann privat versichern? Wird das teuer?
Falls mir jemand weiter helfen könnte, würde ich mich freuen.
Für 2 Wochen im Ausland + arbeitslos
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Für 2 Wochen im Ausland + arbeitslos
Pepsie hat geschrieben:Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich möchte für 2 Wochen ins Ausland. Ich bin in dieser Zeit arbeitslos aber werde mich für die Reise natürlich abmelden müssen, weil ich nur in einem Zeitraum von insgesamt 3 Monaten arbeitslos (bis Studiumsbeginn) bin und man deswegen ja keinen Urlaub nehmen darf, was auch verständlich ist.
Muss ich mich für diese zwei Wochen auch in Deutschland selbst versichern lassen obwohl ich nicht mal im Land sein werde?
Und wenn ja, muss ich mich dann privat versichern? Wird das teuer?
Falls mir jemand weiter helfen könnte, würde ich mich freuen.
Hallo,
grundsätzlich bin ich der Meinung dass in diesem Falle eine freiwillige Weiterversicherung nicht abgeschlossen werden muss - zwar besteht aufgrund der Beibehaltung des 1. Wohnsitzes die Pflicht zur Versicherung, anderseits besteht aber ein nachgehender Leistungsanspruch.
Ich würde als Kasse diese Zeit beitragsfrei stellen.
Gruß
Czauderna
grundsätzlich bin ich der Meinung dass in diesem Falle eine freiwillige Weiterversicherung nicht abgeschlossen werden muss
Ne freiw. Kv. muss man niemals in Deutschland abschliessen. Der 9´ner fängt schon damit an; der freiwilligen Versicherung können beitreten.... " Können heisst nicht muss.
Aber dann gibt es ja noch die Kralle (Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), aber diese tritt nicht während eines Zeitraumes der Nichtabsicherung im Krankheitsfall ein, wenn dieser unterhalb von 1 Monat liegt (vgl. § 5 Abs. 8 a Satz 3 SGB V). Jenes ist hier offensichtlich der Fall.
Dennoch würde ich Dir empfehlen für Auslandsaufenthalt eine priv. Auslandskrankenversicherung abzuschliessen!!
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