Nach der Geburt unseres zweiten Kindes wollte die Kasse noch einmal einen Einkommensfragebogen und hat jetzt dem ersten Kind rückwirkend (neun Monate) die Familienversicherung gekündigt und lässt das neue nicht rein. (§ 10 Abs. 3 SGB V). Meine Ehefrau ist gering verdienend (600 EUR) und in der GKV, ich bin selbstständig und privat versichert. Die Kinder sollen natürlich bei ihr mitversichert sein.
Wie soll ich am besten reagieren? Wir wollen natürlich die Kinder in der GKV haben.
Die Kasse bietet uns rückwirkend eine private Versicherung unserer Kinder an. Das finde ich ehrlich gesagt zynisch. Kann man zumindest für das erste Kind erwirken, dass das nicht einfach rückwirkend rausgeworfen wird?
Familienversicherung wg. Einkommen gekündigt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hi
....Wir wollen natürlich die Kinder in der GKV haben. .....
Kein Problem je Kind ca 170 Euro löhnen und Sie dürfen freiwillig in der GKV bleiben.
.....Kann man zumindest für das erste Kind erwirken, dass das nicht einfach rückwirkend rausgeworfen wird?...........
das kommt darauf an ob Sie alle Angaben über Ihr Einkommen richtig angegeben haben und auf welcher Grundlage Ihr erstes Kind in die Familienversicherung gekommen ist.
Gruß
....Wir wollen natürlich die Kinder in der GKV haben. .....
Kein Problem je Kind ca 170 Euro löhnen und Sie dürfen freiwillig in der GKV bleiben.
.....Kann man zumindest für das erste Kind erwirken, dass das nicht einfach rückwirkend rausgeworfen wird?...........
das kommt darauf an ob Sie alle Angaben über Ihr Einkommen richtig angegeben haben und auf welcher Grundlage Ihr erstes Kind in die Familienversicherung gekommen ist.
Gruß
Tja, lucullaus, was soll ich Dir posten, dieses Problem haben wir schon hier im Forum mehrfach gehabt.
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Anspruch endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
So einfach geht das leider nicht. Wenn Dein Gesamteinkommen (Einkommen im Steuerrecht) oberhalb von monatlich 4.050,00 Euro liegt, fliegt das Kind aus der Familienversicherung heraus. Dieses ergibt sich aus der Killervorschrift des § 10 Abs. 3 SGB V.
Du kannst jetzt beide Kinder in der GKV freiwillig versichern, würde pro Kind dann ca. 140,00 Euro bedeuten. Oder Du versicherst beide Kinder in der PKV. Ist ne Frage, was günstiger ist.
Allerdings die Familienversicherung rückwirkend zu beenden, ist von den Verfahrensvorschriften (SGB X) nicht so ganz einfach. Dort werden in der Regel von den Kassen viele Fehler gemacht. Will heissen, rückwirkend nur unter bestimmten Voraussetzungen, aber für die Zukunft immer ohne Probleme.
Was die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung angeht, solltest Du in dem nachfolgenden Thread ein wenig schnüffeln.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1968&postdays=0&postorder=asc&start=0
Minimax hat sich auch erfolgreich gegen die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung gewehrt!
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Anspruch endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Die Kinder sollen natürlich bei ihr mitversichert sein
So einfach geht das leider nicht. Wenn Dein Gesamteinkommen (Einkommen im Steuerrecht) oberhalb von monatlich 4.050,00 Euro liegt, fliegt das Kind aus der Familienversicherung heraus. Dieses ergibt sich aus der Killervorschrift des § 10 Abs. 3 SGB V.
Du kannst jetzt beide Kinder in der GKV freiwillig versichern, würde pro Kind dann ca. 140,00 Euro bedeuten. Oder Du versicherst beide Kinder in der PKV. Ist ne Frage, was günstiger ist.
Allerdings die Familienversicherung rückwirkend zu beenden, ist von den Verfahrensvorschriften (SGB X) nicht so ganz einfach. Dort werden in der Regel von den Kassen viele Fehler gemacht. Will heissen, rückwirkend nur unter bestimmten Voraussetzungen, aber für die Zukunft immer ohne Probleme.
Was die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung angeht, solltest Du in dem nachfolgenden Thread ein wenig schnüffeln.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1968&postdays=0&postorder=asc&start=0
Minimax hat sich auch erfolgreich gegen die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung gewehrt!
Rossi hat geschrieben:Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Anspruch endet genauso kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Leider ist bei einem Selbstständigen das Einkommen nicht konstant. Mein erstes Kind soll jetzt also aus der GKV rausfliegen, weil ich mal ein sehr gutes Jahr hatte? Darf es dann nach einem schlechten Jahr auch gleich wieder rein?
Rossi hat geschrieben:Du kannst jetzt beide Kinder in der GKV freiwillig versichern, würde pro Kind dann ca. 140,00 Euro bedeuten. Oder Du versicherst beide Kinder in der PKV. Ist ne Frage, was günstiger ist.
Wäre das die beste Lösung, um ihnen die Rückkehr in die GKV zu ermöglichen, sobald die Voraussetzungen wieder vorliegen?
Rossi hat geschrieben:Allerdings die Familienversicherung rückwirkend zu beenden, ist von den Verfahrensvorschriften (SGB X) nicht so ganz einfach. Dort werden in der Regel von den Kassen viele Fehler gemacht. Will heissen, rückwirkend nur unter bestimmten Voraussetzungen, aber für die Zukunft immer ohne Probleme.
Was die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung angeht, solltest Du in dem nachfolgenden Thread ein wenig schnüffeln.
Akteineinsicht verlangen? Oder gleich einem Anwalt übergeben?
Sollte ich in irgendeiner Form widersprechen? Faktisch sind ja jetzt beide Kinder unversichert.
Danke für den Tipp!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste