Beitragshöhe bei Midijob für 6 Monate

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Leonie G
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Beitragshöhe bei Midijob für 6 Monate

Beitragvon Leonie G » 26.10.2009, 15:46

Hallo,

ich werde im kommenden Jahr von April bis September, bevor ich mein Studium fortsetze, einen Midijob ausüben und dabei nicht in der Uni eingeschrieben sein.

Meine Frage ist nun, auf welche ungefähre Höhe sich die Beiträge für die KV belaufen werden.

Lohnt es sich überhaupt für mich, einen Midijob auszuüben, oder sind die Beiträge so hoch, dass sich ein Minijob eher lohnen würde?


Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Leonie

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Re: Beitragshöhe bei Midijob für 6 Monate

Beitragvon Czauderna » 26.10.2009, 16:02

Leonie G hat geschrieben:Hallo,

ich werde im kommenden Jahr von April bis September, bevor ich mein Studium fortsetze, einen Midijob ausüben und dabei nicht in der Uni eingeschrieben sein.

Meine Frage ist nun, auf welche ungefähre Höhe sich die Beiträge für die KV belaufen werden.

Lohnt es sich überhaupt für mich, einen Midijob auszuüben, oder sind die Beiträge so hoch, dass sich ein Minijob eher lohnen würde?


Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Hallo,
mit mindestens 136,00 € musst du rechnen bei einer freiwilligen Versicherung.
Gruß
Czauderna

Leonie

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Beitragvon Leonie G » 26.10.2009, 16:41

Darf ich mal fragen, was "freiwillig" heißt?

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Beitragvon Czauderna » 26.10.2009, 21:09

Leonie G hat geschrieben:Darf ich mal fragen, was "freiwillig" heißt?


Hallo,
mit dem Ende der Familienversicherung bzw. dem Ende eines Krankenversicherungspflichtigem Versicherungsverhältnisses hast Du das Recht dich bei deiner bisherigen Krankenkassen "freiwillig" zu versichern.
Das heisst - Du musst das nicht tun.
Allerdings gibt es seit dem 01.04.2007 eine gesetzliche Vorschrift, die dich zu einer Krankenversicherung verpflichtet.
Für Dich persönlich dass du auf eine Krankenversicherung für diesen Übergangszeitraum zwar verzichten kannst, dies hat aber zur Folge, dass du bei einer Neuversicherung von der Kasse für eben diesen fehlenden Zeitraum zur Kasse gebeten wirst (u.U. sogar mit Säumniszuschlägen).

So wird letztendlich aus dem Begriff "freiwillig" doch wieder eine "Pflicht".

Gruß

Czauderna


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