Hallo, hier bitte mein spezieller Fall für euren geschätzten Rat!
ich war seit dem 01.04.2009 als Angestellter im Niedriglohnsektor tätig. Zuletzt für 900 EUR/brutto. Durch Unstimmigkeiten(schlechtes Arbeitsklima) mit dem Arbeitgeber habe ich zum 30.11.09 selbst gekündigt.
In Erwartung von Einnahmen in Höhe von ca 40.000 EUR aus Grundstückserlösen im 1.Quartal 2010 möchte ich mich eigentlich nicht mehr in die Mühle Jobcenter begeben und mich eben nicht für 2 oder 3 Monate als arbeitslos melden. Zumal mich durch die eigene Kündigung sowieso eine Sperrfrist erwarten würde.
Im Dezember bin ich also quasi Privatier =weder abhängig Beschäftigter noch selbstständig. Eine Pflicht zur Krankenversicherung u. Pflegeversicherung bleibt gesetzlich bestehen. Ich bin bei der AOK in der GKV versichert. Bisher habe ich es versäumt die AOK über meinen Status ab 01.12.09 zu informieren, wie wäre der weitere Ablauf aus Sicht der AOK ab dem 01.12? Wie hoch wäre mein möglicher Beitrag zur GKV ab 01.12.09 bei der AOK , wenn ich im Dezember über keine Einnahmen verfüge bzw. aktuell auch keine erwähnenswerte Vermögenswerte od. auch Zinseinnahmen habe?
Danke für eure Hilfe!
Torsten
Versicherungspflicht als Privatier
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
@ Rossi
Wird sich der von Dir angezogene GKV-Mindestbeitrag (140,00 EUR) dann ändern, wenn Trotzki nach erfolgreichem Grundstücksverkauf plötzlich 40.000,00 EUR auf der hohen Kante hat?
In einem Versicherungsratgeber habe ich dazu gelesen: "Für Kleinunternehmer gelten besondere Regelungen. Wer einen Gründungszuschuss bezieht und/oder auch als freiwilliger versicherter Selbständiger hauptberuflich arbeitet kann einen geringeren Mindestbeitrag zahlen, sofern er im Jahr 2008 nicht mehr als 1.863,75 Euro verdient hat. Der Mindestbeitrag basiert auf 1.242,50 Euro Einnahmen. Ferner berücksichtigt die Krankenkasse bei ihrer Berechnung auch das Vermögen der Selbstständigen und das Einkommen bzw. Vermögen von den Personen, die mit dem Selbstständigen in einem Haushalt leben."
Was für Kleinunternehmer gilt wird doch vermutlich auch für "Privatiers" gelten, oder?
Könnte also die GKV später noch (aufgrund einer bekannt gewordenen Vermögenssituation) einen höheren Beitragssatz für zurückliegende Monate nachfordern?
Wird sich der von Dir angezogene GKV-Mindestbeitrag (140,00 EUR) dann ändern, wenn Trotzki nach erfolgreichem Grundstücksverkauf plötzlich 40.000,00 EUR auf der hohen Kante hat?
In einem Versicherungsratgeber habe ich dazu gelesen: "Für Kleinunternehmer gelten besondere Regelungen. Wer einen Gründungszuschuss bezieht und/oder auch als freiwilliger versicherter Selbständiger hauptberuflich arbeitet kann einen geringeren Mindestbeitrag zahlen, sofern er im Jahr 2008 nicht mehr als 1.863,75 Euro verdient hat. Der Mindestbeitrag basiert auf 1.242,50 Euro Einnahmen. Ferner berücksichtigt die Krankenkasse bei ihrer Berechnung auch das Vermögen der Selbstständigen und das Einkommen bzw. Vermögen von den Personen, die mit dem Selbstständigen in einem Haushalt leben."
Was für Kleinunternehmer gilt wird doch vermutlich auch für "Privatiers" gelten, oder?
Könnte also die GKV später noch (aufgrund einer bekannt gewordenen Vermögenssituation) einen höheren Beitragssatz für zurückliegende Monate nachfordern?
Sabrina99 hat geschrieben:@ Rossi
Wird sich der von Dir angezogene GKV-Mindestbeitrag (140,00 EUR) dann ändern, wenn Trotzki nach erfolgreichem Grundstücksverkauf plötzlich 40.000,00 EUR auf der hohen Kante hat?
In einem Versicherungsratgeber habe ich dazu gelesen: "Für Kleinunternehmer gelten besondere Regelungen. Wer einen Gründungszuschuss bezieht und/oder auch als freiwilliger versicherter Selbständiger hauptberuflich arbeitet kann einen geringeren Mindestbeitrag zahlen, sofern er im Jahr 2008 nicht mehr als 1.863,75 Euro verdient hat. Der Mindestbeitrag basiert auf 1.242,50 Euro Einnahmen. Ferner berücksichtigt die Krankenkasse bei ihrer Berechnung auch das Vermögen der Selbstständigen und das Einkommen bzw. Vermögen von den Personen, die mit dem Selbstständigen in einem Haushalt leben."
Was für Kleinunternehmer gilt wird doch vermutlich auch für "Privatiers" gelten, oder?
Könnte also die GKV später noch (aufgrund einer bekannt gewordenen Vermögenssituation) einen höheren Beitragssatz für zurückliegende Monate nachfordern?
Hallo,
ja, ich bin es wieder !!!
Nein, sonstige freiwillige Versicherter werden anders behandelt als Selbständige.
In dem geschilderten Fall spielen die 40.000 € keine Rolle bei der Berechnung des Krankenkassen und Pfleversicherungsbeitrages -
nur die Kapitalerträge hieraus werden als regelmäßiges Einkommen gewertet.
Im Normalfall fordern wir als Kasse bei diesem Personenkreis grundsätzlich keine Einkommensnachweise an sondern nehmen nur die Einkommenserklärung zu den Akten - will heissen, wenn der Versicherte uns keine Kaitalerträge angibt dann zahlt er auch nicht dafür -
Nachweise forder wir tatsächlich nur dann an wenn wir seiner Erklärung
misstrauen.
Bei Selbständigenen dagegen geht nix ohne Einkommensteuierbescheid.
Gruß
Czauderna
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