Kinderfreibetrag bei freiwillig Versicherten, Satzungsänderu

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Kurt_36
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Kinderfreibetrag bei freiwillig Versicherten, Satzungsänderu

Beitragvon Kurt_36 » 15.04.2007, 18:14

Hallo,
meine Ehefrau ohne eigene Einnahmen ist freiwillig in der GKV versichert.
Ich liege über der Beitragsbemäßungsgrenze und bin mit unserer gemeinsamen Tochter privat versichert.
Die anderen Kinder, deren Vater ich nicht bin, sind bei ihr mitversichert.
Bisher gab es bei der Beitragsberechnung für diese Kinder einen Freibetrag. Jedoch hat die BKK Novitas zum 1.1.06 ihre Satzung geändert und dieser Freibetrag entfällt und meine Frau soll mehr als das Doppelte bezahlen.
Kennt jemand eine Versicherung, die noch eine "alte" Satzung hat?
Oder hat jemand das selbe Problem und eine Lösung gefunden sich günstiger zu versichern?

MfG

Kurt_36

fwilke
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Beitragvon fwilke » 15.04.2007, 22:06

Hallo Kurt_36,

da Deine Frau keine Einnahmen hat, gibt es 2 Möglichkeiten den Beitrag zu berechnen und damit 2 Gruppen von Krankenkassen:

1. Gruppe: (Einkommen des Mannes / 2) x Beitragssatz = GKV-Beitrag der Frau, aber max. Höchstsatz der GKV.

2. Gruppe: (Einkommen des Mannes (aber max. Beitragsbemessungsgrenze) x Beitragssatz) / 2 = GKV-Beitrag der Frau.

Oder anders gesagt:
Gruppe 1 berechnet einfach den Beitrag auf das halbe Einkommen des Mannes, die Obergrenze ist der Höchstbeitrag.

Gruppe 2 berechnet den Beitrag auf das Einkommen des Mannes max. bis zur Bemessungsgrenze und teilt dann durch 2, Obergrenze ist also der halbe Höchstbeitrag.

Wenn ich das richtig sehe, ist BKK Novitas nun in Gruppe 1.
Wenn ich mich recht entsinne, ist z.B. die BEK in Gruppe 2 - ein Anruf bringt sicherliche Klärung!

Frank Wilke


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