GKV-Beitrag während Arbeitslosigkeit und danach - Mann PKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Carlos1234
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 01.10.2009, 11:15

GKV-Beitrag während Arbeitslosigkeit und danach - Mann PKV

Beitragvon Carlos1234 » 01.10.2009, 11:31

Hallo zusammen,

ausgelöst durch die Krise habe ich mir Gedanken über die zukunftügen Beiträge meiner Frau in der GKV gemacht.

Ich - Ehemann - in der PKV versichert. Frau ist aus dem Ausland zugezogen und war ebenfalls mit mir eine zeitlang in der PKV mitversichert. Seit ca. 3 Jahren ist Sie in Teilzeit beschäftigt und natürlich in der GKV (AOK) versichert.

Durch die Krise bedingt könnte eine Kündigung für sie ins Haus flattern.

Nun meine Fragen:

1. Sie wird aller voraussicht nach 12 Monate Arbeitslosengel beziehen. Ist sie während dieser Zeit Krankenversichert bei der AOK wie bisher und übernimmt die AA den Beitrag ?

2. Was passiert nach 12 Monate sollte kein Job gefunden werden ?
Wer bezahlt die Beiträge dann ?

3. Kann Sie, auch wenn ich in der PKV bin, in der AOK bleiben als freiwillig versicherte ?

4. Wie berechnet sich der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse wenn sie nun nicht mehr Arbeitet und auch kein ALG bezieht und ich beruftätig bin und PKV versichert ?

5. Falls Sie einen MiniJob findet, könnte Sie dadurch auch in der GKV weiter versichert sein ?

6. Würde mich über konstruktive Vorschläge sehr freuen.

Gruß,

Carlos1234

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4627
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: GKV-Beitrag während Arbeitslosigkeit und danach - Mann P

Beitragvon Czauderna » 01.10.2009, 11:35

Carlos1234 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ausgelöst durch die Krise habe ich mir Gedanken über die zukunftügen Beiträge meiner Frau in der GKV gemacht.

Ich - Ehemann - in der PKV versichert. Frau ist aus dem Ausland zugezogen und war ebenfalls mit mir eine zeitlang in der PKV mitversichert. Seit ca. 3 Jahren ist Sie in Teilzeit beschäftigt und natürlich in der GKV (AOK) versichert.

Durch die Krise bedingt könnte eine Kündigung für sie ins Haus flattern.

Nun meine Fragen:

1. Sie wird aller voraussicht nach 12 Monate Arbeitslosengel beziehen. Ist sie während dieser Zeit Krankenversichert bei der AOK wie bisher und übernimmt die AA den Beitrag ?

ja !!

2. Was passiert nach 12 Monate sollte kein Job gefunden werden ?
Wer bezahlt die Beiträge dann ?

Ihre Ehefrau kann sich in der GKV freiwillig weiterversichern oder wieder in die PKV wechseln

3. Kann Sie, auch wenn ich in der PKV bin, in der AOK bleiben als freiwillig versicherte ?

ja, siehe oben

4. Wie berechnet sich der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse wenn sie nun nicht mehr Arbeitet und auch kein ALG bezieht und ich beruftätig bin und PKV versichert ?

Die Hälfte Ihres Einkommens (Brutto) wird als Berechnungsgrundlage genommen

5. Falls Sie einen MiniJob findet, könnte Sie dadurch auch in der GKV weiter versichert sein ?

Mini-Job löst keine Krankenversicherungspflicht aus - die freiwillige Versicherung würde weitbestehen bleiben

6. Würde mich über konstruktive Vorschläge sehr freuen.

Ich hoffe, das erstmal geholfen.

Gruß,

Carlos1234


Gruß

Czauderna

Carlos1234
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 01.10.2009, 11:15

Beitragvon Carlos1234 » 01.10.2009, 11:47

Danke Czauderna

zu Punkt 4 schreiben Sie:
"Die Hälfte Ihres Einkommens (Brutto) wird als Berechnungsgrundlage genommen"

Meinen Sie mein Bruttoeinkommen (Eheman PkV) oder das meiner Frau was sie vor ihrer Arbeitslosigkeit bezogen hat.

