Hallo,
also, demnach verhält sich die KV gesetzwidrig und ich werde ohne Bedenken einen RA beauftragen.
Damit sich das für die Kasse richtig lohnt, werde ich noch an die BVA schreiben.
In diesem Sinne.
Kuendigung der gesetzlichen KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
benno hat geschrieben:Hallo,
also, demnach verhält sich die KV gesetzwidrig und ich werde ohne Bedenken einen RA beauftragen.
Damit sich das für die Kasse richtig lohnt, werde ich noch an die BVA schreiben.
In diesem Sinne.
Hallo,
ja, das kannst Du tun - beim Schreiben an das BVA bedenke aber, dass nicht alle Kassen der Aufsucht des BVA unterliegen.
Gruß
Czauderna
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