Frage zur Versicherungspflicht ab 01.4.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hanno
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Frage zur Versicherungspflicht ab 01.4.

Beitragvon hanno » 04.04.2007, 21:59

Folgende Situation: Lebenspartner war in der GKV, weil berufstätig. Er ist jetzt aber "nur" noch Hausmann. Kann er sich freiwillig in einer GKV versichern oder muß er wieder zur ehemaligen Krankenkasse zurück?
Zu welchen Bedingungen würde die Aufnahme erfolgen?

fwilke
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Beitragvon fwilke » 05.04.2007, 00:23

Hallo hanno,

"war in der GKV" - und ist es als Hausmann nun nicht mehr, weil....?

Die Pflicht zur Versicherung seit 01.04. bedeutet, dass Personen ohne Versicherungsschutz, die der GKV zuzuordnen sind, sich bei der letzten Kasse melden können. Diese wird die Person dann auf Antrag zum üblichen Beitrag ab 01.04. wieder aufnehmen.

Kleinverdiener zahlen den Mindest-, Hochverdienende den Höchstbeitrag.

Frank Wilke


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