Nach der Bundeswehr? Keinen Durchblick mehr.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

mirko-press
Beiträge: 1
Registriert: 28.03.2007, 17:24

Nach der Bundeswehr? Keinen Durchblick mehr.

Beitragvon mirko-press » 28.03.2007, 17:55

Hallo, ich blicke langsam nicht mehr durch.
Folgender Sachstand:

am 30.06.2007 Dienstzeitende Bundeswehr (SaZ12)
ab 30.06.2007 Übergangsgebürnisse (3 Jahre) 70 % Beihilfe
vom 01.07.2007 - 30.09.2007 Ausbildung (BFD)
ab 01.10.2007 Fest Angestellter (wo auch vorherige Ausbildung war)

Ich besitze eine Anwartschaft auf PKV.
Ledig, keine Kinder.
Mein Bruttogehalt beträgt ca 2700 €, Übergangsgebührnisse ca 1000 €!

Wann sollte ich mich wie versichern?
Welche monatlichen Kosten wären das für mich?
Was muss ich wem und wann mitteilen?
70 % Beihilfe? Wie funktioniert diese genau?
Wie läuft das mit der Rentenversicherung nach der Bundeswehr?

FREUE mich schon auf Antworten. Ich habe viel gegoogelt. Überall wird einem was ANDERES gesagt. Ich glaube aber, dass ich hier richtig bin für diese offenen Fragen.

DANKE

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 28.03.2007, 19:47

hallo mirko,

während der bfd zeit bist du über die beihilfe versichert und aktivierst deine anwartschaftsversicherung, denn 30% der heilkosten mußt du privat absichern. wenn du zum arzt gehst, bekommst du 2 rechnungen. eine rechnung schickst du zu deiner beihilfestelle (erstattet 70% der rechnung) und die andere rechnung geht an die private (sollte den rest übernehmen).

ab 01.10.2007 wirst du als angestellter pflichtversichert in der gesetzlichen krankenversicherung. tschüss pkv.

die bundeswehr wird dich im anschluss deiner dienstzeit bei der rentenversicherung nachversichern.

dirk
Beiträge: 1
Registriert: 02.05.2007, 20:20
Wohnort: München

Beitragvon dirk » 02.05.2007, 20:35

Hallo Frank bzw Mirko,

da ich mich in dem gleichen "Dilemma" wie Mirko befinde habe ich mal das SGB gewälzt und auch hier im Forum geschaut...vielleicht liege ich ja falsch, aber ich interpretiere das SGB wie folgt:

gemäß § 6 Abs 1 Nr 2 sind Soldaten auf Zeit während ihrer Dienstzeit (Anspruch auf freie Heilfürsorge) versicherungsfrei.

gemäß § 6 Abs 3 sind Soldaten auf Zeit versicherungsfrei auch wenn sie eine der in §5 Abs1 Nr 1 Vorraussetzungen erfüllen. Wir haben für die Zeit der Übergangsgebührnisse ja Anspruch auf Beihilfe (wenn gleich auch nur auf die Leistungen außerhalb der GKV)

Ich sehe damit die Vorraussetzungen für die PKV erfüllt...oder liege ich da falsch?

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 03.05.2007, 10:06

ab 30.06.2007 Übergangsgebürnisse (3 Jahre) 70 % Beihilfe
Hallo, PKV !

vom 01.07.2007 - 30.09.2007 Ausbildung (BFD)
mit Ausbildungsvergütung ?
Tschüss PKV, hallo GKV !

ab 01.10.2007 Fest Angestellter (wo auch vorherige Ausbildung war)
Mindestens 3 Jahre tschüss PKV !

Was es kostet ? Frag bei der Gesellschaft nach, wo die Anwartschaft besteht.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste