In Frankreich arbeiten und wohnen,in Deutschland zum Arzt?

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herkie
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In Frankreich arbeiten und wohnen,in Deutschland zum Arzt?

Beitragvon herkie » 06.07.2009, 14:12

Hallo
ich habe ein großes Problem,das mich seit geraumer Zeit nicht mehr richtig schlafen lässt.
So,hoffe ich kann die Situation richtig beschreiben.
Wir leben in Frankreich,Grenznah.Mein Mann ist Grenzgänger,arbeitet seit fast 30 Jahren bei den Fordwerken.
So nun uner Problem.
Es geht um meine Tochter (17 jahre alt).
Sie ist mit in der Familienversicherung der BBK.Ich lege sehr viel Wert darauf das wir in Deutschland zum Arzt gehen können.Was ja auch bis jetzt kein Problem war.
Meine Tochter hat nun seit März in unserem Haus ein Zimmer eingerichtet wo sie den Leuten Fuß und Handpflege angedeihen lässt.
Natürlich wollten wir nicht das sie schwarz Arbeitet.In Frankreich gibt es seit Januar eine sehr vereinfachte Form sich selbstständig zu machen.Die wir dann auch nuzten.Es gibt schon genug Arbeitslose,wir wollten nicht das unsere Tochter dazu gehört.Im Moment läuft es natürlich noch nicht so gut.Es Ist ,wie wir feststellen mussten ein hart umkämpfter Bereich.
In den letzten 3 Monaten verdiente sie gerade mal knapp 400 Euro.
Nun meine Frage.Darf Sie über ihren Vater Krankeversichert bleiben?oder wird Sie rausgeworfen.Wir müsen ja jedes Jahr eine Bescheinigung über die aktuellen Lebensumstände abgeben,ob sich was verändert hat und so.Habe mich bei PKV erkundigt,die sagen nur es kostet ungefähr 120 Euro im Monat ,was sie sich wohl noch lange nicht leisten kann.Bis auf eine Versicherung,die sagte,warum bleibt sichnicht einfach über ihren Vater versichert.nun bin ich ziemlich verunsichert.Ist das denn möglich,Hier inn Frankreich ist alles wie immer,da kann sie über ihren Vater versichert bleiben.bei mir bricht Panik aus wenn ich daran denke hier immer zum Arzt zu müssen.Hoffe sehr irgend jemand kann uns einen Rat geben.
vielen Dank im voraus und wünsche allen eine schöne geunden Tag.
MFG Conny

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.07.2009, 12:28

Du solltest mal mit der DVKA telefonieren.

Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html

Sowie es aussieht, gilt für die Familienversicherung der Tochter das SGB V, also das deutsche Recht und nicht das französische Recht. Und hier würde sie aus der Familienversicherung herausfallen, da sie zum einem hauptberuflich selbständig ist und zum anderen das Einkommen oberhalb von 360,00 Euro liegt.


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