freiwillig "selbstständig" versichert

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cleo
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freiwillig "selbstständig" versichert

Beitragvon cleo » 30.06.2009, 19:55

Hallo zusammen,

es geht um freiwillig "selbstständig" versicherung. Und zwar bekomme ich zZt ALG1 habe im Juli die Möglichkeit als freier Mitarbeiter unterzukommen.

Da ich ja dann keine Sozialleistungen beziehe, muss ich mich ja bei meiner GKV (war ich zuletzt) freiweillig "selbstständig" versichern. Habe also dort angerufen und versucht herauszufinden wieviel sowas kostet.

Dann wurde mir erklärt ~345€ im Monat (KV + Pflege). Da aber der erwartet Verdienst irgendwie nur zwischen 600-800€ / Monat liegen wird, finde ich das ziemlich viel. Von dem Rest müsste ja noch Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden.

Also habe ich gefragt ob es die Möglichkeit gibt zu reduzieren. Dann wurde mir erklärt:
- ja, wenn ich nebenberuflich tätig bin
- ja, wenn mein Einkommen unter 1250€ im Monat bleibt
- sonst, nein

Nebenberuflich war die Bedingung das ich verheiratet sein muss und mein Ehepartner Hauptverdiener ist (und das auch entsprechend bestätigt), oder ich bei meinen Eltern lebe (tue ich aber auch nicht und bin älter als 27J).
Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und wir sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt.

Also habe ich die Unterlagen zu Beitragserniedrigung beantragt und da steht doch glatt drin, das auch der Verdienst des Ehepartners, und des Lebensgefährten (mit gleichem Wohnsitz)! bei der Berechnung berücksichtigt wird. Naja damit bleibe ich halt nicht mehr unter der Bemessungsgrenze. Habe auch extra nochmal angerufen und gefragt ob ich es richtig verstehe, scheint aber so.

Hat jemand von Euch schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Gibt es eine Möglichkeit das mein Lebenspartner mir eine Bestätigung austellt, dass er Hauptverdiener ist (habe hier leider widersprüchliche Angaben von der KV) und ich damit meine Einkommen als Nebeneinkommen versichern kann? Wäre ich dann voll versichert?
Und wie hoch darf mein Einkommen (punktuell? über das Jahr verteilt?) gegenüber dem Haupteinkommen sein? (Die Aussage der KV, deutlich niedriger finde ich nicht so schlüssig) (zu schlagen gilt es 1600€ Brutto / 1200€ netto)

Oder ist das der volle Ernst der KV?, weil als Konsequenz müsste ich tatsächlich arbeitslos bleiben, da ich es sonst nicht finanzieren kann (habe ein kapitale Lebensversicherung, deswegen wirds kein ALG2 geben oder entsprechende Zusatzleistungen (Vorschlag des Arbeitsamtes), aber die möchte ich ungern auflösen, weil ich noch relativ jung bin und hoffe in den nächsten Monaten eine Festanstellung zu finden).
Will mich aber auch nicht auf meinem ALG1 ausruhen und da wäre die Stelle eigentlich ideal.

Nach mehreren längeren Telefonaten mit der KV bin ich leider immer noch nicht schlauer, weil in den oben genannten Punkten bekomme ich immer wieder widersprüchliche Aussagen.

Hat jemand hier einen Tip wo ich die Infos in hoffentlich verständlichen Worten finde, oder weiß jemand wie es bei den oben genannten Punkten geregelt ist? Fände es schade wenn es daran scheitern würde.

Gruss und schon mal ein herzliches Dankeschön im Voraus.
cleo

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.07.2009, 11:40

Hallo,

zunächst einmal geht es darum deinen Status festzustellen.
Dafür ist die Krankenkasse zuständig - anhand deiner Angaben
(dafür hat die Krankenkasse entsprechende Formulare) entscheidet die
Krankenkasse ob Du hauptberuflich selbständig bist oder nicht.

Wenn ja - dann wird als nächstes geprüft ob für die Dich die normale Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige gilt - das wären ca. 1860,00 € mtl. oder eben die auch von die genannten verringerte Grenze von ca. 1250,00 €.

Nach einer dieser beiden Grenzen musst Du in der GKV-Kase dann auf jeden Fall deinen Beitrag künftig entrichtet.

Alternativ bliebe dir in diesem Falle nur die PKV übrig - bei der spielt dein Einkommen keine Rolle, dafür aber dein Alter, dein Geschlecht und dein Gesundheitszustand und die Tatsache dass Du als Selbständiger dann
nach den derzeit geltenden Gesetzen keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV haben wirst.

Sollte die Kasse zu dem Ergebnis kommen dass bei Dir keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt dann würdest Du deinen beitrag nach der für sonstige freiwillig Versicherte geltenden Grenze von ca. 850,00 € mtl. künftig zahlen müssen - auch hier wäre die PKV die Alternative.
Gruß
Czauderna

cleo
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Beitragvon cleo » 02.07.2009, 12:45

Hallo Czauderna,

erst mal danke für deine ausführliche Antwort.

ich bin noch nicht vor allzulanger Zeit in die GKV gewechselt, und da hat man mir erklärt das es eine 18 monatige Sperrfrist vor einem erneuten Wechsel gibt - oder gilt das nur für den Wechsel zw. verschiedenen GKVs?
Deswegen hatte ich bisher die PKV nicht (wieder) in Betracht gezogen (war bis zum 27J. über meine Eltern in einer PKV).

Und wenn ich eine PKV nehmen würde, dann wäre der Wechsel in die GKV doch zumindest wieder möglich wenn ich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt werde, oder?

In dem Fall sollte ich mich da wirklich mal erkundigen ob es vielleicht so günstiger ist.

Was mich bei den Fragebögen der GKV halt ziemlich geärgert hat , dass wenn es für mich von Vorteil wäre eine eheähnliche Gemeinschaft keinen Wert hat. Sobald es aber einen Vorteil für die KV darstellt, werden auf einmal die Einkünfte aller auch nur in Parnerschaft lebenden Mitglieder eines Haushalts mit in die Berechnung einbezogen. Aber so ist wohl das Leben.

Also danke auf jeden Fall schon mal für den Tip mit der PKV, ich habe sogar noch eine Anwartschaft bei der Debeka, was es evtl. ein bisschen vereinfachen könnte.

Gruss
Cleo

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.07.2009, 20:10

Wenn Du in der GKV versichert bist, dann hast Du grundsätzlich eine sog. Bindungsfrist von 18 Monaten. Diese Bindungsfrist gilt allerdings nicht, wenn Du in die PKV wechseln möchtest (vgl. § 175 Abs. 4 Satz 8 SGB V).



.... Satz 1 gilt nicht, wenn die Kündigung erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll.

Der Satz 1 ist die generelle Bindungsfrist von 18 Monaten.

Wenn Du jetzt wieder in die PKV wechselt, kommt Du dann später durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in das Lager der GKV. Wenn Du allerdings dann schon 55 Jahre alt ist, geht es nicht mehr so einfach. Da sind ein paar Dinge zu beachten.


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