PKV -> GKV Altersrückstellung (Übertragungswert)

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

KuSchmi
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2009, 18:34

PKV -> GKV Altersrückstellung (Übertragungswert)

Beitragvon KuSchmi » 17.06.2009, 18:41

Hallo allerseits.

Bin neulich aufgrund geänderter Lebensbedingungen von einer PKV in die Familienmitversicherung einer GKV gewechselt. Alles so weit ok.

Nun bekam ich ein Schreiben meiner alten PKV, daß der Übertragunswert (Altersrückstellung) an meine GKV überwiesen worden wäre. Wie das? Ich dachte die Altersrückstellung kann man nur zwischen PKVs mitnehmen. Was macht die GKV damit, die ja gar keine Altersrückstellungen bildet? Und steht das Geld nicht mir persönlich zu?

Wäre ja schön wenn ich das Geld was ich für die Gesundheitsabsicherung im Alter angelegt bzw. der PKV anvertraut habe auch für diesen Zweck nutzen kann und nicht einfach der Allgemeinheit spende.

Danke für Hilfen und Grüsse
KuSchmi

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.06.2009, 22:12

Also, dat hat der Rossi noch nie gehört.

Die GKV bekommt von der PKV die Altersrückstellungen. Wo iss denn dat geregelt? Was macht die GKV damit; das nächste Betriebsfest finanzieren?

KuSchmi
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2009, 18:34

Beitragvon KuSchmi » 17.06.2009, 23:17

@Rossi

ja, das ist ja meine Frage, ich weiß nicht, wo das geregelt ist. Aber zunächst Fakt ist, dass ich das Schreiben von der PKV so erhalten habe. Ich denke mir, selbst wenn die PKV das Geld abgibt, weil sie es nach neuer Gesetzeslage nicht behalten darf, die GKVs haben aber keinen Topf dafür, Altersrückstellungen zu verbuchen. Und einfach verteilen, um die maroden Kassen aufzubessern (wie es mal der Ex-AOK-Vorsitzende vorgeschlagen hat) dürfte ernste verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen.

Überhaupt, in die Familienversicherung wird man aufgenommen unabhängig von der Bedingung ob man seine Altersrückstellungen einbringt. Ergo widerspricht das Einbehalten derselben m.E. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ich weiß nicht ob es sich lohnt oder Chancen bestehen, damit zum Anwalt zu gehen. Für den Betrag könnte man allerdings einige Betriebsfeste feiern, nur möchte ich halt nicht das andere mein Geld verfeiern ;-)

Ich werde die Tage nochmal bei der PKV und GKV anrufen und auch schriftlich eine Erklärung für die Verwendung einfordern. Bei Interesse kann ich gerne hier weiter berichten.

Hat sonst keine Erfahrung damit, kommt das so selten vor?

Viele Grüsse
KuSchmi

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1550
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: PKV -> GKV Altersrückstellung (Übertragungswert)

Beitragvon GS » 18.06.2009, 00:12

KuSchmi hat geschrieben:Nun bekam ich ein Schreiben meiner alten PKV, daß der Übertragunswert (Altersrückstellung) an meine GKV überwiesen worden wäre.

Steht da tatsächlich " ... an Ihre gesetzliche Krankenkasse" ?

Wie das? Ich dachte die Altersrückstellung kann man nur zwischen PKVs mitnehmen.

Nicht nur Du, das dachte - und denken -wir auch.

Was macht die GKV damit, die ja gar keine Altersrückstellungen bildet?
Vielleicht fängt sie jetzt ja damit an ...
Und steht das Geld nicht mir persönlich zu?
Ja und nein. Ja, zum Teil wenigstens, und wenn du bei deinem bisherigen PKV-Untenehmen in eine Zusatzversicherung umsteigst. Dort sorgt sie für einen günstigeren Beitrag.
Nein, wenn es z. B. "bar auf Kralle" gemeint wäre.

Wäre ja schön wenn ich das Geld was ich für die Gesundheitsabsicherung im Alter angelegt bzw. der PKV anvertraut habe auch für diesen Zweck nutzen kann und nicht einfach der Allgemeinheit spende.

Siehe oben unter "Ja"

Gruß von
Gerhard

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 18.06.2009, 00:24

Wäre mir auch vollkommen neu. Der Versicherer hat das schriftlich bekanntgegeben? Was genau hat er denn geschrieben?

KuSchmi
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2009, 18:34

Beitragvon KuSchmi » 18.06.2009, 10:33

Hier das schreiben meiner PKV:

Sehr geehrte[meinName],

die Krankenvoll- und Pflegeversicherung für Sie endet am [Datum]. Rechte und Pflichten bestehen nach diesem Termin nicht mehr.

Den Übertragungswert (mitnahmefähige Alterungsrückstellung) überweisen wir in den nächsten Tagen an die [NameMeinerGKV]. Gleichzeitig erhalten sowohl Sie als auch die [GKV] eine Abrechnungsberscheinigung über die Höhe des Betrags. mfg ...

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 18.06.2009, 12:02

Kann natürlich sein, dass dies ein Standardschreiben für PKV-PKV Wechsel ist, wo ein Mitarbeiter versehentlich die gesetzliche Krankenkasse bedacht hat.

KuSchmi
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2009, 18:34

Beitragvon KuSchmi » 18.06.2009, 15:24

@Frank,

ja das klingt plausibel. Falls aber das Geld tatsächlich überwiesen wurde, werde ich versuchen die GKV zu bitten mir das Geld auszuzahlen. Die PKV will es ja nicht mehr haben und ich kann es gut gebrauchen ;-)

Überhaupt sehe ich eine gewisse Schieflage darin, die Rückstellungen mitnehemn zu können, wenn ich zwischen PKV wechsle, sie aber zu verlieren wenn ich in die GKV eintrete (wie es früher ja so war). Was, wenn ich mich wieder privat versichern möchte?

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 18.06.2009, 16:08

KuSchmi hat geschrieben:Überhaupt sehe ich eine gewisse Schieflage darin, die Rückstellungen mitnehemn zu können, wenn ich zwischen PKV wechsle, sie aber zu verlieren wenn ich in die GKV eintrete (wie es früher ja so war). Was, wenn ich mich wieder privat versichern möchte?


Anwartschaft abschließen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste