Rechnung für Narkose am Kleinkind abgelehnt

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famleds
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Rechnung für Narkose am Kleinkind abgelehnt

Beitragvon famleds » 18.10.2009, 09:05

Hallo!

Unser Sohn, drei Jahre alt, musste im Juni 2009 in einer Zahnarztpraxis sich die vier oberen Vorderzähne entfernen lassen, da sonst die Gefahr einer beschädigung der 2. Zähne besteht. Dieser Eingriff ist laut der Zahnärztin nicht ohne Voll-Narkose durchführbar, meinte aber gleich, dass die Narkose selbst bezahlt werden müsste. Daraufhin riefen wir unsere Krankenkasse an. Sofort kam ein grünes Licht zur Übernahme der Narkosekosten, da ein Kleinkind mit drei Jahren selbstverständlich nicht so einen Eingriff freiwillig mit macht und somit die OP bei ständiger Gegenwehr nichts bringt. Dieses bekamen wir auch schriftlich.
Am Tag der OP zeigten wir dem Narkosearzt diesen Brief der Krankenkasse. Er nickte Wortlos und legte den Brief beiseite. Zwei Monate später bekamen wir die Rechnung des Narkosearztes, welche wir gleich an die GKV weiter leiteten. Die meldete sich dann prompt mit schlechten Nachrichten. Die Kassenstelle der GKV erkennt die Rechnung nicht an, weil sie unplausieble Punkte enthält und vor allen der Narkosearzt keine Notwendigkeit für eine Narkose sah!!! Bedeutet: Die Zahnärztin und die GKV erkennen die Notwendigkeit an, aber der Narkosearzt nicht!!!
Unsere Ansprechpartner der GKV vor Ort sind über diese Meldung genau so erschüttert wie wir und bemühen sich weiter um zumindest einen halben Ausgleich, aber wenn die Haupt-Zahlstelle sich weigert, sind den Mitarbeitern in der Zweigstelle der GKV die Hände gebunden. Die Mitarbeiter vermuten, dass der Narkosearzt der Krankenkassenärztlichen Vereinigung gar nicht angehört und somit die Zahlstelle noch mehr die Zahlung verweigert.

Also wir haben uns schon fast damit abgefunden, auf den 200 Euro sitzen zu bleiben. Vielleicht hat noch jemand von Euch eine Idee.

Wir vermuten den Schuldigen mehr bei dem Narkosearzt. Auf die Frage der Krankenkasse, warum er keine Notwendigkeit für eine Narkose sieht, antwortete er mit einer Kopie eines Rundschreibens der Krankenkassen Vereinigung Nord. Angemakert waren hier die Worte "behandlungsunwillige Kinder stellen keine Vertragsleistung dar"!!! Meiner Frau sagte er wortwörtlich am Telefon " Eine Indikation bescheinigt er nur, wenn das Kind behindert ist".
Dies hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob er es als Notwendig ansieht. Also verhärtet sich der Verdacht, mit dem Ablehnen der Notwendigkeit eine teure und unschlüssige Rechnung vom Patienten bezahlt zu bekommen, als mit dem Standartsatz der Krankenkasse leben zu müssen.
Wir überlegen nun, rechtlich gegen den Arzt vor zu gehen. Zumindest sollten wir eine Beschwerde an die Ärztekammer schreiben, weil neben der Tatsache, dass der Narkosearzt der Meinung ist, ein drei Jahre altes Kind soll sich nicht anstellen und die paar Spritzen und das herausschneiden der Vorderzähne mal 75 Minuten über sich ergehen lassen. Es gab noch den Punkt des Narkosebogens. Wir hatten den Bogen abgegeben, in dem noch einige Punkte offen waren, um sie mit dem Narkosearzt zu klären. Doch dieses ist nie geschehen! In unseren Augen ein Zeichen dafür, dass er sich den Narkosebogen garnicht angesehen hat.

Entschuldigung für die vielen Worte, der Rest gehört wohl eher in ein Ärzte/Patienten-Forum. Aber vielleicht sind diese Hintergründe wichtig.

Vielen Dank

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