Hallo,
neeehmen wir mal folgendes an,:
Person A ist seit ihrer Geburt über den Vater, Familienversichert.
Nun heiratet Person A, einen Mann der nicht Versicherungspflichtig ist. A fragt regelmäßig bei der Krankenversicherung nach, ob sie dann noch FAMILIENversichert über den Vater sein könnte, Antwort NEIN. Erneute Nachfrage mit vorlage des Gesetzestext, Antwort NEIN. Person A wird nun dazu gezwungen sich Freiwillig bei dieser Versicherung zu versichern und fragt erneut nach. Widerspruchsausschuß entscheidet: NEIN.
Person A bittet das Bundesversichertenamt zur Überprüfung. Dieses kommt nun zum Entschluß das Person A dort noch FAMILIENVERSICHERT sein kann.
Es geht nun um eine Stange Geld (mehrere Tausende Euros) die die Versicherung also zu UNRECHT kassiert hat. Auch haben, in meinen Augen, die verschiedenen Sachbearbeiter und der Widerspruchsausschuß ja hier eine Falschaussage getroffen, die schon fast an Betrug grenzt.
A trifft eine kurze Rücksprache mit dem Rechtsanwalt, dieser sagt die Versicherung muss das Geld zurück zahlen.
Hat hier jemand Erfahrungen mit gemacht?
Muss Sie das Geld zurückzahlen? Wird sie es ,freiwillig, tun?
Zu Unrecht erhobene Beiträge
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Hallo,
wenn ich das richtig gelesen habe liegt hier kein Urteil vor sondern es handelt sich um eine Entscheidung einer Krankenkasse auf der einen Seite und um eine schriftliche Auskunft des Bundesversicherungsamtes die der Entscheidung der Krankenkasse widerspricht auf der anderen Seite.
was sind nun die rechtlichen Konsequenzen daraus ???
Zunächst einmal - allein aus diesen "Sachverhalt" heraus gibt es keine !!!
Die Entscheidung der Kasse hat Bestand !!!
Es kann hier nur zwei Wege geben um diese Sache bereinigen.
1. Die Kasse (unter Beifügung der Aussage des BVA) schriftlich auffordern
die Familienversicherung rückwirkend wieder herzustellen und die bis dahin gezahlten Beiträge (ggf. incl. Zinsen) zurückzuerstatten - im Falle der Ablehnung gleich jmit dem Rechtsweg drohen.
2. direkt klagen !!
Den Vorwurf des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit gegenüber der Kassen bzw. den betroffenen Mitarbeitern (einschl. Widerspruchausschuss - dort sitzen nämlich nur Versicherte drinne und keine Mitarbeiter) empfehle ich nicht aufrecht zu erhalten.
Gruß
Czauderna
wenn ich das richtig gelesen habe liegt hier kein Urteil vor sondern es handelt sich um eine Entscheidung einer Krankenkasse auf der einen Seite und um eine schriftliche Auskunft des Bundesversicherungsamtes die der Entscheidung der Krankenkasse widerspricht auf der anderen Seite.
was sind nun die rechtlichen Konsequenzen daraus ???
Zunächst einmal - allein aus diesen "Sachverhalt" heraus gibt es keine !!!
Die Entscheidung der Kasse hat Bestand !!!
Es kann hier nur zwei Wege geben um diese Sache bereinigen.
1. Die Kasse (unter Beifügung der Aussage des BVA) schriftlich auffordern
die Familienversicherung rückwirkend wieder herzustellen und die bis dahin gezahlten Beiträge (ggf. incl. Zinsen) zurückzuerstatten - im Falle der Ablehnung gleich jmit dem Rechtsweg drohen.
2. direkt klagen !!
Den Vorwurf des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit gegenüber der Kassen bzw. den betroffenen Mitarbeitern (einschl. Widerspruchausschuss - dort sitzen nämlich nur Versicherte drinne und keine Mitarbeiter) empfehle ich nicht aufrecht zu erhalten.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ja genau so ist es.
das Bundesversichertenamt wurde zur Überprüfung gebeten, diese hat laut ihrer Aussage die Sach und Rechtslage genau untersucht und ist dann zu dem Entschluss gekommen " Die Versicherung hätte die Familienversicherung nicht beenden dürfen".
Wie hoch sind den die Chancen bei einer Klage recht zu bekommen?
Das BVA ist nach m.M ja die Höhergestellte Behörde, muss die KV nicht schon nach dem Schreiben reagieren?
Vielen dank schonmal
ja genau so ist es.
das Bundesversichertenamt wurde zur Überprüfung gebeten, diese hat laut ihrer Aussage die Sach und Rechtslage genau untersucht und ist dann zu dem Entschluss gekommen " Die Versicherung hätte die Familienversicherung nicht beenden dürfen".
Wie hoch sind den die Chancen bei einer Klage recht zu bekommen?
Das BVA ist nach m.M ja die Höhergestellte Behörde, muss die KV nicht schon nach dem Schreiben reagieren?
Vielen dank schonmal
Hallo,
schwer zu sagen - meiner privaten Meinung nach wird es die Kasse aber nicht auf ein Klageverfahren ankommen lassen.
Zwar gehen die bisher gezahlten Beiträge wieder verloren aber gleichzeitig ist der Anteil den die Kasse aus dem Finanzausgleich für die Familienversicherung bekommt u.U. höher als diese Beiträge und die Leistungen, soweit vorhanden, wären ohnehin angefallen.
Auf der anderen Seite könnte die Kasse davon ausgehen das dem BVA. nicht alle die Informationen zur Verfügung standen wie der Kasse selbst
und das deshalb die Auskunft des BVA nicht den wirklichen Umständen dieses Falle entsprechen.
Gruß
Czauderna
schwer zu sagen - meiner privaten Meinung nach wird es die Kasse aber nicht auf ein Klageverfahren ankommen lassen.
Zwar gehen die bisher gezahlten Beiträge wieder verloren aber gleichzeitig ist der Anteil den die Kasse aus dem Finanzausgleich für die Familienversicherung bekommt u.U. höher als diese Beiträge und die Leistungen, soweit vorhanden, wären ohnehin angefallen.
Auf der anderen Seite könnte die Kasse davon ausgehen das dem BVA. nicht alle die Informationen zur Verfügung standen wie der Kasse selbst
und das deshalb die Auskunft des BVA nicht den wirklichen Umständen dieses Falle entsprechen.
Gruß
Czauderna
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