Danke nochmals für die kurzen und guten Antworten.

Gruß,

Carlos1234

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4627
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 01.10.2009, 11:54

Hallo,

wenn wir davon ausgehen, dass Ihre Ehefrau nach dem ALG kein eigenes Einkommen mehr hat, dann wird die Hälfte Ihres Brutto Einkommens für Ihre Ehefrau als Einkommen gewertet, maximal aber nur die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV - da wären in diesem Jahr 1837,50 € mtl. was etwa 300,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung bedeuten würde.
Die genaue Höhe kann erst festgelgt werden wenn die Kasse die von Ihnen nachgewiesenen Einkünfte vorliegen hat.

Gruß

Czauderna

Carlos1234
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 12
Registriert: 01.10.2009, 11:15

Beitragvon Carlos1234 » 01.10.2009, 12:06

Danke Czauderna,

das bedeutet ja, dass ich für die Leistungen der GKV für meine Frau etwa - im schlimmsten Fall - 300 Euro bezahlen müsste.
Das wäre ja gegenüber dem Basistarif in einer PKV aber deutlich günstiger.
Ich hatte mal vor kurzem bei einer PKV angefragt und hatte ein Angebot für einen Basistarif welches kanpp unter 600 Euro lag.

Woher kommt der Unterschied ?

Gruß,

Carlos

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4627
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 01.10.2009, 12:29

Carlos1234 hat geschrieben:Danke Czauderna,

das bedeutet ja, dass ich für die Leistungen der GKV für meine Frau etwa - im schlimmsten Fall - 300 Euro bezahlen müsste.
Das wäre ja gegenüber dem Basistarif in einer PKV aber deutlich günstiger.
Ich hatte mal vor kurzem bei einer PKV angefragt und hatte ein Angebot für einen Basistarif welches kanpp unter 600 Euro lag.

Woher kommt der Unterschied ?

Gruß,

Carlos


Hallo,
das kann ich Ihnen leider nicht sagen, dazu muesste sich mal ein PKV-Experte äussern.
Gruß
Czauderna

JarvisCocker
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 142
Registriert: 13.03.2008, 20:58

Beitragvon JarvisCocker » 01.10.2009, 15:01

.....dazu muss man weder Experte der einen noch der anderen Seite sein :wink: , die Antwort ist doch sol alt wie die Systeme selbst :

...in der GKV entscheidet das Geld was da ist über die Höhe der Beiträge....in der PKV entscheidet Geschlecht, Alter, Vorerkrankung und gewünschte Leistung über die Höhe der Beiträge.....

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4627
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 01.10.2009, 15:27

JarvisCocker hat geschrieben:.....dazu muss man weder Experte der einen noch der anderen Seite sein :wink: , die Antwort ist doch sol alt wie die Systeme selbst :

...in der GKV entscheidet das Geld was da ist über die Höhe der Beiträge....in der PKV entscheidet Geschlecht, Alter, Vorerkrankung und gewünschte Leistung über die Höhe der Beiträge.....



Hallo,

das passt schon aber hier wurde gefragt warum der Basis-Tarif so teuer ist - das hat doch bestimmt Gründe, z.B. kein Leistungsausschluß bei Voerkrankungen oder so etwas ähnliches.
Gruß
Czauderna

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 10.10.2009, 15:52

Hallo Czauderna, der Basistarif in der PKV ist so teuer, weil dort theoretisch jedes Risiko (egal wie krank) aufgenommen werden muß - leider müssen da auch die Personen versichert werden, die gar keinen eigenen Beitrag mehr zahlen können. Dies geht leider zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Besser wäre ein Tarif der den gesetzlichen Leistungen entspricht unabhängig vom Basistarif. Je nach Eintrittsalter und Vorerkrankungen könnte ein bezahlenswerter Beitrag dabei rum kommen.
Gruß

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 10.10.2009, 16:30

Hallo schappi
ist das ein Test ?
Der Basistarif hat gesetzliche Leistungen.
Gruß


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste