Umzug GB -> DE: Versicherungsschutz im ersten Monat?

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sebhoff
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Umzug GB -> DE: Versicherungsschutz im ersten Monat?

Beitragvon sebhoff » 17.07.2009, 15:34

Hallo Forum,
Am 1. August werde ich mit meiner Familie von England nach Deutschland umziehen. Ab 1. September werde ich dann als Beamter privatversichert sein. Mein Job in England läuft bis Ende August - ich werde also mehrere Wochen von meinem neuen zu Hause aus für meinen englischen Arbeitgeber arbeiten (und die mir noch zustehenden Ferientage einziehen...). Ich zahle also im August dort noch Steuern und "national insurance contributions".
Nun ist mir (und allen anderen, die ich schon dazu befragt habe) nicht ganz klar, wie wir in dieser Zeit krankenversicherungs-technisch abgedeckt sind. In England kann ich mich nicht abmelden, da es kein Meldesystem gibt. In Deutschland werde ich mich natürlich nach dem Umzug anmelden. Nun frage ich mich, ob dadurch mein KV-Schutz durch die NHS im Ausland erlischt.
Man hat mir geraten, ein E106 Formular zu beantragen, was ich auch gemacht habe. Aber die guten Engländer brauchen über 1 1/2 Monate für die Bearbeitung! Bis zum 1. August wird das wahrscheinlich nicht passieren - und wenn ich das aus irgendeinem Grund nicht bekomme, stehe ich wohl ohne Schutz da? Inzwischen habe ich auch gelesen, dass E106 ja nur für Grenzgänger gilt - und ich einmal pro Woche "nach Hause" reisen müsste. Das ist ja in meiner Situation unmöglich, da ich schon zu Hause bin...

Muss ich mich nun in Deutschland für einen Monat anderweitig versichern? Wenn ja, wo macht ma das am besten? Man hat mir gesagt, dass gesetzliche Versicherungen in Deutschland keine kurzen Zeitperioden abdecken. Meine englische Reiseversicherung schliesst (wenn ich richtig informiert bin) explizit Einweg-Reisen von der Abdeckung aus.

Wer kann mir da 100% korrekte Auskunft geben? Ich möchte mich beim Thema KV ungern auf Worte wie "sollte", "dürfte" und "normalerweise" verlassen... :wink:

Über Hinweise würde ich mich freuen!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.07.2009, 18:08

Also, Du bist weiterhin in England krankenversichert und kannst Dir für den 1 Monat in Deutschland irgendeine Krankenkasse aussuchen, die Dich im Auftrag für die englische Krankenkasse betreut. Ob das jetzt mit dem E 106 oder E 104 geht, dürfte völlig egal sein. Du bist auf jeden Fall abgesichert. Ansonsten die DVKA mal kontaktieren, jenes sind die Fachleute für Krankenversicherungen innerhalb der EU.

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Beitragvon sebhoff » 17.07.2009, 18:13

OK - super. Danke!

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Beitragvon sebhoff » 20.07.2009, 11:03

Rossi hat geschrieben:Ansonsten die DVKA mal kontaktieren, jenes sind die Fachleute für Krankenversicherungen innerhalb der EU.


Also - inzwischen habe ich den Sachverhalt der DVKA geschildert und ihre Interpretation ist, dass ich *nicht* versichert bin, da ich in Deutschland arbeite (auch wenn es für eine englische Institution ist).
Die Engländer könnten entscheiden, dass sie mich trotzdem abdecken - aber dafür bräuchte es E101 und nicht E106.

Nun bin ich etwas verwirrt. :-k

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Beitragvon sebhoff » 20.07.2009, 11:40

Und es wird noch schöner: Die AOK hat mir gerade mitgeteilt, dass ich bei ihnen nicht aufgenommen werden kann, da ich in Deutschland noch nie versichert war. Ich könnte einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen, aber der würde wahrscheinlich abgeleht - und vor Oktober könnte ich nicht mit einer Entscheidung rechnen.

???

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Beitragvon Rossi » 20.07.2009, 20:33

Okay, dann besorge Dir doch einfach das Formular E 101 aus England und lege es der AOK vor und lasse Dich betreuen. Hat die DVKA denn evtl. auch einen Grund genannt, warum die Engländer die Ausstellung des Formulars verweigern könnten? Ich wüsste nämlich derzeit keinen Grund.

