du hast das Posting und die Rechtsprechung des BSG nicht verstanden.
Ergo müßte der ganz Verwaltugnsakt rückgewickelt wrden, da nicht rechtswirksam, sofern der Fall entsprechend gehändelet wurde.
Da wird nämlich nix rückwirkend abgewickelt. Wenn die ARGE ALG II gewährt hat, dann hat sie de facto den Kunden als erwerbsfähig eingestuft. Die Kassen können hier einen riesigen Aufstand proben, leider ohne Erfolg. Die Entscheidug der ARGE ist bindend.
Von daher muss auch nix irgendwie oder irgendwo gehändelt werden.
Es ist relativ einfach für die Kassen.
Wenn die Kasse ne Meldung über einen Pflichtversicherten Kunden bekommt, und meint der Kunde ist vielleicht nicht erwerbsfähig, dann kann sie allenfalls die Einigungsstelle anrufen, mehr nicht.
Auch während der Zeit des Einigungsstellenverfahrens gilt der Kunde noch als erwerbsähfig und ihr habt die Meldung leider hinzunehmen.
All die Sofas, die dieses nicht schmeckt, möchte ich zu einer 14-tätigen Hostpitation bei einer ARGE einladen.
Die Sofa´s bekommen einen weißen Kittel, nen Blutdruckmessgerät, ne Waage und ein EKG-Gerät. Bei einer Neuvorsprache am Freitag gegen 11:30 Uhr kommt dann euer Einsatz. Ihr stellt bei einer Neuvorsprache sofort die Erwerbsfähigkeit fest. Ich sage nur, ho, ho, ho!!!