Hallo,
ich war als Student bis zum 1.2.2009 bei der GKV versichert. Ab dem 30. Lebensjahr kann/darf man sich ja nur noch in Sonderfällen zum Studententarif gesetzlich versichern, also bin ich in die Familienversicherung meiner Frau gewechselt.
Die alte Krankenkasse wies mich nun darauf hin, dass ich dies bereits seit dem Zeitpunkt unserer Heirat (2007) hätte nutzen können und dass rückwirkend eine Aufnahme durch die Krankenkasse meiner Frau möglich sei.
Stimmt dies so? Ist dabei etwas zu beachten? Verdient habe ich selbst kein Geld in den vergangenen Jahren.
Grüße!
Rückwirkend Familienversichern - problemlos möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay, Du bist zunächst bis zum 31.01.2009 als Student gem. § 9 Abs. 1 Nr. 9 SGB V pflichtversichert gewesen.
Allerdings wird diese Pflichtversicherung nicht ausgelöst, wenn man familienversichert werden kann bzw. ist.
Die Familienversicherung entsteht nämlich kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hierzu kommt dann auch noch die sog. Vorrangigkeitsbestimmung ins Boot.
Zitat:
(7) Nach Absatz 1 Nr. 9 oder 10 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 versicherungspflichtig oder nach § 10 versichert ist, es sei denn, der Ehegatte, der Lebenspartner oder das Kind des Studenten oder Praktikanten ist nicht versichert
Da die Familienversicherung kraft Gesetzes entsteht und diese auch gegenüber der Pflichtversicherung als Student (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 SGB V) vorrangig ist, bist Du rückwirkend ab dem Datum der Heirat familienversichert. Damit bekommst Du die Beiträge ab der Heirat erstattet. Natürlich musst Du dann auch den evlt. Beitragszuschuss im Rahmen des BaföG zurückzahlen.
Wenn allerdings 2 unterschiedliche Krankenkassen im Boot sind, kann ich mir vorstellen, dass die bisherige Kv. Zicken macht, da sie ja Leistungen erbracht hat, obwohl sie nicht zuständig war. Die bisherige Kv. bekommt nämlich auch nur die bisher erbrachten Leistungen für max. 1 Jahr von der Kv. der Krankenkasse der Gattin zurück. Da könnten Frequenzstörungen entstehen!!!
Allerdings wird diese Pflichtversicherung nicht ausgelöst, wenn man familienversichert werden kann bzw. ist.
Die Familienversicherung entsteht nämlich kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hierzu kommt dann auch noch die sog. Vorrangigkeitsbestimmung ins Boot.
Zitat:
(7) Nach Absatz 1 Nr. 9 oder 10 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 versicherungspflichtig oder nach § 10 versichert ist, es sei denn, der Ehegatte, der Lebenspartner oder das Kind des Studenten oder Praktikanten ist nicht versichert
Da die Familienversicherung kraft Gesetzes entsteht und diese auch gegenüber der Pflichtversicherung als Student (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 SGB V) vorrangig ist, bist Du rückwirkend ab dem Datum der Heirat familienversichert. Damit bekommst Du die Beiträge ab der Heirat erstattet. Natürlich musst Du dann auch den evlt. Beitragszuschuss im Rahmen des BaföG zurückzahlen.
Wenn allerdings 2 unterschiedliche Krankenkassen im Boot sind, kann ich mir vorstellen, dass die bisherige Kv. Zicken macht, da sie ja Leistungen erbracht hat, obwohl sie nicht zuständig war. Die bisherige Kv. bekommt nämlich auch nur die bisher erbrachten Leistungen für max. 1 Jahr von der Kv. der Krankenkasse der Gattin zurück. Da könnten Frequenzstörungen entstehen!!!
Rossi hat geschrieben:Wenn allerdings 2 unterschiedliche Krankenkassen im Boot sind, kann ich mir vorstellen, dass die bisherige Kv. Zicken macht, da sie ja Leistungen erbracht hat, obwohl sie nicht zuständig war. Die bisherige Kv. bekommt nämlich auch nur die bisher erbrachten Leistungen für max. 1 Jahr von der Kv. der Krankenkasse der Gattin zurück. Da könnten Frequenzstörungen entstehen!!!
Es sind 2 unterschiedliche Krankenkassen im Boot. Heißt das, dass es Probleme geben wird, oder kann man das abwenden?
Das weiss ich jetzt nicht.
Aber gehe doch einfach hin und zeige der Kv. der Holden die Familienversicherung ab der Heirat an und eine Kopie an die bisherige Kv. mit der Bitte um Erstattung der Beiträge.
Dann wollen wir mal sehen, wohin die Reise geht!
Die gesetzlichen Bestimmungen sind ziemlich eindeutig; es müsste funktionieren!!
Aber gehe doch einfach hin und zeige der Kv. der Holden die Familienversicherung ab der Heirat an und eine Kopie an die bisherige Kv. mit der Bitte um Erstattung der Beiträge.
Dann wollen wir mal sehen, wohin die Reise geht!
Die gesetzlichen Bestimmungen sind ziemlich eindeutig; es müsste funktionieren!!
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