Hallo !!!!
Ich bin auf dieses Forum gestoßen und habe mal eine Frage!!!
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe normal gearbeitet und war in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Danach bin ich 4 Jahre zur BW gegangen.
Derzeit bin ich im Berufsförderungsdienst bis zum 31.07.!!! In dieser Zeit bin ich zu 70% über die BW und 30%über eine PrivateKK versichert.
Danach falle ich für 1Monat in die Arbeitslosigkeit (also wieder in die GesetzlicheKK) und fange dann an meinen Meister zu machen.
Die Meisterschule dauert 1Jahr (Vollzeit) und habe MeisterBAföG beantragt, da ich in dieser Zeit ja kein Geld verdiene. Nach der Meisterschule möchte ich 3Jahre studieren gehen.
Bin 26Jahre alt und lebe mit meiner Freundin und Ihrer Tochter zusammen.
Frage:
Wie kann ich mich in dieser Zeit versichern, da ich ja kein Geld verdiene?
Würde mich sehr freuen wenn jemand dazu eine Antwort weis
Wie kann ich mich versichern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Seeby,
hast du eine Anwartschaftversicherung bei deiner GKV abgeschlossen? Wenn nicht, sieht es folgendermaßen aus:
Du wirst für den Zeitraum des Arbeitslosenbezuges von der Agentur für Arbeit pflichtversichert.
Mit Beginn der Meisterschule müsstest du dich freiwillig versichern. Die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung in der GKV sind entweder ein Jahr ohne Unterbrechung GKV mit Beginn im Anschluss an die letzte Zeit in der GKV oder in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in der GKV, ebenfalls wieder Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft im Anschluss an das letzte Versicherungsverhältnis in der GKV. So wie du es schilderst, hast du leider beide Voraussetzungen nicht erfüllt, d. h. du müsstest während der Meisterschule in die PKV.
Hast du eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, gelten die oben genannten Voraussetzungen als erfüllt und du kannst dich freiwillig in der GKV versichern, im Normalfall zum Studententarif, also ca. 56,00 EUR im Monat.
Nach der Meisterschule, wenn du dich an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierst, musst du dich als Student pflichtversichern. Ausnahme: du lässt dich von der Versicherungspflicht befreien. Dafür hast du drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht zeit, ansonsten zahlst du den Studententarif bei der GKV, derzeit ca. 56,00 EUR.
Grüße,
Marc
hast du eine Anwartschaftversicherung bei deiner GKV abgeschlossen? Wenn nicht, sieht es folgendermaßen aus:
Du wirst für den Zeitraum des Arbeitslosenbezuges von der Agentur für Arbeit pflichtversichert.
Mit Beginn der Meisterschule müsstest du dich freiwillig versichern. Die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung in der GKV sind entweder ein Jahr ohne Unterbrechung GKV mit Beginn im Anschluss an die letzte Zeit in der GKV oder in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in der GKV, ebenfalls wieder Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft im Anschluss an das letzte Versicherungsverhältnis in der GKV. So wie du es schilderst, hast du leider beide Voraussetzungen nicht erfüllt, d. h. du müsstest während der Meisterschule in die PKV.
Hast du eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, gelten die oben genannten Voraussetzungen als erfüllt und du kannst dich freiwillig in der GKV versichern, im Normalfall zum Studententarif, also ca. 56,00 EUR im Monat.
Nach der Meisterschule, wenn du dich an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierst, musst du dich als Student pflichtversichern. Ausnahme: du lässt dich von der Versicherungspflicht befreien. Dafür hast du drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht zeit, ansonsten zahlst du den Studententarif bei der GKV, derzeit ca. 56,00 EUR.
Grüße,
Marc
Hallo Seeby,
richtig, die Anwartschaft ist auch eine Art freiwillige "Mitgliedschaft". Du erkaufst Dir damit das Recht, z. B. in Deinem Fall nach der BW wieder in die GKV zurück zu dürfen. Wenn Du die Kündigung rückgängig machen kannst und nach dem 31.08. (während der Meisterschule) in die GKV möchtest, dann tu das. Ansonsten kommst du erst wieder über eine Pflichtversicherung (Beschäftigung, Alo-Geld-Bezug, Eintritt der Versicherungspflicht als Student) in die GKV.
Eine Alternative wäre natürlich eine Heirat im August, wenn deine Freundin in der GKV ist. Dann könntest du dich kostenfrei bei ihr in der Familienversicherung versichern lassen, solange du kein Einkommen von mehr als 400,00 EUR beziehst (und du auch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe hast). . ;o)
Grüße, Marc
richtig, die Anwartschaft ist auch eine Art freiwillige "Mitgliedschaft". Du erkaufst Dir damit das Recht, z. B. in Deinem Fall nach der BW wieder in die GKV zurück zu dürfen. Wenn Du die Kündigung rückgängig machen kannst und nach dem 31.08. (während der Meisterschule) in die GKV möchtest, dann tu das. Ansonsten kommst du erst wieder über eine Pflichtversicherung (Beschäftigung, Alo-Geld-Bezug, Eintritt der Versicherungspflicht als Student) in die GKV.
Eine Alternative wäre natürlich eine Heirat im August, wenn deine Freundin in der GKV ist. Dann könntest du dich kostenfrei bei ihr in der Familienversicherung versichern lassen, solange du kein Einkommen von mehr als 400,00 EUR beziehst (und du auch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe hast). . ;o)
Grüße, Marc
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