Zudem ist die Antwort der AOK sehr dürftig. Es mag zwar sein, dass Du niemals in Deutschland krankenversichert gewesen bist, aber dieses ist noch lange kein Ausschlussgrund. Niedlich ist auch der Hinweis, man könne die Anzeige zur Versicherungspflicht einreichen, diese würde aber erst nach ein paar Monaten schriftlich abgelehnt. Dieses stellt für mich ganz klar eine Abwimmelungstaktik dar, die ich derzeit noch täglich gewohnt bin.

Also, wenn Du in England nicht hauptberuflich selbständig gewesen bist, oder gar in einem Beamtenverhältnis dort gestanden hast, wüsste ich keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V abgelehnt werden sollte. Die bisherige Ablehnung stützt sich nur auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V. Die AOK möge bitte auch die Nr. b lesen!

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Beitragvon sebhoff » 20.07.2009, 22:09

Rossi hat geschrieben:Okay, dann besorge Dir doch einfach das Formular E 101 aus England und lege es der AOK vor und lasse Dich betreuen.


Also - für das Formular E106 brauchen sie im Moment 1 1/2 Monate.... (In England ticken die Uhren etwas langsamer...) Ich werde mich mal erkundigen, wie das mit E101 aussieht. ich gehe davon aus, dass es schlicht unmöglich sein wird, etwas innerhalb der nächsten 10 Tage aus den englischen Behörden herauszuholen. Aber versuchen kann man es ja.

Rossi hat geschrieben:Hat die DVKA denn evtl. auch einen Grund genannt, warum die Engländer die Ausstellung des Formulars verweigern könnten? Ich wüsste nämlich derzeit keinen Grund.


Nein - hat sie nicht.
Die Engländer haben mir auch gesagt, dass das Formular (E106) zurückdatiert würde, falls es erst nach dem 1. August ausgestellt wird. Solange das alles ist, was ich brauche und solange ich das sicher irgendwann bekomme, ist's OK. Ich möchte nur eine Situation verhindern, in der ich auf einmal gar nicht abgesichert bin.

Rossi hat geschrieben:Zudem ist die Antwort der AOK sehr dürftig. Es mag zwar sein, dass Du niemals in Deutschland krankenversichert gewesen bist, aber dieses ist noch lange kein Ausschlussgrund.


Die DAK war viel kooperativer. Sie prüfen im Moment, ob sie mich für einen Monat aufnehmen können (falls nötig), wenn ich ihnen nachweisen kann, dass ich in England im Moment Versicherungsschutz habe. Das ist kein Problem für mich.

Rossi hat geschrieben:Also, wenn Du in England nicht hauptberuflich selbständig gewesen bist, oder gar in einem Beamtenverhältnis dort gestanden hast, wüsste ich keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V abgelehnt werden sollte. Die bisherige Ablehnung stützt sich nur auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V. Die AOK möge bitte auch die Nr. b lesen!


OK - ich werde mir die Sachen mal genauer anschauen. Herzlich Dank für die Hinweise!
Sebastian

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Beitragvon Rossi » 20.07.2009, 23:16

Also, ich muss Dich zunächst einmal loben. Du kümmerst Dich zeitnah und die Krankenversicherung; andere handeln erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Meine bescheidene Auffassung. Entweder über die Betreuung E 101 oder über § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Es grüsst der Rossi, der immer bestrebt ist, dass Mitmenschen ausreichend abgesichert sind.

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Beitragvon sebhoff » 20.07.2009, 23:36

Rossi hat geschrieben:Also, ich muss Dich zunächst einmal loben. Du kümmerst Dich zeitnah und die Krankenversicherung; andere handeln erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.


Danke für die Blumen - aber es ist wohl schon ziemlich spät... Im Moment sehe ich eine Situation auf uns zukommen, in der ich ziemlich viel Geld für eine Absicherung ausgebe, bei der sich dann nachher vielleicht herausstellt, dass sie gar nicht nötig gewesen wäre...

Rossi hat geschrieben:Meine bescheidene Auffassung. Entweder über die Betreuung E 101 oder über § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V.


Das mit E101 verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Das Formular ist doch für Leute, die in zwei oder mehr Ländern angestellt sind? Ich bin doch (bis zum 31. August) nur in einem Land angestellt (England) und wohne in einem anderen (Deutschland). Das ist genau die Situation, die für E106 zutrifft. Aber ich werde mich morgen nochmal telefonisch bei der entsprechenden Behörde erkundigen.
Die DVKA sollte ja eigentlich wissen, was sie empfiehlt. :)


Rossi hat geschrieben:Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Es grüsst der Rossi, der immer bestrebt ist, dass Mitmenschen ausreichend abgesichert sind.


Danke für die Unterstützung.

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Beitragvon Rossi » 20.07.2009, 23:54

Also, ich muss Dir ehrlich eingstehen, dass ich mich mit den unterschiedlichen E-Formularen auch noch nicht intensiv beschäftigt habe.

Ich habe dort auch immer auf die Auskünfte der DVKA vertraut.

Für mich gibt es nur eine Faustformel:

Wenn jemand innerhalb eines EU-Staates krankenversichert ist, dann kann er sich ohne Probleme in einem anderen sog. Mitgliedsstaat betreuen lassen und ist gegen Krankheit abgesichert. Die Grenzen sind offen, man kann sich frei bewegen und ist abgesichert. Jenes waren unter anderem die Ziele der EU!

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Beitragvon sebhoff » 24.07.2009, 10:50

OK - jetzt wirds langsam wirklich problematisch...

Ich habe gerade von der zuständigen Behörde erfahren, dass mein Antrag auf E106 negativ entschieden wurde. (Ich hatte sie vorher dazu bewegen können, meinen Antrag aus der Warteliste zu nehmen und bevorzugt zu behandeln - wenigstens ein Erfolgserlebnis.) Daraufhin habe ich eine andere helpline angerufen und die meinte, das der Grund wohl sei, dass ich *freiwillig* nach Deutschland ziehe und mich mein englischer Arbeitgeber nicht nach Deutschland schickt. Sie meinte ausserdem, dass sie so einen Fall noch nie gehabt habe und sie leider am Ende ihrer Weisheit ist (und ihr Vorgesetzter auch). Durch meine Anmeldung in Deutschland verfalle mein NHS Versicherungsschutz und ich müsse mich in Deutschland versichern.

OK - und nun der zweite Teil... Hier die Antwort der DAK, der ich meine NHS Unterlagen zusammen mit einer Schilderung der Situation geschickt hatte:

Wir haben Ihre Unterlagen geprüft.
Eine positive Rückmeldung kann ich Ihnen leider nicht geben. Da Sie in England noch
bis 31.08.2009 in einem Arbeitsverhältnis stehen, benötigen wir für die
Leistungsaushilfe in Deutschland die Bescheinigung E 106 der englischen Behörde.

Eine andere Versicherung ist uns aus diesem Grunde leider nicht möglich.


Toll!

Und die einzige Alternative, die ich nun noch sehe, ist eine Privatversicherung. Das kostet nicht nur ein Schweinegeld sondern dürfte wegen der normalerweise notwendigen Abklärungen auch aus der Ferne nicht bis zum 1. August zu bekommen sein...?

Hat jemand einen Lösungsvorschlag???

sebhoff
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Beitragvon sebhoff » 24.07.2009, 12:08

Ein Update: Das Meldeamt und die Ausländerbehörde (meine Frau ist Malaysierin) am neuen deutschen Wohnort haben keine Probleme damit, dass wir uns unter Umständen einen Monat lang nicht anmelden. Könnte das eine Lösung sein? Kann man einen Monat lang als "Tourist" in einer Wohnung wohnen, in der man nicht angemeldet ist und deshalb noch englischen Versicherungsschutz geniessen?
Das ist eine abstruse Situation...

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Beitragvon sebhoff » 24.07.2009, 13:12

Und noch ein Update - mit Entwarnung...

Rossi hat Recht! ;-) Es ist viel einfacher, als mich die 23 verschiedenen Stellen in England und Deutschland haben glauben lassen: einfach EHIC zeigen - wir sind durch die Engländer abgedeckt, weil ich dort angestellt bin. Die Engländer stellen keine E106 Formulare aus, solange es sich nicht um Aufenthalte über 2 Jahre handelt.

Die Auskunft stammt vom Spezialisten bei der DVKA - und unterscheidet sich under anderem auch von der Auskunft, die ich von einer seiner Kolleginen letzte Woche erhalten hatte.

Ich höre jetzt auf, nach noch weiteren widersprüchlichen Aussagen zu suchen, und geniesse das Wochenende.

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Beitragvon Rossi » 24.07.2009, 23:22

Dann will ich mal hoffen, dass es nun endlich funtzt.

Bislang habe ich aber immer kompetente Auskünfte von der DVKA erhalten. Es war im Ansatz nicht zu beanstanden.

Viel Erfolg wünscht der Rossi!


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